Das Ergänzungsstudium vermittelt Absolventen:innen eines wirtschaftswissenschaftlichen Universitätsstudiums ergänzende Kenntnisse im Arbeitsrecht und Fähigkeiten in der Analyse der Auswirkungen arbeitsrechtlicher Vorschriften auf betriebliche Entscheidungsprozesse.
Absolventen:innen eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums vermittelt das Zertifikatsprogramm ergänzende Kenntnisse über die institutionellen und funktionalen Inhalte des betrieblichen Teilbereichs Personalwirtschaft und Organisation sowie Fähigkeiten zur Beurteilung von Handlungsalternativen.
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Teilnahme am Zertifikatsprogramm
Für eine Teilnahme am Programm kontaktieren Sie bitte das Studierenden-Service-Zentrum der FSU Jena sowie den Lehrstuhl von Herrn Professor Fischer (Rechtswissenschaftliche Fakultät).
Die Einschreibung setzt grundsätzlich voraus, dass der/die Bewerber:in
- einen berufsqualifizierenden Abschluss eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben hat, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können auch dann eingeschrieben werden, wenn
- sie die von ihr durchgeführte Zwischenprüfung mit einer Durchschnittspunktzahl von mindestens 9,0 Punkten bestanden haben oder
- in drei Übungen für Anfänger jeweils eine Durchschnittspunktzahl von 9,0 Punkten erzielt haben.
Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können auch dann eingeschrieben werden, wenn
- sie die von ihr durchgeführte Diplom-Vorprüfung mit der Note 'befriedigend' (Note 3,0) bestanden haben.
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Umfang & Ablauf des Studiums
Dauer: in der Regel 3 Semester
Umfang: 28 Semesterwochenstunden (SWS)
Studienorganisation
Das Studium umfasst
- Vorlesungen im Arbeitsrecht (10 SWS),
- Seminare im Arbeitsrecht (insgesamt 4 SWS),
- Vorlesungen und Übungen zur Personal- und Organisationslehre (insgesamt 12 SWS) sowie
- ein Seminar zur Personalwirtschaft (insgesamt 2 SWS).
Übersicht zu möglichen Lehrveranstaltungsangeboten in den Teilbereichen des Zertifikats
Abschluss des Zertifikatsstudiums
Für die Erteilung des Zertifikats müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- ein schriftlicher Antrag des Studierenden auf Erteilung des Zertifikats
- Einschreibung für das Ergänzungsstudium "Arbeitsrecht und Personalwirtschaft",
- einen berufsqualifizierenden Abschluss eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, der zur Einschreibung für das Ergänzungsstudium „Arbeitsrecht und Personalwirtschaft" (§ 4 Abs. 2 der Studienordnung für das Ergänzungsstudium „Arbeitsrecht und Personalwirtschaft") berechtigt,
- erfolgreiche Teilnahme am Ergänzungsstudium.
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Erforderliche Studien- und Prüfungsleistungen
Die Teilnahme am Ergänzungsstudium ist erfolgreich, wenn der/die Studierende
- im Teilbereich "Arbeitsrecht"
- mindestens 3 Abschlussklausuren unterschiedlicher arbeitsrechtlicher Vertiefungsvorlesungen bestanden hat, von denen zwei mit mindestens "befriedigend" (7 Punkte) bewertet wurden;
- an zwei arbeitsrechtlichen Seminaren teilgenommen hat und jeweils eine mit mindestens "vollbefriedigend" (10 Punkte) bewertete Seminararbeit angefertigt hat;
- im Teilbereich "Personalwirtschaft und Organisation"
- einen Seminarschein in Personalwirtschaft und Organisation erworben hat, der in beiden Teilleistungen (Hausarbeit und Klausur) mit mindestens "befriedigend" (3,0) bewertet wurde;
- eine studienbegleitende Klausur zu einer Vorlesung mit mindestens der Note "befriedigend" (Note 3,0) abgeschlossen hat;
- eine schriftliche und mündliche Examensprüfung im Fach Personalwirtschaft und Organisation mit mindestens der Gesamtnote "befriedigend" (3,0) bestanden hat.
- im Teilbereich "Arbeitsrecht"
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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen zur Anerkennung bereits absolvierter Studien- und Prüfungsleistungen den Lehrstuhl von Herrn Professor Fischer.
Dokumente zur Studienplanung
Alle für Ihre Studienplanung relevanten Unterlagen wie die Ausbildungsordnung, eine Übersicht über mögliche Lehrveranstaltungen in den Teilbereichen des Zertifikatsprogramms sowie den Antrag auf Verleihung des Zertifikats samt Merkblatt finden Sie in der Dokumentensammlung der Fakultätswebsite.
Beratungsmöglichkeiten an der Fakultät
Raum 3.73
Carl-Zeiss-Str. 3
07743 Jena
Öffnungszeiten:
Bitte kontaktieren Sie meine Sekretärin.
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Prof. Dr. Christian Fischer
Carl-Zeiss-Str. 3
07743 Jena
Raum 3.73
Carl-Zeiss-Str. 3
07743 Jena
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 09:00 - 14:30 Uhr
Frei. 09:00 - 12:00
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Postfach 26
07737 Jena