RiBGH Prof. Dr. Bär

Dr. Bär
Dr. Bär
Foto: privat

Prof. Dr. Wolfgang Bär ist seit 29. Juli 2015 Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe und dort im 1. Strafsenat sowie als Ermittlungsrichter tätig. Seit dem Sommersemester 2017 lehrt Herr Bär an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena. Ende Juli 2021 ist Herr Bär vom Präsidenten der Universität Jena zum Honorarprofessor bestellt und ihm die Lehrbefugnis für Computer- und Internetstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht verliehen worden.

Kontakt via E-Mail:  wolfgang.baer@uni-jena.de

Prof. Dr. Bär studierte ab 1980 Rechtswissenschaften an der Universität in Bayreuth und war nach Abschluss des Referendariats am Landgericht Bayreuth von 1987 bis 1991 als Akademischer Rat am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Informationsrecht bei Prof. Dr. Ulrich Sieber tätig. Hier erfolgte 1991 die Promotion mit dem Thema „Der Zugriff auf Computerdaten im Strafverfahren“.

Von 1991 bis 2000 war er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth und als Richter am Amtsgericht in Bayreuth mit verschiedenen Aufgaben im Straf-, Zivil- und Familienrecht tätig, von 1994 bis 2000 erfolgte auch eine teilweise Abordnung an die IT-Stelle der Bayerischen Justiz bei der Generalstaatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht, zuständig für die EDV-Betreuung der Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Wirtschaftsstrafsachen in ganz Bayern. In den Jahren 2000 bis 2007 schloss sich eine Tätigkeit als Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare beim Landgericht Coburg und Bayreuth an. In dieser Zeit erfolgte 2005 die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Von 2007 bis 2011 war er Mitglied im 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Bamberg und dort zuletzt stellvertretender Vorsitzender, zuständig für Revisionsverfahren in Strafsachen und Rechtsbeschwerden in Verfahren über Ordnungswidrigkeiten. Es schloss sich von 2011 bis 2015 eine Tätigkeit als Leiter des neu geschaffenen Referats zur Bekämpfung von Internetkriminalität und des Missbrauchs neuer Technologien in der Strafrechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz an. In dieser Zeit erfolgte die Ernennung zum Ministerialrat.

Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist er Referent an der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau sowie bei weiteren Fortbildungsveranstaltungen der Justiz und Polizei und hat bei verschiedenen internationalen Projekten (u.a. EU-Twinning, TAIEX) im Bereich des Computer- und Internetstrafrechts mitgewirkt.

Neben zahlreichen Aufsätzen und Urteilsanmerkungen hat er zahlreiche Publikationen zum Bereich des Computerstrafrechst veröffentlicht, u.a. Handbuch zur EDV-Beweissicherung im Strafverfahren, Boorberg Verlag, 2007; TK-Überwachung Kommentar Heymanns-Verlag 2010 sowie in verschiedenen Kommentaren und Handbüchern mitgewirkt (u.a. KMR-Kommentar zur StPO mit Kommentierungen zu §§ 100a – 101b StPO; Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts mit Kapitel 14 und 27; Graf/Jäger/Wittig, Kommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie in Beck-Online-Kommentaren zur StPO, zum OWiG und Bayerischen Polizeiaufgabengesetz).

Er ist 1960 in Bayreuth geboren, verheiratet und hat vier Kinder.