Studienanfang & Grundstudium
Das Grundstudium im Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung) umfasst in der Regel die ersten vier bzw. fünf Fachsemester und endet mit dem Erwerb der Zwischenprüfung.
Studienanfang: Studieneinführungstage und Tutorenprogramm der Studieneingangsphase
Alle Studienanfänger/innen sind herzlich eingeladen, zu Beginn ihres ersten Semesters an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an den Studieneinführungstagen teilzunehmen. Im Rahmen der STET erhalten Teilnehmer/innen - vermittelt durch Tutorinnen und Tutoren der Fakultät - alle notwendigen Informationen zum Studienstart, so insbesondere
- Hinweise und Hilfsstellung zur Erstellung des eigenen "Stundenplanes",
- Tipps zur Studiengestaltung sowie zu wichtigen Studienabschnitten (z.B. zur Zwischenprüfung),
- Informationen zu digitalen Lehr- und Lern-Programmen und den Services der FSU Jena (z.B. Friedolin, Moodle).
Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit, erste Kontakte zu Kommilitonen:innen des eigenen Studiensemesters sowie zu Vertreter:innen der Fachschaft "Rechtswissenschaft" zu knüpfen.
Ab Vorlesungsbeginn schließt sich das Tutorenprogramm der Studieneingangsphase an. Weitere Informationen zum Programm des aktuellen Semesters finden Sie auf der Veranstaltungswebsite. Darüber hinaus bietet die Fakultät ein Akademisches Mentorat an.
Zwischenprüfung
Das Grundstudium endet mit dem Erwerb der Zwischenprüfung. Diese ist bis zum Ende des vierten Fachsemesters abzulegen (§ 1 Abs. 1 S. 2 ZwPrüfO). Sofern das Studium im Sommersemester begonnen wurde, ist die Zwischenprüfung bis zum Ende des fünften Fachsemesters abzulegen.
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Welche Leistungen müssen abgelegt werden, um die Zwischenprüfung erfolgreich zu absolvieren?
Nach § 3 Abs. 2 ZwPrüfO ist die erfolgreiche Teilnahme (mind. 4 Punkte) an
- zwei Klausuren aus den Fächern des Zivilrechts (BGB AT; Schuldrecht AT; Schuldrecht BT; Sachenrecht)
- zwei Klausuren aus den Fächern des Öffentlichen Rechts (Staatsorganisationsrecht; Grundrechte; Verwaltungsrecht AT; Europarecht)
- zwei Klausuren aus den Fächern des Strafrechts (Strafrecht AT; Strafrecht BT; Methodik der strafrechtlichen Fallbearbeitung)
erforderlich.
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Muss eine extra Anmeldung zu den Klausuren im Rahmen der Zwischenprüfung erfolgen?
Grundsätzlich nein. Falls eine Anmeldung vom jeweiligen Lehrstuhl verlangt wird, dient dies zu rein organisatorischen Zwecken (Anzahl Sachverhalte/Plätze bzw. Größe des Hörsaals).
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Was passiert wenn ich durch eine Klausur durchgefallen bin?
Eine Wiederholung der betreffenden Klausur ist möglich, wenn die Lehrveranstaltung erneut angeboten wird (siehe Musterstudienpläne).
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Können Prüfungsleistungen (Noten) durch Wiederholung verbessert werden?
Eine Notenverbesserung ist nicht möglich (§ 9 ZwPrüfO).
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Wofür ist die Zwischenprüfung notwendig?
Der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an den Großen Übungen im Rahmen des Hauptstudiums (§ 6 Abs. 2 S. 1 StO). Zudem zählt die bestandene Zwischenprüfung zu einer der Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 16 I Nr. 3 ThürJAPO).
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Sind die Probehausarbeiten Teil der Zwischenprüfung?
In den drei großen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) ist jeweils eine Probehausarbeit anzufertigen. Das erfolgreiche Absolvieren dieser (mit mind. 4 Punkte) ist für die Ablegung der Zwischenprüfung nicht relevant, jedoch für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene notwendig (§ 6 Abs. 2 S. 1 StO).
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Was passiert, wenn die Zwischenprüfung nicht innerhalb der vier bzw. fünf Semester als bestanden gilt?
Nach § 7 Abs. 1 ZwPrüfO können die fehlenden Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des sechsten Fachsemesters bzw. bei Beginn im SoSe bis zum Ende des siebten Fachsemesters erbracht werden. Allerdings kann diese Frist in Fällen besonderer Härte noch einmal um ein oder mehrere Semester verlängert werden, vgl. § 8 ZwPüfO.
Siehe hierzu außerdem das Merkblatt für Härtefallanträge.
Grundlagenschein
Der Grundlagenschein kann in einer Lehrveranstaltung zur Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder Rechtssoziologie erworben werden (§ 16 II Nr. 1 ThürJAPO). Die jeweils angebotenen Vorlesungen sind im MusterstudienplanExterner Link mit dem Kürzel „GK“ (= Grundlagenscheinklausur) zu finden.
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Muss der Grundlagenschein im ersten Semester absolviert werden?
Nein, der Grundlagenschein muss nicht im ersten Semester erworben werden. Jedoch wird eine Absolvierung während der ersten Semester empfohlen.
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Wofür braucht man den Grundlagenschein?
Der Grundlagenschein ist eine Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 16 II Nr. 1 ThürJAPO).
Sprachenschein
Der Sprachenschein ist gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 ThürJAPO im Rahmen einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs zu erwerben.
Für die Ablegung des Sprachenscheins bietet das von der Fakultät angebotene Law & Language Center verschiedene Lehrveranstaltungen an.
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Zu welchem Zeitpunkt im Studium ist es empfehlenswert, den Sprachenschein zu absolvieren?
Der Sprachenschein kann grundsätzlich zu einem selbst gewählten Zeitpunkt im Laufe des Jurastudiums erbracht werden. Empfehlenswert ist allerdings eine Ablegung während des Grundstudiums.
Lehrveranstaltung "English for Law students"
Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltung nicht gleich im ersten Semester zu besuchen, da zum besseren Verständnis der Lehrinhalte Grundkenntnisse des deutschen Rechtssystems hilfreich sind.
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Wofür wird der Sprachenschein benötigt?
Dieser Nachweis ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, § 16 II Nr. 3 ThürJAPO.
Schlüsselqualifikationen
Die Fakultät bietet Lehrveranstaltungen an, in denen die für rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Berufe erforderlichen Schlüsselqualifikationen erlernt werden können. Das semesterweise wechselnde Lehrveranstaltungsangebot umfasst folgende Themengebiete:
- Wissenschaftliches Arbeiten und Verfassen von Texten
- Fachbezogene Fremdsprachenkenntnisse
- Rhetorik/Kommunikation/Gesprächsführung
- Berufseinstieg/Anwaltschaft
- Psychologie/Selbstorganisation
- Fachbezogene Schlüsselqualifikation
Die im aktuellen Semester belegbaren Veranstaltungen können im elektronischen VorlesungsverzeichnisExterner Link eingesehen werden.
Praktische Studienzeit ("Praktika")
Bitte beachten Sie:
Für alle Fragen rund um die Praktische Studienzeit ist ausschließlich das Thüringer Justizprüfungsamt in Erfurt der zuständige Ansprechpartner (https://justiz.thueringen.de/jpa/studium).
Sie finden daher nachfolgend lediglich ein paar allgemeine Informationen, die nur für eine erste Orientierung gedacht sind.
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Wie viele Wochen Praktika müssen absolviert werden?
Die praktische Studienzeit beträgt insgesamt 13 Wochen. Davon sind jeweils 3 Wochen bei einem Gericht und in einer Verwaltung abzuleisten. Für die übrigen 7 Wochen steht die Wahl der Praktikumsstelle frei. Zu beachten ist, dass die gesamten 13 Wochen auch an einer Praktikumsstelle abgeleistet werden können, sofern diese einen Bezug zu dem Schwerpunktbereich aufweist (vgl. § 15 ThürJAPO).
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Wofür ist die Ablegung der Praktika notwendig?
Die Teilnahme an der praktischen Studienzeit ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, § 16 I Nr. 4 ThürJAPO
Hauptstudium
Das Hauptstudium wird in der Regel zwischen dem vierten und sechsten Semester absolviert. Eine gesetzlich geregelte Frist, bis wann die Übungen für Fortgeschrittene abgeschlossen sein müssen, besteht nicht.
Übungen für Fortgeschrittene im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht
Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene (sog. Große Übungen) ist in den jeweiligen Teilrechtsgebieten Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht erforderlich.
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Welche Leistungen müssen innerhalb der Übungen für Fortgeschrittene abgeleistet werden?
Für das erfolgreiche Absolvieren einer Großen Übung muss jeweils eine von den drei angebotenen Übungsklausuren während der Vorlesungszeit sowie eine von zwei angebotenen Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit (vor oder nach der Vorlesungszeit, in der die jeweilige Große Übung absolviert wird) bestanden werden (mindestens „ausreichend“, 4 Punkte).
Zum Erhalt eines Übungsscheines müssen die beiden Teilleistungen (Klausur, Hausarbeit) in einem Studienhalbjahr erbracht worden sein (§ 6 Abs. 2 S. 3 StO).
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Muss ich an allen drei angebotenen Klausuren teilnehmen?
Grundsätzlich nein. Für das Absolvieren der Großen Übung bedarf es einer von den drei angebotenen Klausuren (siehe oben) mit mind. 4 Punkten. Sollte die erste angebotene Klausur bereits bestanden worden sein, hindert dies nicht an der Teilnahme an den anderen zwei Klausuren zu Verbesserungs- oder Übungszwecken.
Zu beachten ist, dass der jeweilige Lehrstuhl die Teilnahme an der dritten Klausur auf Studierende beschränken kann, die die ersten beiden Klausuren mitgeschrieben, aber nicht bestanden haben bzw. an der Teilnahme durch Krankheit oder einen anderen wichtigen Grund gehindert waren (§ 6 II 4 StO).
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Was passiert, wenn ich eine oder beide Hausarbeiten nicht bestehe?
Für das Bestehen der Große Übung ist das erfolgreiche Absolvieren (mind. 4 Punkte) einer Hausarbeit notwendig (siehe oben). Wird die erste angebotene Hausarbeit vor Beginn der Vorlesungszeit nicht bestanden, so besteht die Möglichkeit, die zweite angebotene Hausarbeit nach der Vorlesungszeit zu absolvieren. Misslingt dies ebenfalls, so gilt die Große Übung insgesamt als nicht bestanden, vgl. § 6 II 3 StO („innerhalb eines Semesters“).
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Werden die Übungen in den einzelnen Rechtsgebieten jedes Semester angeboten?
Ja, die Übungen für Fortgeschrittene werden in den einzelnen Teilrechtsgebieten jedes Semesters angeboten.
Siehe hierzu zudem: „Wiederholungsmöglichkeiten“ im Rahmen der MusterstudienpläneExterner Link
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Wie und wo erhalte ich den Übungsschein?
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein sog. Übungsschein, der die Noten aller bestandener Klausuren und Hausarbeiten beinhaltet, ausgestellt. Dieser wird vom jeweiligen Lehrstuhl, der die Große Übung durchgeführt hat, ausgegeben.
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Wofür benötige ich die Absolvierung der Übungen für Fortgeschrittene?
Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, § 16 II Nr. 2 ThürJAPO.
Schwerpunktbereichsstudium
Im Studium wird großer Wert auf die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Qualifikationen gelegt. Ziel der Schwerpunktbereichsausbildung ist es, den Studierenden vertiefte Kenntnisse in einem selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft zu vermitteln.
Einmal im Jahr findet eine Infoveranstaltung zum Schwerpunktbereichsstudium statt. Die Veranstaltung informiert Sie über
- die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium,
- den Ablauf und die Prüfungen im SB-Studium und
- gibt Ihnen zudem eine kurze Vorstellung der einzelnen Schwerpunktbereiche.
Über Moodle kann eine Aufzeichnung der Infoveranstaltung aus dem Sommersemester 2024 eingesehen werden. Für einen Zugriff melden Sie sich bitte bei Friedolin zur Veranstaltung an.
Die nächste Infoveranstaltung findet im Sommersemester 2025 statt.
Welche Schwerpunktbereiche werden an der Fakultät angeboten?
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SB 1: Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Die Jurisprudenz - neben Theologie und Medizin eine der ältesten Wissenschaften - hat das positive Recht nicht nur systematisch zu interpretieren, sondern auch kritisch zu reflektieren. Hermeneutische und kritische Kompetenz als juristische Schlüssel-qualifikationen erwirbt man am besten durch das Studium der Grundlagendisziplinen: Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Juristische Methodenlehre. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet aufgrund ihrer breiten Lehr- und Forschungsbasis in diesen Disziplinen optimale Bedingungen für die (Aus-)Bildung von Juristenpersönlichkeiten, die für ein breites Berufsfeld geeignet und fähig sind, unsere freiheitliche Rechtsordnung in professioneller Weise gerecht zu gestalten.
Regelmäßig angebotene Lehrveranstaltungen:
- Historische Grundlagen :
1. Römische Rechtsgeschichte
2. Deutsche Rechtsgeschichte
3. Privatrechtsgeschichte
4. Strafrechtsgeschichte
5. Verfassungsgeschichte
Seminar zu 1. - 5.
- Philosophische Grundlagen:
1. Rechts- und Staatsphilosophie
2. Rechtstheorie und Rechtssoziologie
3. Juristische Methoden- und Argumentationslehre
4. Staats- und Verfassungslehre
5. Rechtsethik
Seminar zu 1. - 5.
Verantwortlicher: Prof. Dr. Harke
Rechtsgeschichtliche Quellenarbeit:
Thulex: Thüringen - legislativ und exekutiv Externer Link
Datenbank mit amtlichen Drucksachen der Legislative und Exekutive des am 1. Mai 1920 gegründeten Landes Thüringen und der vormaligen thüringischen Einzelstaaten. Gemeinsames Projekt des Landesarchivs Thüringen und der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB).
- Historische Grundlagen :
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SB 2: Deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht
Überblick
Der Schwerpunktbereich "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht" ermöglicht es den Studierenden, sich unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge und in Kooperation mit Praktikern sowohl aus renommierten Anwaltskanzleien als auch aus privaten und öffentlichen Wirtschaftsunternehmen gezielt auf eine Tätigkeit als Wirtschaftsjurist vorzubereiten. Zugleich bieten die in diesem Schwerpunktbereich angebotenen Lehrveranstaltungen sowohl des privaten als auch des öffentlichen Wirtschaftsrechts die Chance für einen Einstieg in den Aufbaustudiengang "Privates und öffentliches Wirtschaftsrecht" und den Erwerb eines LL.M.oec.
Der Schwerpunktbereich 2 umfaßt insbesondere folgende Teilgebiete:
- Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
- Recht des geistigen Eigentums, Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Recht der regulierten Wirtschaft
Aus diesen Teilgebieten werden regelmäßig Lehrveranstaltungen angeboten, die von den Studierenden frei gewählt werden können. Möglich ist - speziell im Hinblick auf die notwendigen Abschlußklausuren gem. § 15 SBPrüfO - sowohl die Kombination verschiedener Veranstaltungen aus einem Teilgebiet als auch aus verschiedenen Teilgebieten. Es ist allerdings empfehlenswert, sich in dem Teilgebiet, in dem das Seminar mit wissenschaftlicher Arbeit belegt wird, umfassende Rechtskenntnisse zu verschaffen; hierzu ist der Besuch möglichst zahlreicher im betreffenden Teilgebiet angebotener Veranstaltungen ratsam.
Teilbereiche und angebotene Veranstaltungen
Teilbereich "Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht"
Der Teilbereich "Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht" baut auf dem Pflichtstoff des Handels- und Gesellschaftsrechts auf und vermittelt vertiefte Kenntnisse im Recht der Aktiengesellschaft und der GmbH, und zwar unter Einschluß der europäischen und internationalen Bezüge. Angesichts der großen praktischen Bedeutung wird dem Recht der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) und dem Sonderrecht für kapitalmarktorientierte Unternehmen (Börsengesellschaftsrecht) besondere Beachtung geschenkt.
An zahlreichen Lehrveranstaltungen wirken hochqualifizierte Praktiker mit (Unternehmensjuristen, Anwälte, Notare). Zusätzliche praktische Anschauungen werden zum einen durch die Möglichkeit der Teilnahme an Verhandlungen des für Gesellschaftsrecht zuständigen 6. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts vermittelt, zum anderen durch die Möglichkeit, in der Rechtsabteilung eines Unternehmens oder einer gesellschaftsrechtlich spezialisierten Anwaltskanzlei ein Praktikum zu absolvieren.
Folgende Veranstaltungen werden typischerweise angeboten:
Aufbauend auf den Pflichtstoff-Vorlesungen Handelsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts finden - beginnend ab WS 2014/2015 - im Jahresturnus folgende Veranstaltungen im SB 2 statt:
Wintersemester
- Aktien- und GmbH-Recht I (Klausur)
- Seminar
Sommersemester
- Aktien- und GmbH-Recht II (Klausur)
- Seminar
- Spezialvorlesung (Klausur), zB Europäisches Unternehmensrecht, Kapitalmarktrecht, Vertragsgestaltung und Gesellschafterstreit
Teilbereich "Recht des geistigen Eigentums, Wettbewerbs- und Kartellrecht"
Gegenstand des Teilbereiches "Recht des geistigen Eigentums, Wettbewerbs- und Kartellrecht" ist unter anderem das Recht der immateriellen Güter, heute oft als "Recht des geistigen Eigentums" bezeichnet. Hierzu zählen der Gewerbliche Rechtsschutz (Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) und das Urheberrecht, das Recht der schöpferisch Tätigen. Geistige Leistungen werden vor Nachahmungen geschützt. Die genannten Rechtsgebiete haben in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, insbesondere aufgrund neuerer technischer Entwicklungen (Internet) und der Intensivierung des internationalen Warenhandels (Produktpiraterie, Markenfälschungen).
Das Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) will die Fairness des wirtschaftlichen Wettbewerbs sicherstellen. Wettbewerber und Verbraucher sollen vor unzulässigen Geschäftspraktiken wie irreführender Werbung geschützt werden.
Das Kartellrecht gewährleistet Existenz und Funktionieren des Wettbewerbs. Dies geschieht durch das Verbot von Kartellen (z.B. von Preisabsprachen), durch die Verhinderung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht (z.B. von Preismißbrauch in Ausbeutung der Kunden) sowie durch präventive Kontrolle von Unternehmenszuammenschlüssen (Fusion, kontrollbegründender Anteilserwerb). Insbesondere die kartellrechtliche Mißbrauchsaufsicht steht in engem Zusammenhang mit der Energie- und Telekommunikationsregulierung nach EnWG und TKG.
Der Schutz des geistigen Eigentums ist mit Jena eng verknüpft: Eine große Dienststelle des Deutschen Patent- und Markenamtes befindet sich in Jena. Ebenso haben viele innovative Unternehmen, die auf dem Schutz ihrer geistigen Leistungen angewiesen sind, ihren Sitz in der Region. Praktische Einblicke in das Gebiet gibt der internationale renommierte Markenrechtler Prof. Dr. Ingerl, der an der Fakultät als Honorarprofessor tätig ist.
Folgende Veranstaltungen werden typischerweise angeboten:
- Vorlesung: Wettbewerbsrecht
- Vorlesung: Kartellrecht
- Vorlesung: Markenrecht
- Vorlesung: Patent- und Musterrecht
- Vorlesung: Urheberrecht
- Kolloquium: Aktuelle Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht
- Seminar zum Wettbewerbsrecht und zum Recht des geistigen Eigentums
Teilbereich "Internationales Wirtschaftsrecht"
Der dritte Teilbereich umfaßt sowohl die international-privat- als auch die völkerrechtlichen Bezüge des transnationalen Wirtschaftsrechts. Die Vorlesungen und Seminare, an denen auch hochqualifizierte Praktiker mitwirken, vermitteln Kenntnisse aus dem Bereich des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts, des Welthandels- und Völkerrechts sowie des Internationalen Einheits- und Schiedsverfahrensrechts. Für die Rechtsgestaltung bei Rechtsverhältnissen mit grenzüberscheitendem Bezug ist ein Grundverständnis dieser Rechtsgebiete unabdingbar.
Folgende Veranstaltungen werden typischerweise angeboten:
- Vorlesung: Grundzüge des Internationalen Privatrechts
- Vorlesung: Wirtschaftsvölkerrecht (Welthandelsrecht)
- Seminar zum Europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht
Teilbereich "Recht der regulierten Wirtschaft"
Der vierte Teilbereich beschäftigt sich mit den privat- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Regulierungsrechts. Beispiele sind die Netzregulierung im Bereich Energie- und Telekommunikation oder das Kapitalmarktrecht, hier speziell das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht. In die Lehre eingebunden sind die Mitglieder des Instituts für Energiewirtschaftsrecht, speziell der Honorarprofessor Dr. Michael Lippert.
Folgende Veranstaltungen werden typischerweise angeboten:
- Vorlesung: Energiewirtschaftsrecht
- Seminar zum Energiewirtschaftsrecht
Verantwortlicher: Prof. Dr. Bayer
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SB 3: Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht
Im Schwerpunktbereich 3 stehen die Arbeitsbeziehungen und der soziale Schutz im Mittelpunkt. Es geht in ihm zum einen um Fragestellungen aus dem gesamten kollektiven Arbeitsrecht; die angebotenen Veranstaltungen ergänzen somit die Inhalte der Grundvorlesung zum Recht der Arbeitsverhältnisse, welche sich mit individualrechtlichen Themen befasst. In den Veranstaltungen des Schwerpunkts geht es demgegenüber um Fragen des Betriebsverfassungsrechts, des Arbeitskampfrechts sowie des Rechts der Koalitionen. Darüber hinaus werden Veranstaltungen zum arbeitsrechtlichen Verfahrensrecht angeboten. Dazu besteht eine Kooperation mit dem Bundesarbeitsgericht, es nehmen Richter aus Erfurt an den Veranstaltungen des Schwerpunkts teil.
Darüber hinaus werden im Rahmen des Schwerpunktbereichs 3 Veranstaltungen zum sozialen Schutz angeboten, es finden also Vorlesungen statt, die das deutsche Sozialrecht zum Gegenstand haben: Insbesondere wird eine Einführung in die allgemeinen Lehren des Sozialrechts angeboten, des Weiteren finden regelmäßig Vorlesungen zum System des Sozialrechts sowie den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung statt.
Schließlich wird im Schwerpunktbereich 3 auch das europäische Arbeits- und Sozialrecht mit eigenen Veranstaltungen behandelt.
Lehrveranstaltungen:
- Vorlesung: System des Sozialrechts
- Seminar zur Sozialrechtsprechung
- Vorlesung: Organisation der Mitbestimmung
- Seminar zum Arbeits- und Sozialrecht
- Vorlesung: Tarifvertragsrecht
- Seminar
Verantwortlicher: Prof. Dr. Fischer -
SB 4: Deutsches und europäisches Öffentliches Recht
Studierende im Schwerpunktbereich „Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht“ beschäftigen sich mit der öffentlichen Verwaltung. Auf Juristinnen und Juristen, die diesen Schwerpunktbereich absolviert haben, warten vielfältige berufliche Chancen und interessante Gestaltungsaufgaben. Im Unterschied zu anderen Bereichen geht es dabei oft weniger darum, auf Rechtsverletzungen zu reagieren oder die Streitigkeiten anderer zu verarbeiten. Vielmehr zählt es zu den Anforderungen der modernen öffentlichen Verwaltung, Fachwissen und juristischen Sachverstand zu nutzen, um die Zukunft gemeinwohlorientiert zu gestalten. Zugleich ist das Verwaltungsrecht Grundlage der Kontrollfunktionen, die Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden sowie die Verwaltungsgerichte ausüben. Diese Aufgaben stellen sich auf allen Ebenen, von den Kommunen über das Land bis zum Bund, aber auch für die Europäische Union und zahlreiche Internationale Organisationen.
Angesichts des breiten Aufgabenspektrums der öffentlichen Verwaltung zeichnen sich die Berufsbilder durch eine große Vielfalt aus und ermöglichen faszinierende Spezialisierungen. In vielen Bereichen bestehen sehr gute Berufsaussichten. Neben Tätigkeiten in der Verwaltung selbst qualifiziert die Teilnahme am Schwerpunktbereich 4 in besonderem Maße zu einer richterlichen Laufbahn in der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder zu einer erfolgreichen Karriere in der Anwaltschaft. Die Aufgaben der Juristinnen und Juristen erfordern die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und gerade in der Ministerialverwaltung auch politiknah zu arbeiten.
Das Studium im Schwerpunktbereich 4 bereitet Sie auf diese Aufgabenprofile vor. Die Lehrenden legen einen besonderen Akzent auf die übergreifenden Grundfertigkeiten juristischen Arbeitens. Die Veranstaltungen knüpfen vielfach an die aus den Pflichtfächern vertrauten Strukturen und Inhalte des Verfassungsrechts, des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts und des Europarechts an.
Der Schwerpunktbereich 4 bietet Ihnen eine Fülle aktueller und interessanter Veranstaltungen, die die Vielfalt des öffentlichen Rechts widerspiegeln. Auf dieser Grundlage können Sie, abhängig von Ihren persönlichen Interessen, nach freier Entscheidung Ihr Veranstaltungsportfolio zusammenstellen. Drei exemplarische Spezialisierungen ermöglichen eine thematisch geschlossene Ausrichtung:
1. Innere Verwaltung
In der Spezialisierung 1 „Innere Verwaltung“ können Sie aus den folgenden, regelmäßig angebotenen Veranstaltungen auswählen:
- Vertiefung Bau- und Planungsrecht
- Umweltrecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Vertiefung Ordnungsrecht (Versammlungsrecht)
- Vertiefung Wahl- und Parteienrecht
- Digitalisierung und Datenschutzrecht
2. Wirtschaft und Finanzen
Für die Spezialisierung 2 „Wirtschaft und Finanzen“ werden regelmäßig die folgenden Veranstaltungen angeboten:
- Deutsches und Europäisches Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht – Vertiefung: Beihilfe- und Vergaberecht
- Einführung in das Energiewirtschaftsrecht
- Einführung in das Finanz- und Steuerrecht
- Besonderes Steuerrecht
- Bankenaufsicht und Geldpolitik
- Kartellrecht
3. Verwaltung global
Im Rahmen der Spezialisierung 3 „Verwaltung global“ stehen exemplarisch die folgenden, regelmäßig angebotenen Veranstaltungen zur Wahl:
- Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsvölkerrecht
- Recht der Internationalen Organisationen
- Europäische Menschenrechtskonvention
- Deutsches und Europäisches Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Bankenaufsicht und Geldpolitik
Über diese drei Spezialisierungen hinaus ergänzt die öffentlich-rechtliche Grundlagenveranstaltung „Allgemeine Staatslehre“ das Angebot im Schwerpunktbereich 4. Für den gesamten Schwerpunktbereich 4 können zudem Vorlesungen aus anderen Schwerpunktbereichen anerkannt werden.
Verantwortlicher: Prof. Dr. Knauff
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SB 5: Kriminalwissenschaften
Das Strafrecht zählt zu den unverzichtbaren Kerngebieten unseres Rechtssystems. Der Schwerpunkt "Kriminalwissenschaften" bildet die Bandbreite dieses Rechtsgebiets ab. So schaffen die Vorlesungen und Seminare dieses Schwerpunktbereichs Grundlagen und Voraussetzungen, die in diversen Berufsfeldern sehr gefragt sind (z. B. Strafgerichte, Jugendgerichte, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft [insbes. Strafverteidigung], Unternehmen, Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Polizei oder Ministerien auf Länder- und Bundesebene).
Ein besonderer Reiz des Studiums der Kriminalwissenschaften geht von seinen interdisziplinären und erfahrungswissenschaftlichen Zusammenhängen aus. Einbezogen sind die rechtsphilosophischen, geschichtlichen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen des Strafrechts, z. B. in Vorlesungen zur Älteren Strafrechtsgeschichte und in Seminaren zur Strafrechtsphilosophie oder zu Grundfragen der Strafrechtsdogmatik. Die Kriminologie befasst sich u. a. mit den Gründen für die Entstehung von Kriminalität, mit ihren Erscheinungsformen und mit den gesellschaftlichen Reaktionen darauf. Ihr Erkenntnisinteresse ist auf Rechtstatsachen gerichtet, also darauf, ob und wie das Recht tatsächlich umgesetzt wird. Sie bietet somit die Möglichkeit, Strafrecht und Strafjustiz gleichsam von außen, aus einer manchmal auch kritischen Distanz wahrzunehmen. Diesen Blick auf das Strafrecht sollen auch Veranstaltungen zum Jugendstrafrecht, Sanktionenrecht und Strafvollzug schärfen.
Der zunehmenden Europäisierung und Internationalisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts, die ihren Ausdruck u. a. in der Schaffung völkerstrafrechtlicher Normen und internationaler Strafgerichte gefunden hat, widmet sich die Vorlesung "Internationales Strafrecht". Die stetig wachsende Bedeutung des Strafrechts für den ärztlichen und medizinischen Bereich spiegelt sich in Lehrveranstaltungen zum "Medizinstrafrecht" wider. In Lehrveranstaltungen zum "Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht" wird die strafrechtliche Regulierung von Verhalten im Wirtschaftsleben vermittelt und hinterfragt. Die neuartigen Erscheinungsformen der Computer- und Internetkriminalität in einer digitalisierten Welt einschließlich der damit verbundenen strafprozessualen Fragestellungen sind Gegenstand der Vorlesung "Cybercrime".
Lehrveranstaltungen (Vorlesungen bzw. Seminare):
- Philosophische Grundfragen des Strafrechts
- Dogmatische Grundlagen des Strafrechts
- Geschichte des Strafrechts
- Kriminologische Grundlagen des Strafrechts
- Jugendstrafrecht
- Sanktionenrecht
- Strafvollzug
- Internationales Strafrecht (Strafanwendungsrecht, Völkerstrafrecht, Europäisches Strafrecht)
- Medizinstrafrecht
- Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht
- Cybercrime
- Strafprozess und Strafverteidigung
Verantwortlicher: Prof. Dr. Schramm
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SB 6: Internationales Recht
Der Schwerpunktbereich "Internationales" umfasst die Bereiche des öffentlichen Rechts mit internationalem bzw. grenzüberschreitendem Bezug. Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind damit völker- und europarechtliche Normen sowie deren Rückwirkung auf das nationale Recht.
Die Bedeutung grenzüberschreitender Bezüge tritt im Bereich des Völkerrechts deutlich zutage, das maßgeblich durch die Tätigkeit von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der EU, des Europarates oder der Welthandelsorganisation (WTO) geprägt wird. Der Schwerpunktbereich vermittelt einen über den Pflichtstoff hinausgehenden, vertieften Einblick in das Völkerrecht, wobei dem Aufbau und der Tätigkeit wichtiger internationaler Organisationen sowie den zentralen Bestimmungen der völkerrechtlichen Werteordnung besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Hierzu ist auch die Internationalisierung des Strafrechts zu zählen. Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden inzwischen zum Teil durch internationale Strafgerichte abgeurteilt.
Einen weiteren wichtigen Bestandteil des Schwerpunktbereichs bildet die Vertiefung des Europarechts. Die fortschreitende Europäische Integration stellt eine historisch einmalige Entwicklung dar, die ständig neue Rechtsfragen aufwirft. Die Einwirkung des Europarechts auf die nationalen Rechtsordnungen ist in nahezu allen Bereichen von großer Bedeutung; nationales Recht ist vielfach auch durch europarechtliche Vorgaben geprägt. Nationale Regelungen sind unter anderem an den Grundfreiheiten des EGV wie der Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs-, oder Kapitalverkehrsfreiheit zu messen. Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist dem Einfluss der europarechtlichen Vorgaben in besonderer Weise ausgesetzt, so dass dieses Gebiet ebenfalls vom Schwerpunktbereich erfasst wird.
Das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (IPR und IZVR) bildet einen weiteren wichtigen Bestandteil des Schwerpunktbereichs. Kollisionsrechtliche Fragestellungen können sich in den verschiedensten Rechtsgebieten ergeben: im Handels- und Gesellschaftsrecht ebenso wie im Familien- oder Erbrecht. Rechtsverhältnisse mit grenzüberschreitenden Bezügen sind überwiegend Gegenstand von völkerrechtlichen Abkommen und Rechtsakten der EU, wodurch vielfältige Querbezüge zu den europa- und völkerrechtlichen Inhalten des Schwerpunktbereiches entstehen."
Die Ausbildung im Schwerpunktbereich "Internationales Recht" bietet Studenten die Möglichkeit, sich auf einen Einstieg in eine Tätigkeit im Bereich europäischer und internationaler Organisationen vorzubereiten. Nicht zuletzt wegen der immensen Bedeutung des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist der Schwerpunktbereich zudem eine geeignete Vorbereitung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt, als Syndikus in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens oder in der nationalen Wirtschaftsverwaltung. Zudem vermittelt der Schwerpunktbereich wichtige Qualifikationen für eine Beschäftigung bei Interessenvertretungen oder Verbänden auf internationaler Ebene. Zum Teil werden die Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs von hochqualifizierten Spezialisten unterstützt, die einen interessanten Einblick in das praktische Arbeitsleben vermitteln und gegebenenfalls beim Auffinden geeigneter Praktikumsstellen helfen können.
Schließlich können Studienleistungen des Schwerpunktbereichs mit wirtschafts-rechtlichem Bezug im Rahmen des Aufbaustudiengangs Wirtschaftsrecht (LL.M. oec.) angerechnet werden.
Der Schwerpunktbereich 6 umfasst folgende Teilgebiete:
- Internationale Organisationen
- Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Europäisches und deutsches öffentliches Wirtschaftsrecht
- Internationales Privatrecht
- Welthandelsrecht
- Völkerrecht (Vertiefung)
- Kartellrecht
- Law & Language
Insgesamt müssen im Schwerpunktbereich acht Veranstaltungen besucht werden, wobei hiervon zwei Veranstaltungen durch Seminare abgedeckt werden müssen.
Folgende Lehrveranstaltungen werden typischerweise angeboten:
- Vorlesung: Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Vorlesung: Europäisches und deutsches öffentliches Wirtschaftsrecht
- Vorlesung: Recht der Internationalen Organisationen
- Vorlesung: Völkerrecht (Vertiefung)
- Vorlesung: Wirtschaftsvölkerrecht (WTO-Recht)
- Vorlesung: Einführung in das IPR
- Vorlesung: Völkerstrafrecht
- Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Law & Language (entsprechend auch in anderen Sprachen als Englisch)
- Seminare zu diesen Themen
Verantwortlicher: Prof. Dr. Ohler
Eine aktuelle Broschüre zum Schwerpunktbereich "Internationales Recht" steht Ihnen hier als Downloadpdf, 7 mb zur Verfügung.
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SB 7: Zivilrechtspflege und Vertragsgestaltung
Ziele
Der weitaus größte Teil aller Absolventen eines Jahrgangs ergreift nach Abschluss der juristischen Ausbildung den Beruf des Rechtsanwalts. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, beschäftigt sich der Schwerpunktbereich 7 mit der Durchsetzung des materiellen Rechts in der Praxis. Er vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die für eine qualifizierte Prozessführung, Rechtsberatung und Rechtsgestaltung in einer modernen Welt von Bedeutung sind.
Inhalte
Inhaltlich werden im Schwerpunktbereich 7 ausgewählte Bereiche des nationalen Zivilrechts vertieft. Darüber hinaus wird in die internationalen Dimensionen des Zivil- und Zivilprozessrechts eingeführt, da diese angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung im Gefolge von Globalisierung und europäischer Integration in den letzten Jahren in der Rechtspraxis an Bedeutung gewonnen haben.
Lehrveranstaltungen
Zu den Veranstaltungen, die im Schwerpunktbereich 7 regelmäßig angeboten werden, gehören die folgenden:
- Vertragsgestaltung
- Vereins- und Stiftungsrecht
- Aktien- und GmbH-Recht
- Internationales Privatrecht
- Internationales Prozessrecht
- Internationales Kaufrecht
Wegen des Praxisbezugs des Schwerpunktsbereichs 7 wird ein Teil der Lehrveranstaltungen von Rechtsanwälten und Notaren abgehalten.
Verantwortlicher: Prof. Dr. Harke
Wesentliche Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium
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Teilnahmevoraussetzungen
Sobald die Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt wurde, ist die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium möglich. Dies ist i.d.R. zum fünften Fachsemester.
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Fristen zur Anmeldung | Frist zum Nachreichen von Unterlagen
Eine Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium ist jährlich zu folgenden Fristen möglich:
Anmeldung zum Wintersemester: 1. September
Anmeldung zum Sommersemester: 1. MärzFehlende Unterlagen sind im Prüfungsamt nachzureichen bis:
30. September (bei einer Anmeldung zum Wintersemester)
31. März (bei einer Anmeldung zum Sommersemester)Die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium erfolgt über den Service DeskExterner Link.
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Zu absolvierende Studien- und Prüfungsleistungen
Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst gemäß § 5 III SB-PrO
Gesamt: 16 SWS Lehrveranstaltungen
d. h. 2 Seminar (je 2 SWS) + angebotene Lehrveranstaltungen (12 SWS) -
Schriftliche Aufsichtsarbeiten
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Probe-Seminararbeit
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Wissenschaftliche Arbeit
Anmeldung zur Wissenschaftlichen Arbeit (am jeweiligen Lehrstuhl und unter Vorlage eines bestandenen Probe-Seminarscheins):
bis zum 31.07. (= Schreiben der Wissenschaftlichen Arbeit im Wintersemester)
bis zum 28.02. (= Schreiben der Wissenschaftlichen Arbeit im Sommersemester)Unverzügliche Übermittlung des Themenausgabeformular an das Prüfungsamt über den Service DeskExterner Link.
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Mündliche Prüfungsleistung (= Verteidigung der Wissenschaftlichen Arbeit)
Wichtige Fragen & Antworten | |
Wann ist die Schwerpunktsbereichsprüfung erfolgreich absolviert? |
Wenn
abgeleistet wurden (§ 13 I SB-PrO). |
Kann der Schwerpunktbereich gewechselt werden? |
Ein Wechsel ist 1x möglich. Der Wechsel ist spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn über den Service DeskExterner Link beim Prüfungsamt zu beantragen. |
Bis wann muss das Schwerpunktbereichsstudium abgeschlossen sein? |
Grundsätzlich ist an den Teilprüfungen der SB-Prüfung so teilzunehmen, dass diese bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgeschlossen ist, § 8 I 1 SB-PrO. Von dieser Regelfrist darf höchstens um vier Semester abgewichen werden. |
Kann die Schwerpunktbereichsprüfung wiederholt werden? |
Die Wiederholung der SB-Prüfung ist einmalig bei Nichtbestehen möglich (§ 19 I SB-PrO). Zu beachten ist, dass sich die Wiederholung auf die gesamten Prüfungsleistungen erstreckt. Weiterhin bedarf es zur Wiederholungsprüfung einen erneuten Antrag auf Zulassung. |
Wann gilt die Schwerpunktbereichsprüfung als nicht bestanden? |
Wenn die Durchschnittsnote der beiden schriftlichen Aufsichtsarbeiten oder die Gesamtnote weniger als 4,0 Punkte beträgt (§ 18 III SB-PrO). |
Muss das Schwerpunktbereichsstudium komplett absolviert sein, wenn man sich zur schriftlichen Examensprüfung anmeldet? |
Das Schwerpunktbereichsstudium ist der universitäre Teil der Ersten Prüfung und schließt das Studium der Schwerpunktbereiche ab. Das Ergebnis der bestandenen SB-Prüfung geht zu 30 % in die Examensgesamtnote ein (§ 27 ThürJAPO). Sollte das SB-Studium bis zur staatlichen Pflichtfachprüfung noch nicht abgeschlossen sein, bedarf es bei der Antragstellung einer Bescheinigung, dass der Studierende nicht bereits endgültig in der Schwerpunktbereichsprüfung gescheitert ist, vgl. § 17 II Nr. 6 ThürJAPO. Die Bescheinigung ist beim Prüfungsamt der Fakultät anzufordern. |
Examensphase
Die Examensvorbereitung erfolgt in der Regel im siebten und achten Semester. Hierdurch kann die Möglichkeit des sog. Freiversuchs an der staatlichen Pflichtfachprüfung gewährleistet werden, siehe hierzu § 29 ThürJAPO.
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Ist die Teilnahme am Repetitorium der Universität zwingend notwendig?
Die Ausgestaltung der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen ist jedem individuell überlassen. Eine Pflicht zur Teilnahme am Repetitorium besteht demzufolge nicht.
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Kostet die Teilnahme am Repetitorium der Universität etwas?
Nein, das Examensrepetitorium der Universität ist ein kostenfreies Angebot. Es ist lediglich die Abgabe des Semesterbeitrags (wie gewohnt) notwendig.
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Welche Veranstaltungen werden zusätzlich zum Repetitorium angeboten?
Zu den Hauptkursen in den Teilrechtsgebieten (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht), die in der Vorlesungszeit angebotenen werden, ist zudem die Teilnahme an Blockveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit und Intensivkursen möglich. Weiterhin bietet die Universität einen sog. Examensklausurenkurs, die Teilnahme an einem Probeexamen und Prüfungssimulationen der mündlichen Prüfungen an.
Näheres finden Sie hierzu ebenfalls unter: https://www.rewi.unijena.de/examensvorbereitungExterner Link
Erste Staatliche Pflichtfachprüfung
Die Erste Staatliche Pflichtfachprüfung wird vom Thüringer Justizprüfungsamt organisiert und durchgeführt. Für eine Anmeldung informieren Sie sich bitte auf den Informationsseiten des Justizprüfungsamtes.
Beratungsmöglichkeiten an der Fakultät
Raum 2.50
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
Sprechzeiten:
Vor Ort:
Dienstag 10:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:30 - 12:00 Uhr
Telefonisch:
Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr
Beratung als Video-Meeting:
Bitte kontaktieren Sie die Studienfachberatung vorab zur Terminvereinbarung.
Raum 2.41
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Mo. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Di. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Mi. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Do. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr