Verwaltungsrecht im Übrigen
Das Regelungsregime des Verwaltungsvertrages, in: Marcus Ludwigs/Wolfgang Kahl (Hrsg.), Handbuch des Verwaltungsrechts, Band V („Maßstäbe und Handlungsformen im deutschen Verwaltungsrecht“), 2023, § 143 (ca. 40 Seiten),
Baurechtliche Vorgaben für Windkraftanlagen im Lichte des Klimaschutzes. Die Bayerische 10 H-Regelung und das Gebot der intertemporalen Freiheitssicherung,
in: Deutsches Verwaltungsblatt 2022, S. 202-207
Artenschutzrechtliche Ausnahmen für Windenergieanlagen. Zur Klärung des Verhältnisses von Artenschutz und Klimaschutz, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2022, S. 745-750Externer Link
Leben und Gesundheit: Die Bundesnotbremsen-Beschlüsse als Maßstab grundrechtlicher Schutzpflichten in der Klimakrise, VerfBlog 2021/12/07 (zum Beitrag)Externer Link
Der Verwaltungsvertrag in Deutschland. Gesetzliche Grundlagen, praktische Anwendungsfelder, rechtsvergleichende Bezüge, in: Matthias Knauff/Chien-hung Liu (Hrsg.), Grundfragen des Verwaltungsverfahrensrechts im deutschen-taiwanesisch Rechtsvergleich, 2019, S. 9-30
Blick in das BuchExterner Link
Die Kunst des sinnverstehenden Lesens. Zu fünf vermeidbaren Fehlern einer verwaltungsrechtlichen Klausur
Die Kunst des sinnverstehenden Lesens ist die Königsdisziplin der Jurisprudenz. Daher muss die Auseinandersetzung mit dem Text von Sachverhalt und Rechtsnorm fortlaufend trainiert werden. In verwaltungsrechtlichen Klausuren sind fünf besonders schwere Fehler auf Fehlleistungen im Lesen zurückführbar. Vermeiden lassen sie sich durch offenes, genaues, vollständiges, blätterndes sowie punktuell wiederholtes Lesen.
Kommentierung von § 43 und § 44 VwVfG
in Mann, Thomas/Sennekamp, Christoph/Uechtritz, Michael (Hrsg.), Verwaltungsverfahrensgesetz. Nomos Großkommentar, 2., neu bearbeitete Auflage 2019
InhaltsverzeichnisExterner Link
Kriterien für Genehmigungspflicht und Genehmigungserteilung. Am Beispiel des gewerblichen Betriebsanlagenrechts
Das Gewerberecht gehört zu denjenigen Rechtsgebieten, zu denen Studierende nach den Ausbildungsordnungen sämtlicher Universitäten vertiefende Kenntnisse brauchen. Hier genügen weder ein Überblick noch die Fähigkeit, sich in ein neues Rechtsgebiet einzuarbeiten. Andererseits ist die Gewerbeordnung inzwischen zu einem Gesetz geworden, dessen System kaum mehr zu durchschauen ist. Bereits die sinnverstehende Lektüre der teils überlangen, für die Anwendung durch Technikexperten formulierten Paragraphen überfordert viele Studierende. Dieser Beitrag soll ihnen daher Grundstrukturen an die Hand geben, anhand derer sie auch komplexere Fragen des Gewerberechts werden lösen können.
Behördliche Mediation als Sanierungsmaßnahme. Zur alternativen Streitbeilegung am Beispiel der Straßenausbaubeitragspflicht
Der Verwaltungsvertrag: Bestandsaufnahme und Reformbedarf – Ein Beitrag zur Kodifikationsdebatte um das Verwaltungsverfahrensgesetz
Das Verwaltungsvertragsrecht nach §§ 54 ff. VwVfG erscheint vielen als reformbedürftig. Seine Novellierung steht nach wie vor auf der politischen Agenda, wenn auch gegenwärtig andere Projekte wie Europäisierung, Demokratisierung und Digitalisierung vordringlich erscheinen. In neuerer Zeit hat sich die Fortentwicklung des Verwaltungsvertragsrechts in das Fachrecht verlagert, insbesondere in das Städtebau- und Bauplanungsrecht, das Umweltrecht, Teilbereiche des öffentlichen Wirtschaftsrechts, das Steuerrecht und das Sozialrecht. In der zunehmenden Ausdifferenzierung des Besonderen Verwaltungsrechts liegt ein Grundsatzproblem, das als Neuauflage des Methodenstreits im 19. Jahrhundert weit über das Recht des Verwaltungsvertrags hinausreicht. Zur Kodifikationsreife des Verwaltungsvertrags auf der Ebene des VwVfG bietet sich eine Drei-Stufen-Prüfung an, die ausgehend von der fachrechtlich ausdifferenzierten Interessenlage die Grundgedanken und wichtigsten Bestimmungen des Verwaltungsvertrags in ihrer jetzigen und möglicherweise reformierten Fassung in den Blick nimmt und diese schließlich auf die spezifischen fachrechtlichen Konstellationen anwendet. Im Ergebnis empfiehlt sich eine kritische Beobachtung der induktiven fachrechtlichen Weiterentwicklung des Verwaltungsvertragsrechts, dessen Vielfalt als Chance zu begreifen ist.
Reaktives Verwalten. Verwaltungsspontaneität in Attentismusgefahr,
VerwArch 2005, S- 1-17