Blick auf die Figur der Fakultät für Rechtswissenschaften am 25.07.2023 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena in Jena. Die Nordfassade des Universitätshauptgebäudes wird von mehreren baukünstlerischen Elementen verziert. So sind die damaligen Fakultäten im Form von allegorischen Frauenstatuen auf der Höhe des dritten Stockwerkes zu sehen. 1908 waren vier Fakultäten an der Universität ansässig: die Theologie, die Rechtswissenschaften, die Medizin und die Philosophie. Die Figuren sind in Roben gehüllt. Die Attribute, sowie die über ihnen in den Stein gehauenen Benennungen, machen sie eindeutig zu ortbar. Die Rechtswissenschaft hält in den Händen das richtende Schwert, zu ihren Füßen das Gesetz in Form eines Buches.

Porträt der Fakultät

Blick auf die Figur der Fakultät für Rechtswissenschaften am 25.07.2023 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena in Jena. Die Nordfassade des Universitätshauptgebäudes wird von mehreren baukünstlerischen Elementen verziert. So sind die damaligen Fakultäten im Form von allegorischen Frauenstatuen auf der Höhe des dritten Stockwerkes zu sehen. 1908 waren vier Fakultäten an der Universität ansässig: die Theologie, die Rechtswissenschaften, die Medizin und die Philosophie. Die Figuren sind in Roben gehüllt. Die Attribute, sowie die über ihnen in den Stein gehauenen Benennungen, machen sie eindeutig zu ortbar. Die Rechtswissenschaft hält in den Händen das richtende Schwert, zu ihren Füßen das Gesetz in Form eines Buches.
Foto: Jens Meyer (Universität Jena)

Die traditionsreiche Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet ihren Studierenden beste Studienbedingungen. So erreichte die Fakultät im aktuellen CHE-Rankung 2023/2024 erneut die Höchstpunktzahl für ihre Betreuung am Studienanfang sowie während der Examensvorbereitung. Ebenfalls sehr gut bewertet wurden das Lehrangebot der Fakultät, die Betreuung sowie die Ausstattung. 

In der Mitte Deutschlands wurde 1558 an einem Wendepunkt der deutschen Geschichte die damalige Jenaer Juristenfakultät errichtet. Seither hat sie sich mit den dazugehörigen Erfolgen und Niederlagen einen markanten Platz im Orchester der Rechtswissenschaft erspielt. Sie führt eine Stimme der Freiheit und des gleichen Rechts - in klarer Kenntnis der eigenen Licht- und Schattenseiten. Erfahren Sie hier mehr über die Geschichte der Jenaer Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Jura in Jena: Was bisher geschah
von apl. Prof. Dr. iur. Adrian Schmidt-Recla

  • Mutig starten.

    Juristen gehörten mit einer eigenen Juristenfakultät zu den Gründern unserer 1554 bis 1558 im Collegium Jenense errichteten Universität Jena. Sie wurde mit kaiserlichem Privileg Ferdinands I. als sächsisch-ernestinische Landesuniversität eröffnet, nachdem Wittenberg (mit seiner Universität) an die sächsisch-albertinische Linie der Wettiner gefallen war und für die ernestinischen Landesherren „verloren“ war. Im Mittelpunkt der akademischen Lehre stand das Jus Commune - und mit ihm die Zentralfrage des 16. und 17. Jh., wie mit den Unterschieden zwischen dem römisch grundierten Jus Commune einer- und dem einheimischen, zu weiten Teilen auf dem Sachsenspiegel beruhenden Recht andererseits umzugehen sei. Das führte die frühen Jenaer Universitätsjuristen (z. B. Gregor Brück, Basil Monner, Virgil Pingitzer und Matthias Wesenbeck) auch aus dem Hörsaal hinaus. Sie waren nicht nur Universitätslehrer, sondern auch Fürstenerzieher, Richter, Hofräte, Konsiliar- und Konsistorialjuristen. Die Juristenfakultät selbst war Gericht und versorgte außerdem den Jenaer Schöffenstuhl, das Jenaer Hofgericht und die landesherrlichen Kanzleien und Konsistorien mit Wissen und Personal. Wer immer juristischen Rat brauchte - Gerichte, Herrscher, Anwälte, Prozessparteien -, wandte sich an die Fakultät. Ihre Professoren standen mitten in dem durch das Jus Commune inspirierten, europaweit stattfindenden Austausch von Rechtsideen und formulierten frühneuzeitliche Gesetze mit (z. B. Matthäus Wesenbeck die „Kursächsischen Konstitutionen“). Die Gründer waren zudem verbunden mit Martin Luther und Philipp Melanchthon und den ernestinischen sächsischen Kurfürsten/Herzögen. So hat Gregor Brück 1530 das „Augsburger Bekenntnis“ der protestantischen Reichsstände formuliert, den Schmalkaldischen Bund mit gegründet und damit die protestantische Axt an das Heilige Römische Reich deutscher Nation (HRR) gelegt. 1557 war er daran beteiligt, ein Gymnasium zur Universität/Fakultät auszubauen.

  • Dranbleiben.

    Die Jenaer Juristenausbildung und Rechtswissenschaft im 17. und 18. Jahrhundert waren eingebettet in den durch die Glaubensspaltung beschleunigten Prozess, mit dem sich das deutsche Reich in seine Territorien auflöste. Die Souveränitätslehre, die dem einzelnen Fürsten die umfassende öffentliche Gewalt in seinem Herrschaftsgebiet zusprach, wurde in Jena hauptsächlich durch Dominik van Arum und seinen Schüler Johannes Limnäus unterstützt. Beide lösten die Staatsrechtswissenschaft vom römischen Recht und entwickelten eine eigene, auf der Verfassungsrealität des Reiches beruhende Staatsrechtslehre. Viele Absolventen verließen die Fakultät als Fachleute für die umliegenden Territorialherrschaften und stärkten sie so. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts etablierte sich auch in der Jenaer Fakultät mit dem langjährigen Ordinarius Dekan, Rektor und Geheimen Rat Georg Adam Struve der usus modernus Pandectarum, der dem einheimischen gegenüber dem römischen Recht eine autonome Position einräumte. Struve wirkte weit: Seine „Iurisprudentia Romano-Germanica forensis“ war seit 1670 für mehr als hundert Jahre ein auch außerhalb Jenas gelesenes juristisches Standardlehrbuch. Naturrecht und juristische Enzyklopädien fehlten in Jena ebenfalls nicht, Gottlieb Hufeland vertrat sie beide. Und: Friedrich Schiller kannte das!

  • Groß rauskommen.

    Überhaupt, die Jenaer „Sattelzeit“ um 1800: In Jena gaben sich die Größen des deutschen Geisteslebens - unter ihnen auch Juristen - zwischen 1790 und 1810 die Klinke in die Hand. Friedrich Carl von Savigny, der Begründer der „Historischen Schule“, die die Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts beherrschte, hatte zwar keine Professur in Jena inne, hielt sich aber mehrfach länger hier auf und sein größter Widerpart im Kodifikationsstreit, Anton Friedrich Justus v. Thibaut, lehrte in Jena Römisches Recht, bevor er in die damals andere Gelehrtenrepublik (nach Heidelberg) wechselte. Thibauts Schrift „Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts in Deutschland“ (1814) veranlasste Savigny seinerseits zu seiner Replik „Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“ - die Jenaer Gelehrtengemeinschaft sprühte Funken und entzündete auch den hellsten Stern am Jenaer Juristenhimmel: Paul Johann Anselm Feuerbach. In scharfer Abgrenzung zur frühneuzeitlichen Theorie und Praxis von der poena arbitraria formulierte er den Grundsatz nulla poena sine lege und befreite mit seiner Idee vom „psychologischen Zwang“ Strafrechtswissenschaft und Gesetzgebung gedanklich davon, sich lediglich darauf zu fokussieren, mit der Strafe primär Unrecht zu vergelten. Mit dieser Öffnung für andere Strafzwecke gelang ihm der Aufbruch in die (straf-) juristische Moderne.

  • Durchatmen.

    Der großartige Anfang zu Beginn des 19. Jahrhunderts konnte in Lehre und Forschung anschließend nicht durchweg bestätigt werden; keiner der akademischen Lehrer des 19. Jahrhunderts reicht in seiner wissenschaftlichen Bedeutung an Thibaut und Feuerbach heran. Carl Friedrich v. Gerber, Begründer des staatsrechtlichen Positivismus und späterer sächsische Kultusminister hatte sich immerhin vor seinem Ruf nach Jena 1862 (das er freilich bald in Richtung Leipzig verlassen sollte) mit einem der maßgeblichen Lehrbücher zum „Deutschen Privatrecht“ Verdienste erworben. Solche Abhandlungen stellten Vertreter des germanistischen Zweiges der Historischen Schule den Pandektenlehrbüchern der Romanisten gegenüber und übersetzten damit die deutsch-nationalistische Begeisterung des 19. Jh. mit ihrer patriarchalischen Grundhaltung in zivilrechtliche Prinzipien, Lehrsätze und Rechtsinstitute. Den Diamanten der deutschen Rechtswissenschaft und Gesetzgebungstechnik jedoch, das BGB, schliffen Jenaer Professoren selbst nicht mit (der Jenaer Extraordinarius Johannes Conrad, Mitglied der zweiten BGB-Kommission, war Nationalökonom, nicht Jurist). Am Ende des 19. Jahrhunderts war die Fakultät, verglichen mit anderen rechtswissenschaftlichen Fakultäten im Reich, eine kleine Einrichtung mit eher regionaler Bedeutung. Sie hatte auch damit zu kämpfen, dass die vier sächsisch-thüringischen Trägerstaaten der Universität diesen ihren geistigen Mittelpunkt nicht durchweg solide finanzieren konnten.

  • Überholen.

    Die letzten Jahre des Kaiserreiches und die der Weimarer Republik aber veränderten die Fakultät.

    Seit 1917 bestand an der Fakultät mit dem Institut für Wirtschaftsrecht ein einflussreicher konservativer think tank unter der Ägide von Justus Wilhelm Hedemann, aus dem der in Jena habilitierte Hans Carl Nipperdey hervorging. Dieses innovative Projekt sicherte der Fakultät maßgeblich ihre Existenz. Nipperdey wiederholte das Jenaer Institutsmodell später in Köln und prägte die Arbeitsrechtswissenschaft und -gesetzgebung auch noch in der Bundesrepublik maßgeblich. Gleiches gilt für Alfred Hueck, der von 1925 bis 1936 den Jenaer Lehrstuhl für Handels-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht innehatte. 1923 wurde die Fakultät um das Lehrgebiet Nationalökonomie (das aus der Philosophischen Fakultät herausgelöst wurde) erweitert und damit zur „Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät“. Gleichzeitig gliederte sie sich bei insgesamt neun Lehrstühlen intern in Institute und Seminare auf. Das Arbeitsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Versicherungsrecht und damit auch das Sozialrecht etablierten sich in Lehre und Forschung. Jena gab also wieder Impulse, auch auf anderen Rechtsgebieten: Der Freistaat Thüringen, der 1920 aus mehreren bislang eigenständigen Ländern gebildet wurde, verdankt seine erste republikanische Verfassung dem Jenaer Staatsrechtler und Rechtshistoriker Eduard Rosenthal und der letzte große und quellensatte Klassiker eines „Deutschen Privatrechts“ stammte von dem Jenaer Rechtshistoriker Rudolf Hübner.

    Und wer Impulse gibt, empfängt auch welche: 1923 stellte der Berliner und Amsterdamer Außenhandelskaufmann Erich Rothenberg der Fakultät eine Stiftung zur Verfügung, aus der eine eigene, zusätzliche Bibliothek (mit schließlich 20.000 Bänden und zahlreichen Zeitschriften-Abonnements), die „Rothenberg-Bibliothek“ angelegt werden konnte. Die Stiftung finanzierte die Bibliothek bis 1931 und es darf angenommen werden, dass diese Stiftung die Jenaer rechtswissenschaftlichen Literaturbestände überhaupt erst auf ein modernes Niveau gebracht, weitere Erwerbe nach sich gezogen und neue Forschungs- und Lehrgebiete (etwa das Völkerrecht) ermöglicht hat.

  • Den Brand beschleunigen.

    Dem nationalsozialistischen „Aufbruch“, der zum gesamtgesellschaftlichen, auch moralischen Zusammenbruch führen sollte, schloss sich die Fakultät an und forcierte ihn selbst mit, nachdem sie schon 1922 den später bekanntesten Blutrichter des NS-Staates, Roland Freisler, mit einer arbeitsrechtlichen Arbeit promoviert hatte. Jüdische und „politisch unzuverlässige“ Kollegen hauptsächlich aus der wirtschaftswissenschaftlichen Sparte der Fakultät wurden (wie der außerplanmäßige Professor für Zivil-, Prozess- und Arbeitsrecht und Marxist Karl Korsch, der freilich bereits - und damit noch rechtzeitig - emigriert war oder der ebenfalls außerplanmäßige Professor für Nationalökonomie Berthold Josephy) entlassen oder kamen ihrer drohenden Entlassung zuvor (wie der ordentliche Professor für Wirtschaftsstatistik Paul Gustav Ritter v. Hermberg, der sich nach der „Machtergreifung“ der NSDAP auf eigenen Wunsch in den Ruhestand versetzen ließ und ebenfalls emigrierte). Wirksam erworbene Doktorgrade wurden aus rassistischen und politischen Gründen annulliert. Professoren, die nach 1933 an der Fakultät tätig waren, vertraten Positionen eines völkisch basierten, deutschen Gemeinrechts (Ulrich Scheuner, Carl August Emge, Richard Lange). 1937 traten die zu diesem Zeitpunkt aktiven Professoren (bis auf drei Ausnahmen) der NSDAP bei. Otto Koellreutter, seit 1921 Jenaer Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, hatte schon vor 1933 zu den schärfsten konservativen (und bald offen nationalsozialistischen) Kritikern des Weimarer Staates gehört. Justus Wilhelm Hedemann, Günter Haupt, Carl Emge, Ulrich Scheuner, Karl Blomeyer arbeiteten in der Akademie für Deutsches Recht (AfDR) an den Entwürfen zu einem Volksgesetzbuch und anderen Gesetzgebungsprojekten mit. Den Reformplänen in der Juristenausbildung gegenüber verhielten sie sich aber zurückhaltend. Ausdruck der auch die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät erfassenden, völkisch-„lebensgesetzlichen“ Orientierung der Universität Jena unter Rektor Karl Astel war 1940 ein neuer Lehrstuhl für „Rasse und Recht“, auf den Falk Ruttke berufen wurde. Er hat der Rassenhygiene und Vererbungslehre rechtliche Formen gegeben, die Rassengesetzgebung inhaltlich geformt, das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses kommentiert und in der AfDR gearbeitet. Der damalige Rektor notierte 1941, dass die Universität „zur ersten rasse- und lebensgesetzlich ausgerichteten Hochschule Großdeutschlands geworden“ sei. Die Professoren der Fakultät haben sich daran bewusst beteiligt und so eines der gesellschaftspolitischen Hauptprojekte der nationalsozialistischen „Bewegung“ mitgestaltet.

  • Für die Arbeiterklasse auf "historische Mission" gehen.

    Nach Kriegsende und während der Verwaltung Thüringens durch die Sowjetische Militäradministration (SMAD) ruhten die Vorlesungen nicht; allerdings waren im Wintersemester 1945/1946 nur mehr drei Professoren vorhanden. Lehrpersonal war gefallen, wanderte nach Westen ab, floh aus Deutschland oder wurde suspendiert (zB. der Dekan des Jahres 1935, Hermann Schultze-v. Lasaulx). Die SMAD und später die von der SED gelenkte Hochschulverwaltung der DDR bemühten sich, neues, der „historischen Mission der Arbeiterklasse“ verpflichtetes Personal auszubilden und zu gewinnen. Dabei griffen sie manchmal auch „daneben“ wie im Fall Gerhard Buchdas, der bis 1967 eine traditionelle, bürgerliche Rechtsgeschichtswissenschaft vertrat. Die „Dritte Hochschulreform“ (1967-1972) schloss das Programm ab. 1968 wurde die Fakultät förmlich geschlossen und wurden ihre Institute aufgelöst. Für drei Jahre wurden keine Studierenden immatrikuliert. Das Personal wechselte (nicht vollständig, aber überwiegend) in die 1971 gegründete „Sektion Staats- und Rechtswissenschaft“, die Teil der neuen „Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät“ der Universität wurde. Die Sektion spielte für die sozialistische Staats- und Rechtswissenschaft und für die Ausbildung sozialistisch denkender Juristinnen und Juristen eine wichtige Rolle. Den Plänen der SED zufolge sollten in Jena hauptsächlich künftige Staatsanwälte ausgebildet werden. Inwieweit das umgesetzt wurde - und ob das Lehrpersonal der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft damit die ideologisierte Justiz der DDR gestützt hat, ist noch nicht genügend erforscht. Der Zugang zum Studium der Staats- und Rechtswissenschaft, die Ausbildungsinhalte und die Graduierungen waren DDR-weit einheitlich reglementiert; oft begannen nicht mehr als 25 Studierende jährlich ein Jurastudium in Jena. Die Promotionsthemen spiegeln die wissenschaftliche Neuausrichtung wider. Und: Jenaer Professoren beteiligten sich an der Gesetzgebung. Martin Posch hat zentrale Teile des Zivilgesetzbuches der DDR, das ideologisch definierte Ziele der „Partei der Arbeiterklasse“ umsetzen sollte, entworfen. Gerhard Haney und Gerhard Riege formulierten zentrale Thesen einer sozialistischen Staats- und Rechtswissenschaft, die nicht auf individuelle Rechte und auf Freiheit, sondern auf die Annahme gebaut war, dass die „sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei“, dass „ihre Autorität und ihre Funktionsfähigkeit Grund und Voraussetzung“ für das „historisch gesetzmäßige Voranschreiten“ sei und dass das sozialistische Recht die „Werktätigen zu bewußter Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen, zu bewußter Disziplin und Wachsamkeit, zu strikter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung“ erziehen solle. In den 1980er Jahren wurden mit Annemarie Langanke und Martina Haedrich dann die ersten Professorinnen auf Jenaer rechtswissenschaftliche Lehrstühle (für Völkerrecht und für Arbeitsrecht) berufen.

  • Und um der Freiheit willen neu anfangen.

    Überwiegend jüngere Mitglieder der Sektion, die im gesellschaftliche Aufbruch eine Chance sahen, versuchten nach der friedlichen Revolution, ihre Einrichtung 1990 in eine Fakultät umzuwandeln. Dazu wurden auf Universitätsebene zunächst auch Beschlüsse gefasst. Ob diese Beschlüsse aus der Sektion eine bestehende Fakultät gemacht hatten, ist (etwa durch eine gerichtliche Entscheidung) nicht abschließend geklärt worden. Die Thüringische Landesregierung und die inzwischen von den „Erneuerern“ dominierte Universitätsleitung favorisierten einen organisatorischen Schnitt, der das Lehrpersonal fast ganz austauschen sollte. Sie beschlossen, die Gründung einer neuen Fakultät zu ignorieren und die Sektion „abzuwickeln“. Für ein Interim wurde der Studienbetrieb aufrechterhalten, Professorinnen und Professoren aus Marburg und anderen Fakultäten verhinderten ein Lehrvakuum, auch Prüfungen fanden statt. Praktisch hat daher auch 1990 und 1991 eine lehrende universitäre Einrichtung bestanden und gearbeitet - sie wurde von Studierenden auch in bis dahin nicht gekanntem Umfang nachgefragt. Um eine Fakultät durch das Land (wieder) gründen zu können, wurden neue Strukturen entwickelt, Lehrstühle neu eingerichtet und besetzt, eine Bibliothek, die die Arbeit mit dem Recht der Bundesrepublik ermöglichte, aufgebaut. Das funktionierte auch, weil die (wenigen) Jenaer Rechtslehrerinnen und Rechtslehrer, die der Sektion entstammten und sich nicht 1990 und 1991 von der Universität abwandten, bereit waren, mit Kolleginnen und Kollegen einer vom Land berufenen und besetzten Gründungskommission im Interesse der Lehre und der (kommenden) freien rechtswissenschaftlichen Forschung zusammenzuarbeiten und persönlich empfundene Verletzungen durch den Erfurter Abwicklungsbeschluss nicht handlungsleitend werden zu lassen. Die Gründer agierten offener und entgegenkommender gegenüber den verbliebenen Kolleginnen und Kollegen als das anfangs in benachbarten juristischen Sektionen/Fakultäten geschah. Im Herbst 1992 wurde die heute bestehende, dem gleichen Recht, der freien Lehre und dem freien Meinungsstreit verpflichtete Rechtswissenschaftliche Fakultät eröffnet und die Frage, ob sie die Rechtsnachfolgerin der Sektion ist oder ob sie die 1968 aufgelöste Fakultät ersetzt, ist zu einer Frage der Rechtsgeschichte geworden.

  • Quellen

    Blau, Günter, Paul Johann Anselm Feuerbach, Berlin 1948

    Gries, Zara Luisa/Vette, Katharina, Die Rechtswissenschaftliche Fakultät/Sektion für Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Ausgangspunkt einer DDR-Rechtsgeschichte, in: Schmidt-Recla, Adrian/Seifert, Achim (Hrsg.), Das Recht der DDR als Gegenstand der Rechtsgeschichte, Wien, Köln 2022, S. 163-197

    Haedrich, Martina/Lingelbach, Gerhard, Dreißig Jahre nach der Wende - Brüche und Umbrüche. Die Rechtswissenschaft in Jena, in: Wandlungen im Öffentlichen Recht. Festschrift zu 60 Jahre Assistententagung - Junge Tagung öffentliches Recht, Baden-Baden 2020, S. 41-64

    Hattenhauer, Christian/Schroeder, Klaus-Peter/Baldus, Christian (Hrsg.), Anton Friedrich Justus Thibaut (1772-1840). Bürger und Gelehrter, Tübingen 2017

    Lingelbach, Gerhard/Krahner, Lothar (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Gerhard Buchda, Jena 1997

    Lingelbach, Gerhard, Eduard Rosenthal (1859-1926). Rechtsgelehrter und „Vater“ der Thüringer Verfassung von 1920/21, Weimar 2008

    Lingelbach, Gerhard (Hrsg.), Rechtsgelehrte der Universität Jena aus vier Jahrhunderten, Jena 2012

    Opitz, Jörg, Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena und ihr Lehrkörper im „Dritten Reich“, in: Hoßfeld, Uwe/John, Jürgen/Lemuth, Oliver/Stutz, Rüdiger (Hrsg.), „Kämpferische Wissenschaft“. Studien zur Universität Jena im Nationalsozialismus, Köln u. a. 2003, S. 471-518

    Pauly, Walter/Seifert, Achim (Hrsg.), Promotion eines furchtbaren Juristen. Roland Freisler und die Juristische Fakultät der Universität Jena, Tübingen 2020

    Ploenus, Michael, Innerer Aufbruch und Reform. Die Wende der Universität Jena 1988-1991, in: Die Hochschule. Journal für Wissenschaft und Bildung 11 (2002), S. 131-147

    Rosenthal, Walter (Hrsg.), „Ein Unrecht, das nicht weiterwirken darf.“ Die Entziehung von Doktorgraden an der Universität Jena in der Zeit des Nationalsozialismus, Jena 2016

    Rückert, Joachim, Friedrich Carl von Savigny. Leben und Wirken (1779-1861), Köln u. a. 2011

    Schmidt-Recla, Adrian/Gries, Zara Luisa, Getaway into the Middle Ages? On topics, methods and results of „socialist“ legal historiography in Jena, in: Erkkilä, Ville (ed.), Socialism and Legal History. The Histories and Historians of Law in Socialist East Central Europe, Abingdon/Oxfordshire 2020

    Schmoeckel, Mathias, Dominik Arumaeus und die Entstehung des öffentlichen Rechts als rechtswissenschaftliches Lehrfach in Jena, in: v. Friedeburg, Robert/Schmoeckel, Mathias (Hrsg.), Recht, Konfession und Verfassung im 17. Jahrhundert. West- und mitteleuropäische Entwicklungen, Berlin 2015, S. 85-127

    Steinmetz, Max (ltd. Hrsg.), Geschichte der Universität Jena 1548/58-1958. Festgabe zum vierhundertjährigen Universitätsjubiläum, Bd. 1, Jena 1958

    Stolleis, Michael (Hrsg.), Juristen. Ein biographisches Lexikon. Von der Antike bis zum 20. Jahrhundert, München 2001

    Weingart, Peter/Kroll, Jürgen/Bayertz, Kurt, Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, 2. Aufl., Frankfurt/M. 1996

    Zeumer, Johann Caspar/Weissenborn, Christoph, Vitae Professorum Theologiae, Iurisprudentiae, Medicinae et Philosophiae qui in illustri academia Ienensi ab ipsius fundatione ad nostra usque tempora vixerunt et adhunc vivunt, Jena 1711

Die Fakten sprechen für sich:
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät heute

Universitätsprofessorinnen und -professoren und Mitarbeitende an insgesamt 19 Lehrstühlen sowie drei Lektorinnen und Lektoren gewährleisten ein breites Studienangebot bei einem hervorragenden Betreuungsverhältnis. Die Fakultät wird darüber hinaus durch zahlreiche Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und -dozenten und Lehrbeauftragte unterstützt, die mit viel Engagement das Lehrprogramm bereichern und erweitern.

Die Fakultät hat sich in Lehre und Forschung deutschlandweit und darüber hinaus sehr gut positioniert. Sie hat den Anspruch, sich dauerhaft unter den führenden Rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland und Europa zu etablieren. 

Die altehrwürdige Friedrich-Schiller-Universität ist eine der ältesten und traditionsreichsten Universitäten Europas. Sie gehört zusammen mit den Universitäten Göttingen, Heidelberg und Würzburg zu der Coimbra-Gruppe, einer Organisation traditionsreicher, europäischer Universitäten von hohem internationalen Format.

  • Ohne Umwege ans Ziel

    Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist ideal inmitten der Innenstadt Jenas gelegen und bietet ihren Studierenden kürzeste Wege. In dem modernen Gebäudekomplex befinden sich neben der Fakultätsverwaltung auch die Lehrstühle und Institute der Fakultät. Die meisten von der Fakultät genutzten, modern ausgestatteten Hörsäle und Seminarräume sind ebenfalls hier gelegen.

    Darüber hinaus ist die Thüringer Universitäts- und LandesbibliothekExterner Link mit dem Teilbereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften im Gebäudekomplex vertreten. Schließlich befindet sich im Gebäude auch der mit 100 modernen Arbeitsplätzen ausgestattete Computerpool der Fakultät.

    Zwischen Bücherregalen

    Foto: Reuter
  • Profil in der Lehre

    Die rechtwissenschaftliche Lehre ist durch das Ziel geprägt, junge Juristinnen und Juristen umfassend für ihre späteren Berufe auszubilden und sie bis zur ersten Prüfung zu führen. Das Lehrprofil der Fakultät zeichnet sich durch eine forschungsbasierte Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten aus, die Studierenden eigenständiges Denken und Arbeiten vermittelt. Die rechtswissenschaftliche Ausbildung bezieht gerade in Jena die Grundlagenfächer in ihrer Vielfalt ein und setzt in der Schwerpunktausbildung starke Akzente.

    Hervorzuheben ist weiterhin das Vorlesungsprogramm des Law & Language Center, welches in englischer, französischer, spanischer und russischer Sprache in ausländische Rechtssysteme einführt.

    Darüber hinaus ist die Rechtswissenschaftliche Fakultät bundesweit und international durch die erfolgreiche Teilnahme ihrer Studierenden an verschiedenen Moot Courts bekannt geworden.

    Derzeit stehen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät drei grundständige und zwei postgraduale Studiengänge sowie drei Zertifikatsprogramme zur Auswahl (Übersicht Studiengänge).

    Hörsaal

    Foto: Reuter
  • Profil in der Forschung

    Die Rechtswissenschaftliche Fakultät prägt schon seit langem ein Grundverständnis, das sich aus drei Elementen speist.

    Erstens soll das geltende Recht in seiner Einbettung in die Grundlagen des Rechts reflektiert werden. Von daher besitzen die Grundlagenfächer Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtsvergleichung und Methodenlehre einen großen Stellenwert in der Forschung der Fakultätsangehörigen.

    Zweitens misst die Fakultät der Europäisierung und Internationalisierung des Rechts große Bedeutung zu. Hierfür steht die breite Forschung im Völker- und Europarecht einschließlich des europäischen und internationalen Privatrechts, des europäischen und internationalen Arbeits- und Unternehmensrechts sowie in der europäischen Rechtsgeschichte.

    Drittens prägt die Auseinandersetzung mit zentralen juristischen Herausforderungen der Gegenwart das Grundverständnis der Fakultät. Dies gilt namentlich für die Forschung zu dem - einer großen Dynamik ausgesetzten - privaten und öffentlichen Wirtschaftsrecht, aber auch zum Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medienrecht, Recht des geistigen Eigentums sowie zur gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung und zunehmend für die Beschäftigung mit Fragen der Digitalisierung des Rechts.

  • Feuerbach-Tag

    Stil ist richtiges Weglassen des Unwesentlichen.

    Paul Johann Anselm Feuerbach

    Der Geburtstag von Paul Johann Anselm Feuerbach, der an der Universität in Jena seine wissenschaftliche Ausbildung erhalten und dann dort als Professor gelehrt hatte, ist Anlass für den jährlich stattfindenden akademischen Festakt der Fakultät zur feierlichen Überreichung der Promotionsurkunden.

    Diese erfolgt nach einem Festvortrag in der Aula des Universitätshauptgebäudes, umrahmt wird die Veranstaltung von einem musikalischen Programm. Anschließend findet im Senatssaal ein Empfang statt, der den Doktoranden, ihren Eltern und Freunden Gelegenheit zum gegenseitigen Gespräch und auch zum Kennenlernen der die Arbeit betreuenden Professoren gibt.

    Der Feuerbach-Tag wird unterstützt durch den "Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU e.V.".

  • Rothenberg-Bibliothek

    Dem Unternehmer Erich Rothenberg (1883-1946) verdankt die Rechtswissenschaftliche Fakultät einen großen Bestand an Literatur, der bis heute in der Bibliothek zur Verfügung steht. Die Rothenberg-Bibliothek wurde zu Beginn des Wintersemesters 1923/1924 eingeweiht. 2023 erinnerte die Fakultät an Erich Rothenberg und die Einrichtung der Rothenberg-Bibliothek.

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