An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena kann das Fach "Rechtswissenschaft" als Ergänzungsfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts studiert werden. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat das Ergänzungsfach neu konzipiert und unter den Gesichtspunkten der Studierbarkeit, der Praxisrelevanz und des Bezuges zum jeweiligen Kernfach neu gegliedert und das Studienangebot vielfältig erweitert.
Das Studium des Bachelor-Ergänzungsfaches "Rechtswissenschaft" kann an in einem von drei Rechtsgebieten belegt werden. Angeboten werden die Rechtsgebiete
- Öffentliches Recht,
- Zivilrecht und
- Strafrecht.
Das Studium ist schwerpunktmäßig auf nur ein Rechtsgebiet ausgerichtet, enthält jedoch auch einzelne Veranstaltungen aus anderen Rechtsgebieten, um das rechtliche Grundwissen zu erweitern.
Im Studium der "Rechtswissenschaft" als Ergänzungsfach sollen das juristische Grundverständnis, fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die juristische Methodik vermittelt werden. Durch die Einübung der juristischen Denkweise, die Kenntnis der Terminologie und der Rechtsinhalte sowie das exemplarische Erlernen der juristischen Falllösungstechnik sollen die beruflichen Einsatzmöglichkeiten für die Studierenden im jeweiligen Kernfach vielfältig erweitert werden.
Das Studium verfolgt das Ziel, dass der Studierende einfache juristische Sachverhalte selbstständig begutachten kann und in dem gewählten Rechtsgebiet rechtliche Grundkenntnisse erwirbt. Die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten wird insbesondere durch studienbegleitende Hausarbeiten und eine Seminararbeit dokumentiert. Das Studium eines speziellen Rechtsgebietes eröffnet den Studierenden einen Zugang zu speziellen Wissensbeständen, grundlegenden Theorien und Modellen sowie zu Verfahrensweisen und Falllösungstechniken.
Aufbau des Studienganges (Ergänzungsfach im Zwei-Fach-Bachelor):
Das Studium gliedert sich in Grund-, Aufbau- und Vertiefungsmodule. Hinzu kommen drei Ergänzungsmodule.
In den Grundmodulen des gewählten Rechtsgebietes erlernt der Studierende das juristische Basiswissen. Mit dem Besuch spezieller Aufbau- und Vertiefungsmodule soll dieses Wissen erweitert und vertieft werden. Durch geeignete Grundlagenveranstaltungen zur Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie soll der Studierende ein juristisches Hintergrundwissen erwerben (Ergänzungsmodule).