Göttin der Rechtsordnung und Gerechtigkeit

Juristische Studiengesellschaft Jena e. V.

Informationen der Juristischen Studiengesellschaft Jena e. V.
Göttin der Rechtsordnung und Gerechtigkeit
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Abendvorträge

  • 08.01.2025

    Werkstattbericht aus dem Kartellsenat des Bundesgerichtshofs – Grenzgänge zwischen Ökonomie und Recht

    Mittwoch, 08.01.2024, 18.00 Uhr (s.t.), OLG

    Vortrag von Richter am BGH Dr. Jan Tolkmitt (Richter am XIII. Zivilsenat)

    Kartelle, Monopole, Gatekeeper und digitale Ökosysteme sind Gefahren für den Wettbewerb, der als Grundpfeiler unserer marktwirtschaftlichen Ordnung unter dem Schutz des Kartellrechts steht. Dieser Schutzzweck steht im Mittelpunkt der Rechtsprechung des Kartellsenat beim Bundesgerichtshofs. Anhand ausgewählter Entscheidungen gibt der Vortrag einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Kartellrecht und beleuchtet dabei zugleich die Frage, in welchem Verhältnis Ökonomie und Recht stehen.

  • 13.11.2024

    Wissen, wo‘s steht in der deutschen Rechtsgeschichte. Das Beispiel Codex Augusteus

    Mittwoch, 13.11.2024, 18.00 Uhr (c.t.), Saal 8 des OLG

    Vortrag von apl. Prof. Adrian Schmidt-Recla, Lektur für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Medizinrecht

    Der Vortrag gibt einen quellenbezogenen Einblick in die sächsische Rechtsgeschichte anhand einer wichtigen Gesetzessammlung aus dem Anfang des 18. Jh. Oft wird die deutsche Rechtsgeschichte als unübersichtlich und in ihren Quellen ungeordnet empfunden. Aber was für uns der „Habersack“ oder das „Landesrecht Thüringen“ (o.ä.) ist, stand Juristen des 18. und 19. Jh. ebenso selbstverständlich zur Verfügung. Wir schauen uns das entsprechende kursächsische Werk an, das auch in den thüringischen Ländern des Heiligen Römischen Reiches beachtet wurde und deshalb in der Historischen Bibliothek des Thüringischen Oberlandesgerichts vorhanden ist.

  • 20.06.2024

    Die Kumulierung von Rechten des geistigen Eigentums in einer europäischen
    Perspektive – Historische und aktuelle Aspekte

    Donnerstag, 20. Juni 2024, 18.00 Uhr

    Vortrag von Dr. Filippo Colangelo Roccanova, EUIPO Alicante

    Die Kumulierung von Rechten des geistigen Eigentums wirft verschiedene Fragen auf, die in
    den Mitgliedsstaaten der EU unterschiedlich beantwortet werden. Die nationalen Gerichte
    entwickeln Lösungen, die auf ihre Rechtssysteme zugeschnitten sind. Der Gerichtshof der
    EU versucht, den Rechtsrahmen zu harmonisieren. Aktuelle Entwicklungen zu diesen
    Problemen werden insoweit aufgezeigt.

    Filippo Maria Colangelo Roccanova hat in Mailand und Brüssel Rechtswissenschaft studiert
    und seine Promotion an der Universität Pavia abgeschlossen. Er ist beim Europäischen Amt
    für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante als Spezialist im „Observatory“ für Verletzungen
    des geistigen Eigentums tätig.

  • 17.04.2024

    Die Weltordnung zwischen Erosion und Erneuerung. Eine völkerrechtliche Untersuchung

    Mittwoch, 17. April 2024, 18.00 Uhr

    Vortrag von Prof. Dr. Martina Haedrich

    Die Weltordnung und mit ihr die Völkerrechtsordnung befinden sich im Umbruch. Erste Anzeichen gab es schon zu Beginn der 1990er Jahre durch den Zerfall des Ostblocks, die sich aktuell durch die zunehmende Positionierung des globalen Südens verstärken. Bedeutet der Umbruch der Völkerrechtsordnung, die sich auf der Grundlage der UN-Charta seit 1945 herausgebildet hat, deren Erosion und die Entstehung einer neuen Ordnung oder gar einer Gegenordnung oder geben die Veränderungsprozesse den Weg frei für eine Erneuerung der Völkerrechtsordnung?

    Prof. Dr. Haedrich studierte von 1967-72 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Humboldt-Universität zu Berlin. 1976 folgten die Promotion mit einer Arbeit zur völkerrechtlichen Verantwortlichkeit und 1985 die Habilitation mit einer Arbeit zum Selbstbestimmungsrecht und Recht auf Entwicklung. 1989 wurde Prof. Dr. Haedrich zur ordentlichen Professorin für Völkerrecht berufen. Seit 1993 war sie Professorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht und übernahm die Leitung von mehreren Forschungsprojekten zum völkerrechtlichen und europarechtlichen Menschenrechtsschutz.

  • 08.11.2023

    Verschenken? Zu gefährlich! - Rechtliche Hemmnisse für die Weitergabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Spendenorganisationen

    Mittwoch, 8. November 2023, 18.00 Uhr

    Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Voit, Professur für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Wirtschaftsrecht, Philipps Universität Marburg

    Im Jahr 2020 wurden 11 Mio. Tonnen Lebensmittel nicht verzehrt, sondern weggeworfen oder vernichtet. 59% dieser Verluste entstehen in privaten Haushalten. Diese Menge kann nur durch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst reduziert werden – dabei kann Aufklärung und die Stärkung des Bewusstseins für die Folgen des Wegwerfens helfen. Aber auch bei der Verarbeitung und im Handel werden mit 1,6 Mio. bzw. 0,8 Mio. Tonnen erhebliche Mengen an Lebensmitteln weggeworfen. Häufig handelt es sich um Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen oder das Verbrauchsdatum bald erreicht ist. Vielfach müssen aber auch große Mengen an Lebensmitteln weggeworfen werden, weil die Etikettierung fehlerhaft ist, weil die angegebene Füllmenge nicht erreicht wird oder weil die Lebensmittel zwar die gesetzlichen Grenzwerte, aber nicht die strengeren Anforderungen des Handels erfüllen. Vielfach könnten diese Lebensmittel – gegebenenfalls mit entsprechenden Hinweisen auf die Fehler in der Kennzeichnung – an Spendenorganisationen weitergeben werden. Dies geschieht häufig nicht aus Sorge vor Haftungsrisiken und steuerlichen Nachteilen. Der Vortrag geht der Frage nach, ob und in welchen Fällen diese Sorge berechtigt ist, ob eine Änderung der rechtlichen Regelungen erforderlich ist und ob diese auf nationaler oder unionsrechtlicher Ebene erfolgen müsste.

    Wolfgang Voit ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind neben dem Zivilverfahrensrecht das Bau- und Versicherungsrecht sowie das Pharma- und Lebensmittelrecht. Er ist akademischer Leiter der berufsbegleitenden Masterstudiengänge im privaten Baurecht und im Pharmarecht sowie der Zusatzqualifikation im privaten Baurecht und im Pharmarecht.

    Neben der universitären Tätigkeit ist er regelmäßig als Gutachter für Ministerien, Verbände und Unternehmer sowie als Schiedsrichter tätig. Das Vortragsthema geht auf ein Forschungsprojekt zurück, das er derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit der AFC Public Services und Herrn Professor Dr. Markus Grube durchführt.

  • 28.06.2023

    Die Rechtsprechung des BGH zum Verbraucherdarlehensrecht im Spannungsfeld zwischen nationaler Gesetzgebung und europäischen Richtlinien

    Mittwoch, 28. Juni 2023, 18.00 Uhr (s.t.)

    Vortrag von Richter am BGH Dr. Christian Grüneberg

    Im Bereich des Verbraucherdarlehensrechts sind zuletzt vermehrt Entscheidungen auf europäischer Ebene ergangen, die im Widerspruch zur nationalen (Umsetzungs-)Gesetzgebung und/oder zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen. Beispiele hierfür sind die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union zum sog. Kaskadenverweis in der Widerrufsinformation vom 26.3.2020, C-66/19, oder zu weiteren Pflichtangaben und zum Rechtsmissbrauchseinwand vom 9.9.2021, C-33/20. Derlei divergierende Entscheidungen sind sowohl für Verbraucher als auch für Kreditinstitute unbefriedigend. Vereinzelt stellen sie den Rechtsunterworfenen auch vor unlösbare Probleme bei der Rechtsanwendung. Dies wirft die Frage auf, wie solche Diskrepanzen vom Bundesgerichtshof bewältigt werden. Trotz des grundsätzlichen Anwendungsvorrangs des europäischen Rechts sind die deutschen Gerichte rechtlich an die nationalen gesetzlichen Vorgaben gebunden. Eine Auslegung contra legem wird auch vom EuGH nicht gefordert. Der Vortrag zeigt anhand der Rechtsprechung des BGH zum Verbraucherdarlehensrecht, aber auch zu anderen Rechtsgebieten auf, wie der BGH den Konflikt zwischen den Geboten einer richtlinienkonformen Auslegung und der Wahrung der Rechtssicherheit löst.

    Dr. Christian Grüneberg trat nach einem Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg und Bonn im Jahr 1988 in den Richterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein, wo er u.a. beim AG Bonn, LG Bonn und OLG Köln tätig war. Seit 2006 ist er Richter am Bundesgerichtshof und dort stellvertretender Vorsitzender des für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenats. Er ist Autor u.a. der Handbücher Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen (derzeit 17. Aufl.) und Die Bankenhaftung bei Kapitalanlagen, zahlreicher Fachbeiträge zum Bankrecht und der Kommentierung des Allgemeinen Schuldrechts im Grüneberg (vormals Palandt). Außerdem ist er Mitherausgeber der Zeitschriften BKR – Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht und ZHR – Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht.

Über die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V.

Zielsetzung und Mitgliedschaft

Die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, den Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft im Bereich der Rechtswissenschaft in Jena besonders zu pflegen. Einen wichtigen Baustein bilden regelmäßige Fachvorträge, zu denen die Juristische Studiengesellschaft einlädt. Zudem vergibt die Juristische Studiengesellschaft jährlich einen Promotionspreis. Wenn Sie Mitglied der Juristischen Studiengesellschaft Jena e.V. werden möchten, können Sie sich mit diesem Formularpdf, 22 kbpdf, 22 kb anmelden.


Ausschreibung des Promotionspreises

Mit der Auslobung eines jährlichen Promotionspreises möchte die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V. insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und einen Anreiz schaffen, die enge Verbindung von Wissenschaft und Praxis bereits während der wissenschaftlichen Qualifikation aufzubauen und zu intensivieren.

Der Promotionspreis verfolgt das Ziel, in jedem Jahr eine hervorragende Dissertation zu würdigen, die in einem Promotionsverfahren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena entstanden ist.

Auszuzeichnen ist die Arbeit zu einem Thema, das in besonderer und innovativer Weise Wissenschaft und Praxis miteinander verbindet. Diese Verbindung kann sich insbesondere aus dem Entstehungsprozess der Dissertation, aus ihrem methodischen Ansatz und/oder den gewonnenen Erkenntnissen ergeben. Die zu würdigende Dissertation soll grundlegende wissenschaftliche Einsichten mit der Überlegung verknüpfen, welche Impulse sich für die praktische Rechtsanwendung ergeben und wie diese in der Rechtspraxis fruchtbar eingesetzt werden können.

Die Ausschreibung richtet sich an Dissertationen aus allen Rechtsgebieten. Der Promotionspreis ist mit 1.000,- Euro dotiert.

Voraussetzungen

  • Die Dissertation wurde innerhalb eines Promotionsverfahrens an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität erstellt.
  • Das Promotionsverfahren wurde im Wintersemester (1.10.-31.3.) oder im Sommersemester (1.4.-30.9.) eröffnet.
  • Die Dissertation erhielt durch die Gutachter/innen in mindestens einer Bewertung die Note „summa cum laude“ oder durch mindestens zwei Gutachter die Note „magna cum laude“.

Bewerbung

Die mit dem Promotionspreis auszuzeichnende Dissertation wird auf der Grundlage eines Bewerbungsverfahrens ausgewählt. Die Bewerbung ist an die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V. (c/o Prof. Dr. Christian Alexander, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Medienrecht) zu richten (christian.alexander(@)uni-jena.de).

Bewerbungen können durch den Doktoranden/die Doktorandin, den Betreuer/die Betreuerin des Promotionsverfahrens, die im Promotionsverfahren tätigen Gutachter/Gutachterinnen oder durch jedes Mitglied der Juristischen Studiengesellschaft Jena e. V. erfolgen.

Der Bewerbung, die vorzugsweise auf elektronischem Wege erfolgen sollte, sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf des Doktoranden/der Doktorandin;
  • Bewertungsgutachten des Erstgutachters/der Erstgutachterin und des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin, sofern vorhanden weitere Gutachten;
  • elektronische Fassung der Dissertation in der Abgabefassung;
  • Begründung der Bewerbung (Maximalumfang von zwei A4-Seiten).

Im Falle einer Eigenbewerbung durch den Doktoranden/die Doktorandin ist der Bewerbung zusätzlich die fachliche Empfehlung durch eine(n) im Promotionsverfahren tätigen Gutachter/in beizufügen.

Auswahl

Die Auswahl des Preisträgers/der Preisträgerin erfolgt auf der Grundlage einer Fachprüfung der eingehenden Bewerbungen durch zwei Mitglieder der Juristischen Studiengesellschaft Jena e. V.