Das Zertifikatsprogramm "Energierecht" stellt eine fakultätive Ergänzung zum rechtswissenschaftlichen Studiengang dar und vermittelt vertiefte Kenntnisse des Energiewirtschaftsrechts sowie der technischen, wirtschaftlichen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Energiewirtschaft.
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Teilnahme am Zertifikatsprogramm
Bei Interesse an einer Teilnahme am Zertifikatsprogramm müssen sich Studierende vorab beim Prüfungsamt der Fakultät registrieren lassen.
Voraussetzungen für die Registrierung sind:
- Immatrikulation im Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung) (ab dem 3. Semester des Hauptstudiengangs) oder
- in einem der sonstigen Studiengänge oder Studienrichtungen entsprechend § 1 der Zertifikatsordnung an der FSU Jena.
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Umfang & Ablauf des Programms
Dauer: In der Regel 6 Semester; Teilnahme frühestens ab dem 3. Semester (Studierende im Examensstudiengang "Rechtswissenschaft")
Umfang: 20 Semesterwochenstunden (SWS)
Studienorganisation
Für die eigene Studienplanung kann der Studienplan als Orientierung genutzt werden.
Das Studienprogramm (angebotene Lehrveranstaltungen) wird je Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis FriedolinExterner Link bekannt gemacht.
Abschluss des Zertifikatsprogramms
Das Zertifikatsprogramm endet mit der Erteilung des "Zertifikats über vertiefte Studien im Energierecht" oder spätestens mit dem Ende des Semesters, in das der Abschluss des Hauptstudiengangs fällt (z.B. die Erste Prüfung beim Studiengang "Rechtswissenschaft" oder der Bachelor- bzw. Masterabschluss). Ein vor Abschluss eines Bachelorstudiums begonnenes Zertifikatsprogramm kann im Masterstudium fortgesetzt werden.
Für die Erteilung des Zertifikats müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- ein schriftlicher Antrag des/der Bewerber/in,
- der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Zertifikatsprogramm*,
- der Nachweis des Bestehens der Ersten Prüfung (Rechtswissenschaft) oder eines anderen nach § 2 erfassten Studiengangs
nachgewiesen werden kann.
* Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang des § 4 der Zertifikatsordnung
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Erforderliche Studien- und Prüfungsleistungen | Studienplan
Das Studienprogramm ist erfolgreich absolviert, wenn der/die Studierende Lehrveranstaltungen aus dem Studienprogramm im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) Leistungsnachweise mit mindestens der Note "ausreichend" (4 Punkte) erbracht hat.
Leistungsnachweise sind wie folgt zu erbringen:
- Grundlagen (min. 10 SWS)
- Pflichtfächer (4 SWS)
- Einführung in das Energiewirtschaftsrecht (2 SWS)
- Einführung in das Umweltenergierecht (1 SWS)
- Einführung in das Recht der Erneuerbaren Energien (1 SWS) - Wahlpflichtfächer (min. 6 SWS, max. 8 SWS)
- Technische und naturwissenschaftliche Grundlagen der Energiewirtschaft
(1 SWS)
- Wirtschaftliche Grundlagen der Energiewirtschaft (1 SWS)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht I: Grundlagen, Gewerberecht sowie Kartell-, Regulierungsrecht und das Recht der öffentlichen Wirtschaft im Überblick
(2 SWS)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht II: Beihilfe- und Vergaberecht (2 SWS)
- Kartellrecht (2 SWS)
- Umweltrecht (2 SWS)
- Pflichtfächer (4 SWS)
- Wahlbereich (min. 6 SWS - Angebot je nach Verfügbarkeit mit jeweils 1 bis 2 SWS),
z.B.
- Energieanlagenrecht
- Energieplanungsrecht
- Vertiefungsvorlesung Energieregulierungsrecht
- Bergrecht
- Energievertriebsrecht
- Atomrecht
- Recht der Energiespeicherung
- Energieeffizienzrecht
- Wärmerecht
- Emissionshandelsrecht
- Vertiefungsvorlesung Umweltenergierecht
- Vertiefungsvorlesung Recht der Erneuerbaren Energien
- Europäisches Energierecht
- Internationales Energierecht - Seminar (min. 2, max. 4 SWS)
Thema mit energierechtlichem, -wirtschaftlichem oder -technischem Gegenstand - optional (max. 2 SWS)
mindestens 3-wöchiges Praktikum mit energierechtlichem, -wirtschaftlichem oder -technischem Schwerpunkt
Leistungsnachweise
Gemäß § 5 der Zertifikatsordnung sind Leistungsnachweise zu den einzelnen Lehrveranstaltungen nach Wahl des Veranstaltungsleiter in
- schriftlicher Form (Aufsichtsarbeit, Hausarbeit, Seminararbeit) oder in
- mündlicher Form
zu erbringen.
- Grundlagen (min. 10 SWS)
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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studierende können sich Leistungsnachweise, die sie im Rahmen anderer universitärer Studienangebote an einer deutschen oder ausländischen Universität erbracht haben, anrechnen lassen, soweit sie fachlich gleichwertig sind.
Leistungen sind fachlich gleichwertig, wenn zwischen den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten kein wesentlicher Unterschied zu denen in diesem Programm geforderten Qualifikationen festgestellt worden ist.
Über die Anrechnungsfähigkeit entscheidet auf formlosen Antrag die Programmleitung. Bitte reichen Sie Ihren Antrag beim Institut für EnergiewirtschaftsrechtExterner Link schriftlich und mit aussagekräftigen Nachweisen ein.
Dokumente zur Studienplanung
Alle für eine Studienplanung relevanten Unterlagen finden Sie in der Dokumentensammlung auf der Fakultätswebsite.
Beratungsmöglichkeiten
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena