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Examensrepetitorium im Bürgerlichen Recht
Examensrepetitorium zur Vorbereitung auf das Examen. Die Termine und alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Internet und Intranet. Um auf die Materialien zugreifen zu können, ist eine Belegung der Veranstaltung über Friedolin erforderlich.
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Begleitende Materialien sind über Moodle abrufbar.
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Kartellrecht
Den Gegenstand dieser Vorlesung bilden das europäische und das deutsche Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). Das Kartellrecht schützt die Freiheit und die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Es steht in einem engen Sachzusammenhang mit dem Recht gegen unlauteren Wettbewerb (Lauterkeitsrecht) und richtet sich gegen Praktiken, die den wirtschaftlichen Wettbewerb verhindern, beschränken oder verfälschen. Die Vorlesung behandelt neben den Grundlagen des Kartellrechts (Rechtsquellen, Anwendungsbereich, Grundbegriffe, Systematik) insbesondere das Kartellverbot, Art. 101 AEUV und § 1 GWB (Beispiel: Unzulässige Preisabsprachen zwischen Unternehmen), sowie das Verbot des missbräuchlichen Verhaltens, Art. 102 AEUV und §§ 18 ff. GWB (Beispiel: Diskriminierung von Marktteilnehmern durch ein marktbeherrschendes Unternehmen). Darüber hinaus werden die Grundzüge der Zusammenschlusskontrolle, FKVO und §§ 35 ff. GWB (Beispiel: Fusion von zwei Unternehmen), vorgestellt. Weiterhin gibt die Vorlesung einen Einblick in die behördliche und private Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht. Besondere Aufmerksamkeit gilt insbesondere den kartellrechtlichen Herausforderungen in der Digitalökonomie (Beispiel: Kartellrechtliche Besonderheiten von Online-Plattformen).
In der Veranstaltung wird eine Abschlussklausur für das Schwerpunktbereichsstudium angeboten. Studierende anderer Studiengänge (z. B. Magisterstudium, Zertifikatsprogramm Energierecht) können entweder ebenfalls die Klausur mitschreiben oder alternativ eine mündliche Prüfung ablegen.
Um auf die veranstaltungsbegleitenden Materialien zugreifen zu können, ist eine Belegung der Veranstaltung über Friedolin erforderlich.
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Begleitende Materialien sind über Moodle abrufbar
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Kolloquium zur mündlichen Staatsexamensprüfung in den Grundzügen des Zivilrechts
Die Veranstaltung richtet sich an die Studierenden des Studienganges Lehramt an Gymnasien nach Jenaer Modell und dient der Vorbereitung auf die mündliche Staatsexamensprüfung. Nähere Informationen finden Sie auf Moodle. Um auf die veranstaltungsbegleitenden Materialien zugreifen zu können, ist eine Belegung der Veranstaltung über Friedolin erforderlich.
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Darüber hinaus sind allgemeine Hinweise zu empfehlenswerter Literatur über Moodle abrufbar.
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Übungs- und Examensseminar
siehe unter Aktuelles
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Dr. Michael Heiner
Wintersemester 2024/2025
Intensivkurs zur Examensvorbereitung im Bürgerlichen Recht und Zivilprozessrecht
Freitag, 17.01.2025, 13:30 bis 18:00; HS 3
Samstag, 18.01.2025, 09:00 bis 17:30; HS 6
Sonntag 19.01.2025, 09:00 bis 15:00; HS 6
Freitag, 31.01.2025, 13:30 bis 18:00; HS 3
Samstag 01.02.2025, 09:00 bis 12:30; HS 6
Einführung in das Insolvenzrecht
Montag, 04.11.2024, 8:00 bis 11:00 Uhr
Montag, 18.11.2024, 8:00 bis 11:00 Uhr
Freitag, 06.12.2024, 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag, 10.01.2025, 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag, 24.01.2025, 13:00 bis 18:00 Uhr
Die Veranstaltung Einführung in das Insolvenzrecht findet online statt!
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Dr. Rene Kliebisch
Richter am Landgericht Dr. René Kliebisch
Die nächste Veranstaltung von Herrn Dr. Kliebisch findet im Sommersemester 2025 statt!
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Dr. Pierre G. Zickert
RA Dr. Pierre G. Zickert
Die nächste Veranstaltung findet voraussichtlich im Sommersemester 2025 statt!
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Paul Dittrich
Arbeitsgemeinschaft
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Georg Roeder
Arbeitsgemeinschaft
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Miriam Schultze
Arbeitsgemeinschaft
Hinweise zu Seminarveranstaltungen
Zum Lehrangebot gehören regelmäßige Examens- und Übungsseminare. Bitte beachten Sie vor und bei einer Teilnahme an einem Seminar die folgenden Hinweise:
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Zielgruppe
Schwerpunktbereich
Überwiegend richten sich die Seminare an Studierende des Schwerpunktbereiches 2. Je nach thematischer Ausrichtung können Seminare im Einzelfall auch für Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus anderen Schwerpunktbereichen (etwa den Schwerpunktbereichen 4 und 7) geeignet sein.
Magisterstudium und weitere Studiengänge; Zertifikatsprogramm Energierecht
Eine Teilnahme von Studierenden der Magisterstudiengänge der Fakultät (LL.M. oec. und LL.M.) ist regelmäßig möglich. Gleiches gilt für die Studierenden des Zertifikatsprogramms Energierecht. Studierende anderer Studiengänge erkundigen sich bitte im Vorfeld, ob eine Teilnahme am Seminar möglich ist.
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Zweck des Seminars
Die Teilnahme an einem Seminar dient der Vertiefung der Kenntnisse eines Schwerpunktbereiches. Zu unterscheiden sind das Übungsseminar (§ 16 Abs. 3 SBPrO) und das Examensseminar (§ 16 SBPrO).
Eine Seminararbeit ist schon wegen der kurzen Bearbeitungszeit nicht dazu geeignet, erstmals in ein neues Rechtsgebiet "einzusteigen". Teilnehmer und Teilnehmerinnen an einem Seminar müssen deswegen über vertiefte Kenntnisse in den jeweiligen Fachgebieten verfügen. Die Teilnahme an einem Seminar ist nur dann sinnvoll, wenn zuvor eine entsprechende Vorlesung besucht wurde. Wer beispielsweise an einem Seminar zum Kartellrecht teilnehmen möchte, sollte zuvor die entsprechende Vorlesung gehört haben.
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Teilnahme und Anmeldung
Um an einem Seminar teilnehmen zu können, müssen Sie sich zuvor anmelden. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls oder per E-Mail. Wenn das Seminar Bestandteil Ihrer Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich sein soll, bedarf es einer gesonderten Anmeldung beim Prüfungsamt. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Seiten des Prüfungsamtes.
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Leistungen
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar erfordert eine schriftliche Seminararbeit (wissenschaftliche Arbeit) sowie einen mündlichen Vortrag (Verteidigung). Studierende, die an dem Seminar im Rahmen der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich teilnehmen, erhalten bei erfolgreichem Abschluss keinen Seminarschein. Die Noten werden dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Schriftliche Leistung
Gemäß § 16 Abs. 1 SBPrO dient die wissenschaftliche Arbeit der Feststellung, dass der Prüfungskandidat in der Lage ist, ein vorgegebenes Thema aus dem Schwerpunktbereich nach wissenschaftlichen Kriterien innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu bearbeiten. Sie ist im Rahmen eines Seminars, das in dem gewählten Schwerpunktbereich stattfindet, anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 16 Abs. 5 Satz 2 SBPrO vier Wochen. Sofern es aus organisatorischen Gründen möglich ist, können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beginn der Bearbeitungszeit wählen.
Die Arbeitsweise unterscheidet sich von der Anfertigung einer Hausarbeit, weil Sie - in den Grenzen des Seminarthemas - größere inhaltliche Freiheiten haben. Machen Sie sich rechtzeitig mit der entsprechenden Arbeitstechnik vertraut. Es gibt hierzu spezielle Empfehlungen des Lehrstuhlspdf, 123 kb. Einen allgemeinen Überblick vermitteln beispielsweise die folgenden Werke:
- Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten
- Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben
- Theisen, Wissenschaftliches Arbeiten
Die Ausgabe des Themas erfolgt ausschließlich persönlich (nicht per Post oder E-Mail und auch nicht an Vertreter) am Lehrstuhl, da der Erhalt des Themas vom Seminarteilnehmer schriftlich zu bestätigen ist.
Gemäß § 16 Abs. 6 SBPrO ist die wissenschaftliche Arbeit in schriftlicher Form geheftet und in elektronischer Form als Word-Dokument (auf einem Datenträger) abzuliefern. Sie soll in der Regel 25 Seiten (ca. 62.750 Zeichen incl. Leerzeichen und Fußnoten) umfassen. Die üblichen Formalia für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten sind zu beachten. Insbesondere gelten die Leitlinien zu den Formalia einer Haus-, Seminar- oder wissenschaftlichen ArbeitExterner Link. Ergänzende Informationen, insbesondere zum Umgang mit Online-Quellen, finden Sie hierpdf, 134 kb.
Kontrollieren Sie vor der Abgabe Ihre Arbeit auf eventuelle Formatierungs-, Rechtschreib- und Grammatikfehler. Nutzen Sie die Kontrollfunktionen, die jedes moderne Textverarbeitungsprogramm zur Verfügung stellt.
Der Arbeit sind eine Plagiatserklärungpdf, 78 kb sowie eine Eigenständigkeitserklärung beinzufügen. Beachten Sie bitte hierzu auch die Freigabeerklärung für Übungs- und Seminararbeitenpdf, 211 kb am Lehrstuhl.
Mündlicher Vortrag
Der mündliche Vortrag dient dazu, das Seminarthema kurz und prägnant in freier Rede vorzustellen. Die mündliche Seminarleistung umfasst einen wissenschaftlichen Vortrag sowie eine aktive Teilnahme an den Seminarsitzungen (§ 16 Abs. 9 SBPrO). Hilfreich für die übrigen Seminarteilnehmer sind begleitende Unterlagen in Form von Hand-outs (z. B. Thesenpapier). Eine Verwendung technischer Hilfsmittel (z. B. PowerPoint-Übersichten, Overhead-Folien) ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
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Ergänzende Informationen
Für die Seminarteilnehmer stehen die folgenden ergänzenden Informationen zum Download zur Verfügung: