Hörsaal

Lehre

Informationen über die angebotenen Lehrveranstaltungen
Hörsaal
Foto: Anne Günther (Universität Jena)

Sommersemester 2024

  • Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene (Prof. Schramm)

    Die Ausgabe des Sachverhalts sowie die Abgabe der Hausarbeit der Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene erfolgen ausschließlich elektronisch über den Prüfungsserver. Den Zugang zu diesem sowie weitere Informationen zur Übung für Fortgeschrittene finden sie hier.

    Beginn: 4.4.2024; donnerstags, 12 c.t. – 14 Uhr, Hörsaal 5
    Präsenz und Livestream mit Aufzeichnung; Klausuren ausschließlich in Präsenz

    Weitere Informationen (Terminplan, Fälle, Vorlesungsskripte) finden Sie auf der zugehörigen Moodle-Seite.

  • Examensrepetitorium BT/1 (MDir. Dr. Maier)

    Beginn: 8.4.2024; Ende: 13.5.2024; montags, 16 – 19 Uhr, Hörsaal 8; Präsenz

    Weitere Informationen (Terminplan, Fälle, Vorlesungsskripte) finden Sie auf der zugehörigen Moodle-Seite.

  • Examensrepetitorium BT/2 Eigentums- und Vermögensdelikte (Prof. Schramm)

    Beginn: 22. Mai 2024, Ende: 3.7.2024; mittwochs, 9 Uhr c. t. – 12.30, Domaschk-Hörsaal

    Präsenz und Livestream über Zoom https://uni-jena-de.zoom-x.de/j/67268800036; Kenncode: 783848; keine Aufzeichnung

    Weitere Informationen (Terminplan, Fälle, Vorlesungsskripte) finden Sie auf der zugehörigen Moodle-Seite.

  • Examens- und Übungsseminar zu Cybercrime und Strafprozessrecht (Prof. Bär)

    Herr Prof. Dr. Bär wird im Sommersemester 2024 ein Seminar zum Thema „Cybercrime und aktuelle Fragen des Strafprozessrechts“ anbieten. Inhaltlich setzt sich das Seminar mit aktuellen Themen aus dem Bereich von Cybercrime sowie aus dem Strafprozessrecht auseinander.
    Das Seminar ist Teil des Schwerpunktbereichsstudiums (vgl. §§ 5a II 1 und 4, IV DRiG, § 8 II Thür-JAG, § 31 ThürJAPO, SBPrO) im Bereich 5 „Kriminalwissenschaften“.

    Dornburger Schlösser, Bibliothekssaal, 27. und 28. Juni 2024, Präsenz

  • Examens- und Übungsseminar zum Europäischen und Internationalen Strafrecht sowie Vermögensstrafrecht (Prof. Schramm)

    Der Lehrstuhl wird im Sommersemester 2024 ein Seminar zum Thema „Aktuelle Fragen des Europäischen Strafrechts, des Völkerstrafrechts und des Vermögensstrafrechts“ anbieten. Es beschäftigt sich mit Fragestellungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft, zur Europäischen Menschenrechtskonvention, zum Völkerstrafrecht und dem Vermögensstrafrecht.
    Das Seminar ist Teil des Schwerpunktbereichsstudiums (vgl. §§ 5a II 1 und 4, IV DRiG, § 8 II Thür-JAG, § 31 ThürJAPO, SBPrO) im Bereich 5 „Kriminalwissenschaften“ und Bereich 6 „Internationales Recht“.

    Dornburger Schlösser, Kaisersaal, 27. und 28. Juni 2024, Präsenz

Wintersemester 2023/24

  • Seminar: Aktuelle Fragen des Straf- und Strafprozessrechts (Bär)

    Herr Prof. Dr. Bär wird im Wintersemester 2023/24 ein Seminar zum Thema „Aktuelle Fragen des Straf- und Strafprozessrechts“ anbieten. Das Seminar ist ein Teil des Schwerpunktbereichsstudiums im Bereich 5 „Kriminalwissenschaften“.  Inhaltlich setzt sich das Seminar mit aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sowie bereits verabschiedeten neuen Gesetzen aus dem Straf- und Strafprozessrecht auseinander und befasst sich auch mit Problemstellungen aus dem Bereich Cybercrime im Anschluss an die Vorlesung im letzten Sommersemester. Das Seminar wird als Blockveranstaltung voraussichtlich am 17./18.01.24 stattfinden. Die Einschreibung zum Seminar ist bis zum 31. Juli 2023 möglich. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.pdf, 132 kb

  • Examensrepetitorium Strafrecht I (Maier)

    Das strafrechtliche Examensrepetitorium bei Ministerialdirigent Dr. Thomas Maier im Wintersemester 2023/24 befasst sich mit dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Das examensrelevante Wissen soll spezifiziert, wiederholt und angewandt werden. Die Veranstaltung findet montags von 16 bis 20 Uhr statt.

  • Examensrepetitorium zum Strafprozessrecht (Maier)

    Das Examensrepetiorium zum Strafprozessrecht im Wintersemester 2023/24 wird an den Samstagen 9.12.2023, 20.1.24 und 3.2.2024, jeweils von 9 bis 14 Uhr von Ministerialdirigent Dr. Thomas Maier angeboten und vermittelt und vertieft examensrelevantes Wissen zum Strafprozessrecht. 

  • Völkerstrafrecht (Peterson)

    Diese Vorlesung im Schwerpunktbereich 5 bei Frau Dr. Ines Peterson (Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe) wird sich mit verschiedenen Asprekten des Völkerstrafrechts befassen.

  • Strafrecht Besonderer Teil (Schramm)

    Inhalt:

    Die Vorlesung beschäftigt sich mit den zentralen Straftatbeständen des Besonderen Teils des StGB, d. h. der Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte (z. B. Mord, Totschlag und Körperverletzung) sowie gegen das Eigentum und Vermögen (z. B. Diebstahl, Raub und Betrug). Die einzelnen Tatbestandskomplexe werden systematisch dargestellt, sowie anhand konkreter Beispielsfälle, die vorrangig der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommen sind, vermittelt.

    Die Vorlesung wendet sich auch an Studierende des Fachs „Wirtschaft/Recht“ sowie an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur für Studierende im Hauptfach sowie eine gesonderte Klausur für Lehramts- und Bachelorstudenten gestellt werden.

    Das Vorlesungsskript wird sukzessive auf der zugehörigen Seite bei Moodle bereitgestellt. Der reduzierte Lernstoff für Lehramts- und Bachelorstudenten wird besonders ausgewiesen. Bitte beachten Sie stets die aktuellen Hinweise auf Moodle sowie auf der Homepage des Lehrstuhls.

    Begleitend zur Vorlesung bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der strafrechtlichen Lehrstühle Arbeitsgemeinschaften an, in denen der Stoff anhand von Fällen wiederholt und die Klausurentechnik vermittelt wird. Der Besuch dieser Arbeitsgemeinschaften wird daher nachdrücklich empfohlen.

    Literaturempfehlungen:

    Eisele, BT-1, 5. Aufl. 2019 und BT-2, 5. Aufl. 2019; Kindhäuser/Schramm, BT-1, 10. Aufl. 2021 und Kindhäuser/Böse, BT-2, 11. Aufl. 2020; Küper/Zopfs, Definitionen mit Erläuterungen, 10. Aufl. 2018; Rengier, BT-1, 23. Aufl., 2021 und BT-2, 22. Aufl. 2021; Schramm, BT-2, 2. Aufl. 2020; Wessels/Hettinger/Engländer, BT-1, 45. Aufl. 2021; Wessels/Hillenkamp/Schuhr, BT-2, 44. Aufl. 2021.

    Die Vorlesung findet in Hörsaal 3 statt. 

  • Internationales und Europäisches Strafrecht (Schramm)

    In dieser Vorlesung des Schwerpunktbereichs 5 (ebenfalls Schwerpunkt 4 und 6) zum Internationalen Strafrecht wird auf die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Fälle mit Auslandsbezug (§§ 3-7, 9 StGB) eingegangen. Sodann werden die Grundstrukturen des Völkerstrafrechts und des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs vermittelt. Im Anschluss daran blicken wir auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Den letzten Abschnitt der Vorlesung bilden das europäische Strafrecht in seiner Struktur und geschichtlichen Entwicklung sowie der Einfluss der EU auf das nationale Strafrecht- und Strafverfahrensrecht. Vorkenntnisse im Europäischen Recht werden nicht vorausgesetzt. Eine Abschlussklausur wird angeboten.

    Vorlesungsmaterialien: Materialien zur Vor- und Nachbereitung werden in Moodle zur Verfügung gestellt.

    Literaturempfehlung:

    Ambos, Internationales Strafrecht, 5. Aufl. 2018; Böse (Hrsg.), Europäisches Strafrecht, Handbuch, Band 11 der Enzyklopädie Europarecht, 2. Aufl. 2021, Esser, Europäisches und Internationales Strafrecht, 2. Aufl. 2018; Hecker, Europäisches Strafrecht, 5. Aufl. 2015; Jähnke/Schramm, Europäisches Strafrecht, 2017; Safferling, Internationales Strafrecht, 2011; Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 9. Aufl. 2020; Schramm, Internationales Strafrecht: Strafanwendungsrecht - Vökerstrafrecht - Europäisches Strafrecht, 2. Aufl. 2018; Sieber/Satzger/von Heintschel-Heinegg (Hrsg.), Europäisches Strafrecht, Handbuch, 2. Aufl. 2014; Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl. 2020. - Fallsammlungen: Ambos, Fälle zum Internationalen Strafrecht, 2. Aufl. 2019; Hecker/Zöller, Fallsammlung zum Internationalen und Europäischen Strafrecht, 2. Aufl. 2017. 

    Die Vorlesung findet in Hörsaal 8 statt.

  • Strafprozessrecht (Schramm)

    Das Strafverfahren dient der Durchsetzung des materiellen Strafrechts unter Wahrung der Grund- und Menschenrechte des Beschuldigten. Die zweistündige Vorlesung behandelt die Grundzüge des Strafprozessrechts i. S. d. § 14 II Nr. 5 ThürJAPO, die (meist) in Form einer strafprozessualen Zusatzfrage auch Examensgegenstand in den strafrechtlichen Examensklausuren sind. Dargestellt werden insbesondere die Ziele des Strafverfahrens, die Prozessbeteiligten (StA, Polizei, Gericht, Verteidigung, Beschuldigter, Verletzter) und die Phasen des Strafverfahrens (Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und Rechtsmittel). Besondere Berücksichtigung finden die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die stetig an Bedeutung gewinnende Judikatur des EGMR.

    Das Vorlesungsskript wird auf der zugehörigen Seite bei Moodle bereitgestellt. Bitte beachten Sie stets die aktuellen Hinweise auf Moodle sowie auf der Homepage des Lehrstuhls.

    Die Vorlesung findet in Hörsaal 4 stat.

Sommersemester 2023

  • Cybercrime

    Die Vorlesung Cybercrime befasst sich als 4-stündige Blockveranstaltung an fünf Terminen nach einer Einführung in die Thematik im materiellen Recht mit den relevanten Tatbeständen von Cybercrime im engeren Sinn, mit aktuellen Phänomenen von Phishing, Skimming über Botnetz-Kriminalität bis hin zum Einsatz von Ransomware sowie mit einzelnen Kriminalitätsformen der Cybercrime im weiteren Sinn. 
    Im Strafverfahrensrecht behandelt die Vorlesung die zur Verfolgung von Cybercrime eingesetzten Ermittlungsmaßnahmen von der Überwachung der Telekommunikation, der Quellen-TKÜ über die Online-Durchsuchung bis zu klassischen Befugnissen wie der Durchsuchung und Beschlagnahme mit ihren Besonderheiten im IT-Bereich. 
    Dabei sind auch Fragen der Anwendung internationalen Rechts, etwa der Cybercrime-Konvention des Europarats, von besonderem Interesse.

  • Examensrepetitorium Strafrecht II

    Inhalt:

    Im Mittelpunkt des Repetitoriums stehen die Delikte gegen die Allgemeinheit, gegen das Eigentum und gegen Vermögenswerte. Das examensrelevante Wissen soll spezifiziert, wiederholt und angewandt werden. Der 1. Teil (April bis Mitte Mai) wird von Dr. Maier bestritten (Delikte gegen die Allgemeinheit). Für den 2. Teil  (24.5. – 5.7.) mit den Eigentums- und Vermögensdelikte ist Prof. Schramm zuständig, dessen Vorlesung Mittwoch vormittags im Domaschk-Hörsaal stattfinden und via Zoom auch live übertragen wird (keine Aufzeichnung, kein Chatmöglichkeit).

    Literaturempfehlungen:

    Jäger, Examens-Repetitorium Strafrecht AT, 10. Aufl. 2021 und BT, 9. Aufl. 2021; Kindhäuser/Schramm, Strafrecht BT I, 10. Aufl. 2021; Rengier, Strafrecht BT I, 25. Aufl. 2023 und BT II, 24. Aufl. 2023; Schramm, Strafrecht BT II, 2. Aufl. 2020; Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht BT 1, 46. Aufl. 2022; Wessels/Hillenkamp/Schuhr, Strafrecht BT 2, 45. Aufl. 2022.

    Nähere Informationen finden Sie hierpdf, 201 kb.

  • Seminar: Schutz der Staatsgewalt - Schutz vor Staatsgewalt und andere aktuelle strafrechtliche Probleme

    Prof. Schramm wird im Sommersemester 2023 ein Seminar zum Thema „Schutz der Staatsgewalt – Schutz vor Staatsgewalt und andere aktuelle strafrechtliche Probleme“ anbieten. Das Seminar ist ein Teil des Schwerpunktbereichsstudiums im Bereich 5 „Kriminalwissenschaften“. Es beschäftigt sich mit den strafrechtlichen Fragen, die durch Protestaktionen wie denen der "letzten Generation" aber auch durch Übergriffe gegenüber der staatlichen Gewalt und den Rettungskräften aufgeworfen werden. Das Seminar wird als Blockveranstaltung voraussichtlich Ende Juni 2023 stattfinden. Die Einschreibung zum Seminar ist bis zum 28. Februar 2023 möglich. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.pdf, 140 kb

Wintersemester 2022/23

  • Strafrecht Besonderer Teil

    Die vierstündige Vorlesung beschäftigt sich mit den zentralen Straftatbeständen des Besonderen Teils des StGB, d. h. der Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte (z. B. Mord, Totschlag und Körperverletzung) sowie gegen das Eigentum und Vermögen (z. B. Diebstahl, Raub und Betrug). Die einzelnen Tatbestandskomplexe werden systematisch dargestellt, sowie anhand konkreter Beispielsfälle, die vorrangig der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommen sind, vermittelt.

    Die Vorlesung wendet sich auch an Studierende des Fachs „Wirtschaft/Recht“ sowie an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur für Studierende im Hauptfach sowie eine gesonderte Klausur für Lehramts- und Bachelorstudenten gestellt werden.

    Das Vorlesungsskript wird sukzessive auf der zugehörigen Seite bei Moodle bereitgestellt. Der reduzierte Lernstoff für Lehramts- und Bachelorstudenten wird besonders ausgewiesen. Bitte beachten Sie stets die aktuellen Hinweise auf Moodle sowie auf der Homepage des Lehrstuhls.

    Begleitend zur Vorlesung bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der strafrechtlichen Lehrstühle Arbeitsgemeinschaften an, in denen der Stoff anhand von Fällen wiederholt und die Klausurentechnik vermittelt wird. Der Besuch dieser Arbeitsgemeinschaften wird daher nachdrücklich empfohlen.

  • Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

    Im Rahmen der Übung werden drei Klausuren sowie eine Hausarbeit gestellt, vgl. § 6 II 2 StudO. Die Hausarbeit der darauffolgenden Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im SoSe 2023 kann, sofern die Hausarbeit bestanden wird, rückwirkend auf diese Übung im WS 2022/2023 angerechnet werden, sodass den TeilnehmerInnen im Ergebnis zwei Hausarbeiten für das Bestehen der strafrechtlichen Fortgeschrittenenübung im WS 2022/2023 angeboten werden.

    Der Studienplan sieht ein Absolvieren der Übung im 4. oder 5. Semester vor. Gem. § 6 II 1 StudO und § 1 II ZwiPrO darf die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht rechtswirksam aber erst nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung besucht werden. Gem. § 6 II 1 StudO, § 3 II ZwiPrO ist außerdem das Bestehen einer Probehausarbeit Zulassungsvoraussetzung, wenn (bzw. da) für das Bestehen der Zwischenprüfung eine Hausarbeit nicht anzufertigen ist.

    Nach Absolvieren der Fortgeschrittenenübung im Strafrecht ist die Teilnahme an strafrechtlichen Examensklausuren zulässig, § 4 IV 3 StudO.

    Die Übung vermittelt den Studierenden in dialogischer Unterrichtsform die Methodik der Rechtsanwendung und die Technik der strafrechtlichen Falllösung. Den Studierenden wird in Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten Gelegenheit gegeben, die Rechtsanwendung zu üben und dabei in den Vorlesungen bereits behandelte Stoffgebiete des Pflichtfachbereichs (vgl. §§ 12, 14 I, II Nr. 3; 20 I, II Nr. 3, 4 ThürJAPO) zu wiederholen und zu vertiefen. Die Klausuren werden jeweils anhand thematisch passender Übungsfälle vorbereitet. Der inhaltliche Schwerpunkt der Übung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse des Allgemeinen Teils.

    Die Übung wendet sich auch an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts.

    In Moodle werden der Terminplan sowie Materialien zur Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt.

  • Grundzüge des Strafprozessrechts

    Das Strafverfahren dient der Durchsetzung des materiellen Strafrechts unter Wahrung der Grund- und Menschenrechte des Beschuldigten. Die zweistündige Vorlesung behandelt die Grundzüge des Strafprozessrechts i. S. d. § 14 II Nr. 5 ThürJAPO, die (meist) in Form einer strafprozessualen Zusatzfrage auch Examensgegenstand in den strafrechtlichen Examensklausuren sind. Dargestellt werden insbesondere die Ziele des Strafverfahrens, die Prozessbeteiligten (StA, Polizei, Gericht, Verteidigung, Beschuldigter, Verletzter) und die Phasen des Strafverfahrens (Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und Rechtsmittel). Besondere Berücksichtigung finden die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die stetig an Bedeutung gewinnende Judikatur des EGMR.

    Das Vorlesungsskript wird auf der zugehörigen Seite bei Moodle bereitgestellt. Bitte beachten Sie stets die aktuellen Hinweise auf Moodle sowie auf der Homepage des Lehrstuhls.

  • Seminar Aktuelle Fragen des Straf- und Strafprozessrechts

    Das von RiBGH Prof. Dr. Wolfgang Bär angebotene Seminar findet aller Voraussicht nach am 18. und 19. Januar 2023 als Blockveranstaltung statt. Alle Themen sind bereits vergeben. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

  • Seminar Geldwäsche, Korruption, Compliance - Aktuelle Fragen des Wirtschaftsstrafrecht

    Das von Prof. Schramm angebotene Seminar findet aller Voraussicht nach am 24. und 25. Januar 2023 als Blockveranstaltung statt. Alle Themen sind bereits vergeben. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Sommersemester 2022

  • Wirtschaftsstrafrecht

    Inhalt:

    Die im 14tätigen Rhythmus stattfindende, vierstündige Vorlesung wird  als Teil des Schwerpunktbereichsstudiums Bereich 5 „Kriminalwissenschaften“ angeboten, steht aber auch Studierenden des Schwerpunktbereichs 2 "Deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht" offen. Sie endet mit einer zweistündigen Abschlußklausur, die als examensrelevante Prüfungsleistung i. S. d. §§ 13 I, 15 SBPrO bei rechtzeitiger Anmeldung (§ 15 IV SBPrO) anerkannt wird. Die Vorlesung wendet sich auch an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts.

    Das Wirtschaftsstrafrecht dient dem Schutz des Wirtschaftslebens als Ganzem. Im Zentrum stehen dabei, anders als im Vermögensstrafrecht, eher kollektiv geprägte Rechtsgüter sowie Täter mit einem hohen sozialen Status. Die Vorlesung beschäftigt sich mit den Grundlagen dieser Materie, also dem „Allgemeinen Teil“ des Wirtschaftsstrafrechts einschließlich der Criminal Compliance, den (auch) wirtschaftsstrafrechtlich geprägten Bestimmungen aus dem Besonderen Teil des StGB (z. B. §§ 263, 266, 266a StGB) und ausgewählten Straftatbeständen aus dem Nebenstrafrecht. Außerdem werden Bezüge zum einschlägigen Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 130, 30 OWiG) und Europäischen Strafrecht sowie die spezifischen Sanktionsmöglichkeiten im Wirtschaftsstrafrecht behandelt.

    Literaturempfehlungen:

    Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch WiStR, 5. Aufl. 2019; Brettel/Schneider, WiStR, 3. Aufl. 2020; Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und SteuerstrafR, 2. Aufl. 2017; Hellmann, WiStR, 6. Aufl. 2021; ders., Fälle zum WiStR, 5. Aufl. 2021; Kudlich/Oglakcioglu, WiStR, 3. Aufl. 2020; Momsen/Grützner, Wirtschafts- und SteuerstrafR, 2. A. 2020; Tiedemann, WiStR, 5. Aufl. 2017; Wabnitz/Janovsky/Schmitt, Handbuch des Wirtschafts- und SteuerstrafR, 5. Aufl. 2020; Wittig, WiStR, 5. Aufl. 2020.

  • Seminar Strafrecht und Politik

    Prof. Schramm wird im Sommersemester 2022 ein Seminar zum Thema "Strafrecht und Politik" anbieten. Das Seminar ist ein Teil des Schwerpunktbereichsstudiums im Bereich 5 „Kriminalwissenschaften“. Es beschäftigt sich mit den aktuellen Fragen der Legitimität von Strafgesetzgebung in den Bereichen des Staatsschutzes, der Meinungsfreiheit und der geschlechtsspezifischen Gewalt. Das Seminar wird als Blockseminar ca. Mitte Juni veranstaltet. Die Einschreibung zum Seminar ist bis zum 28. Februar 2022 möglich. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hierpdf, 104 kb

  • Examensrepetitorium Strafrecht II

    Inhalt:

    Im Mittelpunkt des Repetitoriums stehen die Delikte gegen die Allgemeinheit, gegen das Eigentum und gegen Vermögenswerte. Das examensrelevante Wissen soll spezifiziert, wiederholt und angewandt werden. Der 1. Teil (April bis Mai) wird von Dr. Maier, der 2. Teil (Juni-Juli) von Prof. Schramm bestritten. Über Moodle wird das Material für das Repetitorium zur Verfügung gestellt.

    Literaturempfehlungen:

    Jäger, Examens-Repetitorium Strafrecht AT, 10. Aufl. 2021 und BT, 9. Aufl. 2021; Kindhäuser/Schramm, Strafrecht BT I, 10. Aufl. 2021; Rengier, Strafrecht BT I, 23. Aufl. 2021 und BT II, 22. Aufl. 2021; Schramm, Strafrecht BT II, 2. Aufl. 2020; Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht BT 1, 45. Aufl. 2021; Wessels/Hillenkamp/Schuhr, Strafrecht BT 2, 44. Aufl. 2021.

Wintersemester 2021/22

  • Strafrecht Besonderer Teil

    Den Terminplan zur Vorlesung finden Sie hierpdf, 114 kb.

    Inhalt:

    Die vierstündige Vorlesung beschäftigt sich mit den zentralen Straftatbeständen des Besonderen Teils des StGB, d. h. der Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte (z. B. Mord, Totschlag und Körperverletzung) sowie gegen das Eigentum und Vermögen (z. B. Diebstahl, Raub und Betrug). Die einzelnen Tatbestandskomplexe werden systematisch dargestellt, sowie anhand konkreter Beispielsfälle, die vorrangig der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommen sind, vermittelt.

    Die Vorlesung wendet sich auch an Studierende des Fachs „Wirtschaft/Recht“ sowie an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur für Studierende im Hauptfach sowie eine gesonderte Klausur für Lehramts- und Bachelorstudenten gestellt werden.

    Das Vorlesungsskript wird sukzessive auf der zugehörigen Seite bei Moodle bereitgestellt. Der reduzierte Lernstoff für Lehramts- und Bachelorstudenten wird besonders ausgewiesen. Bitte beachten Sie stets die aktuellen Hinweise auf Moodle sowie auf der Homepage des Lehrstuhls.

    Begleitend zur Vorlesung bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der strafrechtlichen Lehrstühle Arbeitsgemeinschaften an, in denen der Stoff anhand von Fällen wiederholt und die Klausurentechnik vermittelt wird. Der Besuch dieser Arbeitsgemeinschaften wird daher nachdrücklich empfohlen.

    Literaturempfehlungen:

    Eisele, BT-1, 5. Aufl. 2019 und BT-2, 5. Aufl. 2019; Kindhäuser/Schramm, BT-1, 10. Aufl. 2021 und Kindhäuser/Böse, BT-2, 11. Aufl. 2020; Küper/Zopfs, Definitionen mit Erläuterungen, 10. Aufl. 2018; Rengier, BT-1, 23. Aufl., 2021 und BT-2, 22. Aufl. 2021; Schramm, BT-2, 2. Aufl. 2020; Wessels/Hettinger/Engländer, BT-1, 45. Aufl. 2021; Wessels/Hillenkamp/Schuhr, BT-2, 44. Aufl. 2021.

  • Strafprozessrecht

    unter Mitwirkung von RiBGH Prof. Dr. Wolfgang Bär

    Den Terminplan zur Vorlesung finden Sie hierpdf, 555 kb.

    Inhalt:

    Das Strafverfahren dient der Durchsetzung des materiellen Strafrechts unter Wahrung der Grund- und Menschenrechte des Beschuldigten. Die zweistündige Vorlesung behandelt die Grundzüge des Strafprozessrechts i. S. d. § 14 II Nr. 5 ThürJAPO, die (meist) in Form einer strafprozessualen Zusatzfrage auch Examensgegenstand in den strafrechtlichen Examensklausuren sind. Dargestellt werden insbesondere die Ziele des Strafverfahrens, die Prozessbeteiligten (StA, Polizei, Gericht, Verteidigung, Beschuldigter, Verletzter) und die Phasen des Strafverfahrens (Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und Rechtsmittel). Besondere Berücksichtigung finden die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die stetig an Bedeutung gewinnende Judikatur des EGMR.

    Das Vorlesungsskript wird auf der zugehörigen Seite bei Moodle bereitgestellt. Bitte beachten Sie stets die aktuellen Hinweise auf Moodle sowie auf der Homepage des Lehrstuhls.

    Literaturempfehlungen:

    Beulke/Swoboda, Strafprozessrecht, 15. A. 2020; Engländer, Examensrepetitorium Strafprozessrecht, 10. A. 2020; Heger/Pohlreich, Strafprozessrecht, 2. A. 2018; Heinrich/Reinbacher, Examinatorium Strafprozessrecht, 3. A. 2020; Murmann, Prüfungswissen Strafprozessrecht, 4. A. 2019;  Roxin/Achenbach/Jäger/Heinrich, Strafprozeßrecht Prüfe Dein Wissen, 17. A. 2019; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 30. A. 2021; Volk/Engländer, Grundkurs StPO, 9. A. 2018; Walter, Strafprozessrecht, 2020.

  • Seminar Europäisches und Internationales Strafrecht

    Herr Prof. Schramm wird im Wintersemester 2021/22 ein Seminar mit dem Thema "Europäisches und Internationales Strafrecht" anbieten. Das Seminar wird als Blockveranstaltung durchgeführt.

    Das Seminar des Schwerpunktbereichs 5 wird aller Voraussicht nach Mitte Januar 2022 als Blockseminar in den Dornburger Schlössern stattfinden.  

    Die Anmeldung zum Seminar ist nicht mehr möglich.

  • Seminar Aktuelles Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht

    Herr Dr Bär wird im Wintersemester 2021/22 ein Seminar mit dem Thema "Aktuelles Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht" anbieten. Das Seminar wird voraussichtlich Mitte Januar 2022 als Blockveranstaltung in den Dornburger Schlössern durchgeführt. 

    Die Anmeldung zum Seminar ist nicht mehr möglich.

Sommersemester 2021

  • Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

    Die Übung vermittelt den Studierenden in dialogischer Unterrichtsform die Methodik der Rechtsanwendung und die Technik der strafrechtlichen Falllösung. Den Studierenden wird in Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten Gelegenheit gegeben, die Rechtsanwendung zu üben und dabei in den Vorlesungen bereits behandelte Stoffgebiete des Pflichtfachbereis (vgl. §§ 12, 14 I, II Nr. 3; 20 I, II Nr. 3, 4 ThürJAPO) zu wiederholen und zu vertiefen. Die Klausuren werden jeweils anhand thematisch passender Übungsfälle vorbereitet. Der inhaltliche Schwerpunkt der Übung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse des Allgemeinen Teils.

    Die Übung wendet sich auch an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts.

    In Moddle werden der Terminplan sowie Materialien zur Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt.

    Literaturempfehlung:

    Beulke/Zimmermann, Klausurenkurs im StrafR II, 4. Aufl. 2019; Hilgendorf, Fälle zum Strafrecht II, Klausurenkurs für Fortgeschrittene, 3. Aufl. 2020; Kindhäuser/Schramm, BT-1, Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte, Staat und Gesellschaft, 9. Aufl. 2019; Küper/Zopfs, Definitionen mit Erläuterungen, 10. Aufl. 2018; Rengier, BT--1, 23. Aufl. 2021, u. BT-2, 22. Aufl. 2021; Schramm, StrafR BT-2, Eigentums- und Vermögensdelikte, 2. Aufl. 2020; Wessels/Hettinger/Engländer, BT-1, 44. Aufl. 2020; Wessels/Hillenkampf/Schuhr, BT-2, 43. Aufl. 2020.

    Hinweise und Sachverhalt zur Hausarbeit finden Sie hierpdf, 31 kb

    Nähere Informationen zur Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene finden Sie hierExterner Link

  • Internationales Strafrecht

    In dieser Vorlesung des Schwerpunktbereichs 5 (ebenfalls Schwerpunkt 4 und 6) zum Internationalen Strafrecht wird auf die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Fälle mit Auslandsbezug (§§ 3-7, 9 StGB) eingegangen. Sodann werden die Grundstrukturen des Völkerstrafrechts und des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs vermittelt. Im Anschluss daran blicken wir auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Den letzten Abschnitt der Vorlesung bilden das europäische Strafrecht in seiner Struktur und geschichtlichen Entwicklung sowie der Einfluss der EU auf das nationale Strafrecht- und Strafverfahrensrecht. Vorkenntnisse im Europäischen Recht werden nicht vorausgesetzt. Eine Abschlussklausur wird angeboten.

    Vorlesungsmaterialien: Den Terminplan finden Sie hierpdf, 510 kb. Weitere Materialien zur Vor- und Nachbereitung werden in Moodle zur Verfügung gestellt.

    Literaturempfehlung:

    Ambos, Internationales Strafrecht, 5. Aufl. 2018; Böse (Hrsg.), Europäisches Strafrecht, Handbuch, Band 11 der Enzyklopädie Europarecht, 2. Aufl. 2021, Esser, Europäisches und Internationales Strafrecht, 2. Aufl. 2018; Hecker, Europäisches Strafrecht, 5. Aufl. 2015; Jähnke/Schramm, Europäisches Strafrecht, 2017; Safferling, Internationales Strafrecht, 2011; Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 9. Aufl. 2020; Schramm, Internationales Strafrecht: Strafanwendungsrecht - Vökerstrafrecht - Europäisches Strafrecht, 2. Aufl. 2018; Sieber/Satzger/von Heintschel-Heinegg (Hrsg.), Europäisches Strafrecht, Handbuch, 2. Aufl. 2014; Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl. 2020. - Fallsammlungen: Ambos, Fälle zum Internationalen Strafrecht, 2. Aufl. 2019; Hecker/Zöller, Fallsammlung zum Internationalen und Europäischen Strafrecht, 2. Aufl. 2017. 

  • Seminar Cybercrime sowie aktuelle strafprozessuale Fragen

    Herr Dr. Bär wird im Sommersemester 2021 ein Seminar mit dem Thema "Cybercrime sowie aktuelle strafprozessuale Fragen" anbieten. Das Seminar wird als Blockveranstaltung durchgeführt. Interessierte Studierende melden sich bitte mit dem vorgesehenen Anmeldeformular bei Frau Richter per E-Mail (p.richter@uni-jena.de). Die genaue Seminarankündigung und ein entsprechendes Anmeldeformular finden Sie hierpdf, 131 kb.

    Die Anmeldung ist ab dem 20. Januar 2021 möglich. Nach Vorgabe der Fakultät endet die Einschreibefrist am 28. Februar 2021

  • Seminar Sexualstrafrecht - dogmatische und kriminalpolitische Fragen

    Herr Prof. Schramm wird im Sommersemester 2021 ein Seminar mit dem Thema "Sexualstrafrecht - dogmatische und kriminalpolitische Fragen" anbieten. Das Seminar wird als Blockveranstaltung durchgeführt. Interessierte Studierende melden sich bitte mit dem vorgesehenen Anmeldeformular bei Frau Richter per E-Mail (p.richter@uni-jena.de). Die genaue Seminarankündigung und ein entsprechendes Anmeldeformular finden Sie hierpdf, 132 kb.

    Die Anmeldung ist ab dem 18. Januar 2021 möglich. Nach Vorgabe der Fakultät endet die Einschreibefrist am 28. Februar 2021

    Das Seminar des Schwerpunktbereichs 5 wird aller Voraussicht nach Mitte Juni 2021 als Blockseminar in den Dornburger Schlössern stattfinden. 

  • Examensrepetitorium Strafrecht II

    Im Mittelpunkt des Repetitoriums stehen die Delikte gegen die Allgemeinheit, gegen das Eigentum und gegen Vermögenswerte. Das examensrelevante Wissen soll spezifiziert, wiederholt und angewandt werden.

    Der 1. Teil (Mitte April bis Ende Mai) wird von Dr. Maier, der 2. Teil (Anfang Juni bis Mitte Juli) von Prof. Schramm bestritten.

    Es handelt sich um eine Online-Lehrveranstaltung über Zoom. Die Zoom-Zugangsdaten findet man auf der zum Repetitorium gehörenden Moodle-Seite. Dort wird auch das Lernmaterial zur Verfügung gestellt. Den Terminplan finden Sie hierpdf, 370 kb

    Literaturempfehlung:

    Jäger, Examens-Repetitorium Strafrecht AT, 9. Aufl. 2019 und Strafrecht BT, 8. Aufl. 2019; Kindhäuser/Schramm, Strafrecht BT-1, 9. Aufl. 2019; Rengier, Strafrecht BT-1, 23. Aufl. 2021 und BT-2, 22. Aufl. 2021; Schramm, Strafrecht BT-2, 2. Aufl. 2020; Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht BT-1, 44. Aufl. 2020, und Wessels/Hillenkamp/Schuhr, Strafrecht BT-2, 43. Aufl. 2020.

Wintersemester 2020/21

  • Strafrecht Besonderer Teil

    Die Vorlesung wird über das Multimediazentrum live aus Hörsaal 2 donnerstags und freitags von 08.00 - 10.00 Uhr als Stream übertragen sowie zwei Stunden später als Aufzeichnung in Moodle bereitgestellt. Weitere Informationen, den Link und die Zugangsdaten finden Sie auf der Moodle-Seite.

    Terminplan: Den aktuellen Terminplan finden Sie hierpdf, 148 kb zum Download.

  • Strafprozessrecht

    Die Vorlesung wird über das Multimediazentrum live aus Hörsaal 3 freitags von 12.00 - 14.00 Uhr c.t. als Stream übertragen sowie zwei Stunden später als Aufzeichnung in Moodle bereitgestellt. Weitere Informationen, den Link und die Zugangsdaten finden Sie auf der Moodle-Seite.

    Terminplan: Den aktuellen Terminplan finden Sie hierpdf, 125 kb zum Download.

  • Wirtschaftsstrafrecht

    Die Vorlesung wird über das Multimediazentrum live aus Hörsaal 2 donnerstags von 16.00 - 18.00 Uhr als Stream übertragen sowie zwei Stunden später als Aufzeichnung in Moodle bereitgestellt. Weitere Informationen, den Link und die Zugangsdaten finden Sie auf der Moodle-Seite.

    Terminplan: Den aktuellen Terminplan finden Sie hierpdf, 144 kb zum Download.

  • Cybercrime

    Die von Herrn RiBGH Dr. Bär und Prof. Schramm veranstaltete Vorlesung Cybercrime wird ausschließlich als digitale Vorlesung angeboten, und zwar in Form eines Zoom-Meetings. Die Online-Vorlesung findet jeweils montags, 14:00 - 16:00 Uhr c.t., erstmals am 09.11.2020 statt. Die Zoom-Zugangsdaten finden Sie unter Moodle.

    Terminplan: Den aktuellen Terminplan finden Sie hierpdf, 166 kb zum Download.

Sommersemester 2020

  • Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

    Art der Veranstaltung: Übung

    Zeit und Ort:

    • Die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene findet erstmals digital am Donnerstag, den 7. Mai statt.

    Terminplan: Den aktuellen Terminplan finden Sie hierpdf, 119 kb zum Download.

    Digitales Lehrformat:

    - Bis zum 1. Besprechungsfall:  Der 1. Fall wurde in Form von Power Point-Folien mit integrierter audiovisueller Bildschirmpräsentation besprochen. Die Musterlösung wurde auf Moodle im PDF-Format zur Verfügung gestellt.  Die audiovisuelle PPT-Bildschirmpräsentation  kann über einen auf Moodle vermittelten Link auf den Seiten der Digitalen Bibliothek Thüringen als Videostream angeschaut werden.

    - Ab dem 2. Besprechungsfall: Ab dem 14. Mai wird die Übung  donnerstags,  jeweils von 13 Uhr s. t. - 14.30 Uhr, live als Meeting über die Plattform "Zoom", veranstaltet. Wie das funktioniert, entnimmt man der Anleitung, die man auf der Moodle-Seite der Lehrveranstaltung unten beim 2. und 3. Besprechungsfall herunterladen kann. Die für das Einloggen bei Zoom benötigten Daten (Link, Meeting-ID, Passwort) findet man ebenfalls auf der Moodle-Seite der Lehrveranstaltung. Sie wurden den bei Friedolin und Moodle eingetragenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Übung außerdem per E-Mail mitgeteilt.

    - Die jeweilige Übungsstunde wird auch aufgezeichnet und kann im Laufe des darauffolgenden Tages in der Digitalen Bibliothek Thüringen www.db-thueringen.deExterner Link per Video-Stream gegen Eingabe eines den Teilnehmern zuvor mitgeteilten Leseschlüssels angeschaut werden.

    Organisation und Zahl der Klausuren:

    Die Klausuren werden als Präsenzklausuren unter Einhaltung der pandemiebedingten Sicherheitsbestimmungen geschrieben. Weitere Informationen dazu finden Sie jeweils spätestens eine Woche vor der jeweiligen Klausur in Moodle (Ort, Zeit, Formalia). Bitte melden Sie sich für die jeweilige Klausur, an der Sie auch teilnehmen werden, in Friedolin zwingend an (die Klausurtermine sind in Friedolin in der Übung eingetragen).

    • Die Rückgabemodalitäten der Hausarbeit und der Klausuren werden Ihnen über Moodle mitgeteilt.
    • Die Rückgabe und Besprechung der dritten Klausur und die Ausgabe der Leistungsscheine wird in Moodle rechtzeitig bekanntgegeben.

    Organisatorische Anfragen bitte per Email an: sylvia.bernhardt@uni-jena.de

    Kommentar:

    Gem. §§ 16 II 1 Nr. 2, 17 II 1 Nr. 5 ThürJAPO ist die erfolgreiche Teilnahme an den Fortgeschrittenenübungen (umgangssprachlich sog. „Großen Übungen“) Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen. Um an der Übung erfolgreich teilgenommen zu haben, muss gem. §§ 16 II 2, 3 ThürJAPO, 6 II 3, III StudO mindestens eine zur Übung gehörige Aufsichtsarbeit (Klausur) und eine Hausarbeit in einem Studienjahr mit wenigstens 4 Punkten bestanden worden sein. Hierüber wird ein Leistungsnachweis ausgestellt.

    Im Rahmen der Übung werden drei Klausuren sowie eine Ferienhausarbeit gestellt, vgl. § 6 II 2 StudO. Die Ferienhausarbeit der darauffolgenden Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im WS 2020/2021 kann, sofern die Hausarbeit bestanden wird, rückwirkend auf diese Übung im Sommersemester 2020 angerechnet werden, so dass den Teilnehmern im Ergebnis zwei Hausarbeiten für das Bestehen der strafrechtlichen Fortgeschrittenenübung im Sommersemester 2020 angeboten werden.

    Der Studienplan sieht ein Absolvieren der Übung im 4. oder 5. Semester vor. Gem. § 6 II 1 StudO und § 1 II ZwiPrO darf die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht rechtswirksam aber erst nach Bestehen der strafrechtlichen Zwischenprüfungsleistung besucht werden. Gem. § 6 II 1 StudO, § 3 II ZwiPrO ist außerdem das Bestehen einer Probehausarbeit Zulassungsvoraussetzung, wenn (bzw. da) für das Bestehen der Zwischenprüfung eine Hausarbeit nicht anzufertigen ist.

    Nach Absolvieren der Fortgeschrittenenübung im Strafrecht ist die Teilnahme an strafrechtlichen Examensklausuren zulässig, § 4 IV 3 StudO.

    Die Übung vermittelt den Studierenden die Methodik der Rechtsanwendung und die Technik der strafrechtlichen Falllösung. Den Studierenden wird in Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten Gelegenheit gegeben, die Rechtsanwendung zu üben und dabei in den Vorlesungen bereits behandelte Stoffgebiete des Pflichtfachbereichs (vgl. §§ 12, 14 I, II Nr. 3; 20 I, II Nr. 3, 4 ThürJAPO) zu wiederholen und zu vertiefen. Die Klausuren werden jeweils anhand thematisch passender Übungsfälle vorbereitet. Der inhaltliche Schwerpunkt der Übung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse des Allgemeinen Teils.

    Die Übung wendet sich auch an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts.

    Literaturempfehlung:

    Beulke/Zimmermann, Klausurenkurs im StrafR II, 4. Aufl. 2019; Kindhäuser/Schramm, BT-1, Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte, Staat und Gesellschaft, 9. Aufl. 2019; Küper/Zopfs, Definitionen mit Erläuterungen, 10. Aufl. 2018; Rengier, BT-1, 21. Aufl. 2019, u. BT-2, 20. Aufl. 2019; Schramm, StrafR BT-1, Eigentums- und Vermögensdelikte 2017; Wessels/Hettinger/Engländer, BT-1, 43. Aufl. 2019; Wessels/Hillenkamp/Schuhr, BT-2, 42. Aufl. 2019.

  • Internationales Strafrecht

    Art der Veranstaltung: Vorlesung (Schwerpunktbereich)

    Zeit und Ort:

    • Der Unterricht findet, solange die Hörsäle und Seminarräume nicht für den analogen Unterricht freigegeben sind, in digitalen Lehrformaten statt.
    • Die Vorlesung Internationales Strafrecht beginnt am Freitag, den 8. Mai.

      Die Vorlesung wird als interaktive Live-Vorlesung (Meeting) über die 
      Platform "Zoom" angeboten. Der Link für das jeweilige Meeting wird den 
      Teilnehmerinnen und Teilnehmern über Moodle mitgeteilt. Die dabei jeweils verwendete Power Point Präsentation sowie das  dazugehörige Skript können über Moodle spätestens am Abend  (Donnerstag) des Vortags der Veranstaltung, die regulär nach dem 
      Studienplan für Freitag, 10 - 12 Uhr, angesetzt ist, abgerufen werden.

      Die Abschlussklausur wird nach dem momentanen Stand der Dinge als 
      Präsenzklausur in der letzten Vorlesungswoche in einem  Hörsaal unter 
      Beachtung aller Hygiene- und Sicherheitsvorschriften geschrieben.

    Terminplan: Downloadpdf, 97 kb

    Kommentar:

    In dieser Vorlesung des Schwerpunktbereichs 5 zum Internationalen Strafrecht werden die Grundstrukturen des Völkerstrafrechts und des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs vermittelt. Im Anschluß daran wird auf die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Fälle mit Auslandsbezug (§§ 3-7, 9 StGB) eingegangen. Danach blicken wir auf die Europäische Menschenrechtskonvention und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Den  letzten Abschnitt der Vorlesung bilden das europäische Strafrecht in seiner Struktur und geschichtlichen Entwicklung sowie der Einfluss der EU auf das nationale Strafrecht- und Strafverfahrensrecht. Vorkenntnisse im Europäischen Recht werden nicht vorausgesetzt. Eine Abschlussklausur wird angeboten. Die Lehrveranstaltung steht auch Studierenden aus dem SPB 6 offen.

    Vorlesungsmaterialien: In MoodleExterner Link werden der Terminplan sowie Materialien zur Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt.

    Literaturempfehlung:

    Lehrbücher: Ambos, Internationales Strafrecht, 5. Aufl. 2018; Esser, Europäisches und Internationales Strafrecht, 2. Aufl. 2018; Hecker, Europäisches Strafrecht, 5. Aufl. 2015; Jähnke/Schramm, Europäisches Strafrecht, 2017; Safferling, Internationales Strafrecht, 2011; Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 8. Aufl. 2018; Schramm, Internationales Strafrecht: Strafanwendungsrecht – Völkerstrafrecht – Europäisches Strafrecht, 2. Aufl. 2018; Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 4. Aufl. 2016. - Fallsammlungen: Ambos, Fälle zum Internationalen Strafrecht, 2010; Hecker/Zöller, Fallsammlung zum Internationalen und Europäischen Strafrecht, 2. Aufl. 2017.

  • Seminar Cybercrime - Europäisches Strafrecht - Wirtschaftsstrafrecht

    Art der Veranstaltung: Seminar

    Lehrende: Professor Dr. Edward Schramm mit
    RiBGH Dr. Wolfgang Bär

    Kommentar:

    Das Seminar des Schwerpunktbereichs 5 greift mit den Materien Cybercrime (Computer- und Internetstrafrecht), Europäisches Strafrecht (EMRK, EU-Strafrecht) und Wirtschaftsstrafrecht drei Gebiete des strafrechtlichen Schwerpunktbereichs auf. Es werden überwiegend aktuelle materiell-rechtliche Fragestellungen behandelt. Aber auch strafprozessuale Probleme aus den genannten drei Bereichen können den Gegenstand von Seminararbeiten bilden.

    • Die Durchführung des Seminars im Schwerpunktbereich ist gewährleistet. Nähere Informationen zum Seminar werden den Seminarteilnehmern im direkten E-Mail-Kontakt mitgeteilt.

    Literaturempfehlung:

    Bär, in: Wabnitz/Janovsky/Schmidt, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 5. Auflage 2020, Kapitel 14: Computer- und Internetkriminalität und Kapitel 27; Jähnke/Schramm, Europäisches Strafrecht, 2017; Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 7. Aufl. 2015; Schramm, Internationales Strafrecht: Strafanwendungsrecht – Völkerstrafrecht – Europäisches Strafrecht, 2. Aufl. 2018; Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 4. Aufl. 2016; Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht 5. Aufl. 2017.

  • Examensrepetitorium Strafrecht

    Prof. Schramm wird im Sommersemester 2020 den zweiten Teil des strafrechtlichen Examensrepetitoriums veranstalten. Dieser folgt im Anschluss an den ersten, von Herr Dr. Maier unterrichteten Teil.

    Das Examinatorium wird als live-Stream, jeweils donnerstags von 09.00 Uhr s.t. - 12.00 Uhr, aus dem Medienhörsaal übertragen. Den Link und die Zugangsdaten finden Sie auf der Moodle-Seite dieser Lehrveranstaltung.

    - Die Lehrveranstaltung wird auch aufgezeichnet und kann im Laufe des darauffolgenden Tages in der Digitalen Bibliothek Thüringen www.db-thueringen.deExterner Link per Video-Stream gegen Eingabe eines den Teilnehmern zuvor mitgeteilten Leseschlüssels angeschaut werden.

     

    Terminplan 2. Teil des Examensrepetitoriums Strafrecht II - Sommersemester 2020

    • Donnerstags, 9:00 Uhr s.t. bis 12: 00 Uhr s.t.
    • Lehrform: Live-Meeting über Zoom

     

    4. Juni 2020 - Diebstahl

    11. Juni 2020 - Diebstahl, Unterschlagung

    18. Juni 2020 - Raub, räuberischer Diebstahl; § 316a

    25. Juni 2020 - Erpressung, räuberische Erpressung; §§ 239a, b

    02. Juli 2020 - Betrug

    09. Juli 2020 - Betrug

    16. Juli 2020 - Betrugsähnliche Delikte, Untreue