Unsere Fakultät bietet seit dem Wintersemester 1998/1999 das Aufbaustudium "Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht" an, das sowohl von den Studierenden als auch der Praxis hervorragend angenommen wird.
Das Aufbaustudium dient der Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge, um so den Berufsstart z. B. als Wirtschaftsanwalt in einer mittleren oder großen international tätigen Kanzlei, als Syndikus oder Justitiar in einem Wirtschaftsunternehmen oder Verband zu erleichtern. Neben wissenschaftlichen Kenntnissen vermittelt es praxisbezogene Fähigkeiten und Methodik. Der Praxisbezug wird u.a. durch zahlreiche von Praktikern gehaltene Veranstaltungen sowie ein achtwöchiges Praktikum in einem Unternehmen oder einer überregionalen Wirtschaftskanzlei gewährleistet. Die Breite der Veranstaltungen und die freie Wahl der Ergänzungsfächer fördert sowohl eine eigenverantwortliche Schwerpunktsetzung als auch die Erarbeitung eines wirtschaftsrechtlichen Grundverständnisses.
Erfolgreichen Absolventen wird der akademische Grad "legum magistra/magister in oeconomics" (LL.M. oec.) verliehen.
Das Studium umfasst Pflichtveranstaltungen im Umfang von insgesamt 36 Semesterwochenstunden (SWS), und zwar
- in den grundlegenden Bereichen des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts,
- der Wirtschaftswissenschaften sowie
- in verschiedenen Ergänzungsfächern.
Im Verlauf des Studiums sind mindestens zwei (Pflicht-)Seminare zu belegen. Die Veranstaltungen sind so zu wählen, dass mindestens 4 SWS einen internationalen oder europarechtlichen Aspekt abdecken.
Der Studiengang wird durch eine Magisterarbeit abgeschlossen.