Studenten in Hörsaal

Rechtswissenschaft für außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes graduierte Juristen

Magister (LL.M.)
Studenten in Hörsaal
Foto: Anne Günther (Universität Jena)

Das Studienangebot richtet sich an außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes graduierte Juristinnen und Juristen.

Ziel des Magisterstudiums ist es, ausländische Studierende mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung vertraut zu machen und Kenntnisse in einem selbst gewählten Rechtsgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht) wissenschaftlich zu vertiefen.

Das Magisterstudium dauert einschließlich der abschließenden Magisterprüfung zwei Semester. Nach Abschluss des Studiums erlangt der/die Studierende den akademischen Grad einer/eines Magistra/Magister Legum (LL.M.).

  • Zulassungsvoraussetzungen & Ansprechpartner für Bewerbungen

    Voraussetzungen der Zulassung sind:

    1. Erfolgreicher Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium in den Anforderungen gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule.
    2. Die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, nachgewiesen durch das erfolgreiche Ablegen der Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.

    Über die Zulassung zum Studiengang entscheidet der Fakultätsrat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

    Bei Studieninteresse kontaktieren Sie bitte das Internationale Büro (IB) der FSU Jena. Weitere Informationen zum Zulassungsantrag, allen beizufügenden Unterlagen sowie zur Sprachprüfung erhalten Sie auf den Informationsseiten des IB zum Studiengang.

     

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  • Studien- und Prüfungsleistungen

    Folgende Studien- und Prüfungsleistungen sind nachzuweisen:

    • mindestens 12 Semesterwochenstunden (SWS) belegter Lehrveranstaltungen, die dem Studierenden die Grundzüge eines der drei Gebiete des deutschen Rechts (Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht) vermitteln.
    • Weitere 12 SWS an Lehrveranstaltungen (nach freier Wahl des Studierenden).
    • 2 erfolgreich bestandene Leistungsnachweise, die vom Studierenden in Lehrveranstaltungen in dem von ihm/ihr gewählten Rechtsgebiet absolviert wurden. 
    • Erfolgreich absolviertes Seminar mit mindestens der Note "befriedigend".

    Die Auswahl der Lehrveranstaltungen ist im Einvernehmen mit dem/der Betreuer:in zu ermitteln. Der Besuch der Lehrveranstaltung ist in einem Verlaufsdokument zu vermerken.

  • Lehrveranstaltungen

    Mindestens 12 Semesterwochenstunden (SWS) sind in Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die die Grundzüge eines der drei Gebiete des deutschen Rechts (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) vermitteln. Die Wahl des Rechtsgebiets obliegt der/dem Studierenden. 
    Grundlagenveranstaltungen, nach Rechtsgebiet geordnet, im Vorlesungsverzeichnis der Fakultät Externer Link

    Weitere 12 SWS an Lehrveranstaltungen kann der/die Studierende nach freier Wahl aus dem Vorlesungsverzeichnis der Fakultät wählen. 
    Sämtliche Lehrveranstaltungen der Rechtswissenschaftlichen FakultätExterner Link


    Bitte sprechen Sie die Auswahl Ihrer Lehrveranstaltungen mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin ab. Die Auswahl ist zu dokumentieren und dem Prüfungsamt der Fakultät zu übermitteln. Verwenden Sie hierfür bitte das bereitgestellte Formular.

  • Betreuung während des Studiums

    Zu Studienbeginn empfiehlt sich eine Beratung in der Studienfachberatung der Fakultät.

    Während des Studiums werden die Studierenden im Aufbaustudiengang von je einem Betreuer/einer Betreuerin fachlich begleitet und unterstützt. Der Betreuer/die Betreuerin steht bei Fragen der Studienorganisation und während der Erstellung der Magisterarbeit zur Verfügung. Bei der Auswahl empfiehlt es sich, einen Hochschulprofessor/eine Hochschulprofessorin zu gewinnen, deren Forschungsprofil mit den eigenen Studieninteressen übereinstimmt.

  • Magisterprüfung

    Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Sie besteht aus

    1. einer Magisterarbeit und
    2. einer mündlichen Prüfung.

    Mit der Magisterarbeit soll der/die Studierende nachweisen, dass er/sie selbständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen kann.

    Magisterarbeit

    Anmeldung: Die Magisterarbeit ist im Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vorab schriftlich anzumelden.
    Das Thema wählt der/die Studierende im Einvernehmen mit seinem/ihrer Betreuer:in.

    Frist: Die Magisterarbeit ist spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät einzureichen.

    Mündliche Magisterprüfung

    Zur mündlichen Magisterprüfung wird zugelassen, wer die im Studium zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und eine angenommene Magisterarbeit vorgelegt hat.

Dokumente zur Studienplanung

Sämtliche für den Aufbaustudiengang relevante Antragsformulare, Hinweisblätter und Ausbildungsvorschriften finden Sie in der Dokumentensammlung auf der Fakultätswebsite.

Beratungsmöglichkeiten

Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Sprechzeiten:
Mo. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Di. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Mi. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr
Do. 10:00- 12:00 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr

Studienfachberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Sprechzeiten:
Vor Ort:
Dienstag 10:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:30 - 12:00 Uhr 

Telefonisch:
Mittwoch  13:00 - 15:00 Uhr 

Beratung als Video-Meeting:
Bitte kontaktieren Sie die Studienfachberatung vorab zur Terminvereinbarung.

Kontakt

Internationales Büro - Internationale Studierende

Universitätshauptgebäude (UHG), Raum 0.17-0.19
Fürstengraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link

Sprechzeiten:
bitte beachten Sie die Sprechzeiten der für die einzelnen Arbeitsgebiete zuständigen Personen unter dem Link "weitere Informationen"