Hanfried

Promotion

Im Folgenden finden Sie vertiefende Informationen zur Promotion am Lehrstuhl.
Hanfried
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
  • Allgemeine Informationen zur Promotion

    Umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf eines Promotionsverfahrens an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena finden Sie hierExterner Link

  • Hinweise zur Promotionsanfrage

    Mit einer Promotion soll der Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit auf dem Gebiet des Rechts erbracht werden. Eine Promotion ist ein großes Vorhaben, das gut durchdacht und geplant werden will. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, bevor Sie eine Anfrage zur Betreuung einer Promotion an den Lehrstuhl richten:

    1. Zunächst sollten Sie selbstständig prüfen, ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Promotion auf Grundlage der geltenden Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfüllen.

    2. Regelmäßig übernehme ich nur die Betreuung von Promotionsvorhaben, wenn ich die Studierenden bereits aus meinen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare) kenne.

    3. Sie sollten sich intensiv Gedanken über ein mögliches Promotionsthema machen. Eine Anfrage ist nur dann sinnvoll, wenn Ihr Vorhaben in das Forschungsprofil des Lehrstuhls passt. Generell vergebe ich keine "Schubladenthemen", sondern erwarte, dass Sie sich bereits vor einer Anfrage überlegen, welches Thema Ihnen wissenschaftlich ertragreich erscheint. Die verbindliche Festlegung des Themas erfolgt dann selbstverständlich erst im persönlichen Gespräch.

    4. Neben dem Thema sollten Sie sich vor einer Promotionsanfrage über die weiteren Umstände der Promotion Gedanken machen, die für das Gelingen des Vorhabens von großer Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere folgende Fragen: Aus welchem Grund wollen Sie promovieren? Warum wollen Sie gerade am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht promovieren? Welchen Zeitraum planen Sie für die Promotion ein? Wie wollen Sie die Zeit der Promotion finanzieren?

    5. Eine Promotionsanfrage richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhls. Der Anfrage sollten Sie aussagekräftige Unterlagen beifügen, insbesondere Lebenslauf, Zeugnisse, eine Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens sowie einen realistischen Arbeitsplan.

    6. Die Entscheidung über die Annahme eines Doktoranden oder einer Doktorandin treffe ich generell erst nach einem persönlichen Gespräch und nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Seminarveranstaltung, da ich Ihre Fähigkeit zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit kennenlernen möchte.

    7. Anfragen über gewerbliche Promotionsvermittler und vergleichbare Einrichtungen beantworte ich ausnahmslos nicht. Sollte ein Doktorand oder eine Doktorandin die Hilfe derartiger Institutionen in Anspruch nehmen, wird ein bestehendes Betreuungsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.
  • Hinweise zur Betreuung von Promotionsvorhaben

    Über die für eine Betreuungsanfrage relevanten Hinweisen hinaus möchte ich Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stellen, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie die Betreuung einer Promotion am Lehrstuhl in Betracht ziehen:

    1. Ich rate dringend davon ab, neben einer vollberuflichen Tätigkeit oder neben dem Referendariat promovieren zu wollen.

    2. Sie sollten für das Promotionsvorhaben einen Gesamtzeitraum von ca. drei Jahren ab der Themenausgabe veranschlagen. Je nach eigener Arbeitsweise kann es jedoch auch zügiger gehen. Erfahrungsgemäß fällt die Arbeit an einem Promotionsvorhaben umso schwerer, je mehr Zeit die Promotion in Anspruch nimmt. Durch regelmäßige Arbeits- und Zeitpläne sollten Sie das Promotionsvorhaben strukturieren. Wenn seit der Themenausgabe mehr als vier Jahr verstrichen sind, sollten Sie dringend Ihre eigene Arbeitsweise überprüfen und ein Betreuungsgespräch suchen.

    3. Es gibt keine festgelegten Mindest- oder Höchstanzahl von Seiten für eine Dissertation. Die Erfahrung zeigt aber, dass viele Arbeiten einen Umfang von ca. 200 bis 250 Manuskriptseiten aufweisen. Das ist eine realistische und anstrebenswerte Größe. Die Qualität einer Arbeit steigt nicht mit ihrem Umfang. Wenn der Textumfang mehr als 300 Seiten einnimmt, sollten Sie das Gespräch suchen, um eine sachgerechte Themeneingrenzung vorzunehmen.

    4. Die Form der Betreuung richtet sich nach individueller Absprache und nach Ihrer Arbeitsweise. Mir ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig. Ich erwarte regelmäßige Rückmeldungen zum Stand und Fortgang Ihrer Arbeit. Auch gehört die regelmäßige Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Doktorandentreffen zu den grundlegenden Anforderungen.

    5. Generell nicht aktzeptabel ist ein längeres "Abtauchen", etwa bei beruflichen und/oder persönlichen Veränderungen. Es gehört zu den grundlegenden Anforderungen, bei allen Schwierigkeiten oder Verzögerungen rasch das Gespräch zu suchen, um den weiteren Fortgang des Promotionsvorhaben zu planen.
  • Erfolgreich abgeschlossene Promotionen

    Folgende Promotionsvorhaben wurden bislang mit Erfolg abgeschlossen:

    • 2023 - Zhiren Xu: Der Missbrauch einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung in der digitalen Wirtschaft

    • 2022 - David Bischoff: Verantwortlichkeit von Intermediären für Urheberrechtsverletzungen im Internet - Am Beispiel von nichtautorisierten Übertragungen 
      von Sportveranstaltungen

    • 2022 - Dennis Wuttke: Rechtsfragen des Influencer-Marketings - Eine Analyse der Informationsanforderungen am Beispiel Instagram

    • 2020 - Robert Endler: Verbraucher im Kartellrecht (ausgezeichnet mit dem GRUR-Dissertationspreis 2021 im Fachbereich Marken-, Wettbewerbs- und Designrecht)

    • 2020 - Daniel Higer: Offenlegung von Beweismittel nach der 9. GWB-Novelle

    • 2019 - Maximilian Grubert: Die Zurechnung von Verstößen im Kartell- und Vergaberecht

    • 2017 - Massimo Bellitto-Grillo: Ausnutzen oder Beeinträchtigen der Wertschätzung durch Produktnachahmung in Deutschland, England und den Vereinigten Staaten

    • 2017 - Felix Dörig: Kartellrechtliche Besonderheiten im Pressesektor - Preisbindung, Presse-Grosso, Fusionskontrolle

    • 2016 - Manuel Jäger: Trennungs- und Kennzeichnungsgebot im Lauterkeits- und Medienrecht

    • 2016 - Martin Linsenbarth: Die rechtlichen Aspekte des Cloud Computing unter besonderer Berücksichtigung vertrags‐ und datenschutzrechtlicher Fragen

    • 2016 - René Thomas Wieser: Wirtschaftliche Einheiten im europäischen Kartellprivatrecht. Eine rechtsvergleichende Studie zur Haftung von wirtschaftlichen Einheiten im deutschen und englischen Schadensersatzrecht für Verstöße gegen europäisches Kartellrecht

    • 2016 - Constantin Harald Fahr: Die rechtliche Bewertung von Glücksspielen im Internet

    • 2016 - Philipp Kopp: Selbstkontrolle durch Verhaltenskodizes im europäischen und deutschen Lauterkeitsrecht

    • 2016 - Andreas Börnig: Der Rechtsmissbrauch im Lauterkeitsrecht

    • 2013 - Thomas Dreiser: Die Wesentlichkeit von Informationen gemäß § 5a UWG

    • 2013 - Tino Schneider: Verwechslungsgefahr und Herkunftstäuschung
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht

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