Neben den klassischen Justizberufen gehören die Personalabteilungen der Unternehmen zu den wichtigsten Einsatzgebieten arbeitsrechtlich versierter Juristen. Aus Sicht der Unternehmen wird jedoch stets beklagt, dass den Juristen nach Abschluss ihrer klassischen Ausbildung das notwendige betriebswirtschaftliche know-how für den Einsatz in den Personalabteilungen fehlt.
Um dieses Defizit abzumildern und die Bewerbungschancen der Jenaer Studierenden zu erhöhen, haben die Rechtswissenschaftliche Fakultät und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ein Ergänzungsstudium eingerichtet, das die Bereiche Arbeitsrecht, Organisation und Personalmanagement miteinander verbindet.
Für die Studierenden des arbeitsrechtlichen Schwerpunktbereiches ist diese Zusatzqualifikation die ideale Ergänzung, da sich die zu belegenden Veranstaltungen decken und die während des Schwerpunkbereichsstudiums erbrachten Teilleistungen für den Erwerb des Abschlusses (Zertifikat) vollständig angerechnet werden können. Als zusätzliche Leistung müssen sie lediglich noch den personalwirtschaftlichen Teil absolvieren. Das kann ebenfalls bereits während des Jurastudiums geschehen. Am besten eignet sich aber die Zeit nach den Examensklausuren bis zur mündlichen Prüfung sowie die "Pause" bis zum Beginn des Referendardienstes, um die personalwirtschaftlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Informationen zum jeweiligen Semesterangebot finden sich auf der Homepage der Lehrstühle Prof. Seifert, Prof. Fischer sowie Prof. Walgenbach sowie im Vorlesungsverzeichnis.Externer Link