Arbeitsrechtlicher Moot Court

Der arbeitsrechtliche Moot Court fand Mitte Februar 2006 zum ersten Mal statt und wird seitdem in einem Zwei-Jahres-Rhythmus vom Bundesarbeitsgericht veranstaltet. Aus ganz Deutschland nehmen Studenten, welche mindestens das 4. Semester belegen und noch keine Ladung für die mündliche staatliche Pflichtfachprüfung erhalten haben, teil. Letztmalig fand der 3. Moot Court am 21.01.2010 statt, an dem 32 Teams von 21 verschiedenen Universitäten teilnahmen.

Im September wird der vom BAG in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Beirat entwickelte Sachverhalt an die Teams geschickt. Alle Teilnehmer bearbeiten denselben Sachverhalt, wobei ein Team entweder die Kläger- oder die Beklagtenseite vertritt. Bis Anfang Dezember schreiben die Teams ihre Schriftsätze. Am darauf folgenden Tag erhalten sie die Schriftsätze des Gegnerteams, um sich auf die mündliche Verhandlung Anfang des nächsten Jahres vorzubereiten. Der arbeitsrechtliche Moot Court ist ein Wettbewerb, in dem im Rahmen einer simulierten Gerichtsverhandlung vor dem BAG die beste Bearbeitung eines arbeitsrechtlichen Falles ermittelt wird. Maßgeblich ist die Vollständigkeit und die juristische Stringenz der Argumentation, in der "Verhandlung" auch die Überzeugungskraft des Auftretens und die Reaktion auf Fragen seitens des Gerichts. Auf der Richterbank sitzen Richter des BAG und des LAG. Es findet eine Eröffnungsrunde statt, in der die Teams in vier Gruppen eingeteilt werden, wobei der Gewinner aus jeder Gruppe die Zwischenrunde erreicht. Dort wird neu entschieden, welche Seite das Team nun zu vertreten hat. Die beiden besten Teams der Zwischenrunde treten gegeneinander in der Endrunde an.

Die arbeitsrechtlichen Fragestellungen betreffen aktuelle Rechtsprobleme sowohl des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts.

Ansprechpartner

Christian Fischer, Univ.-Prof. Dr.
vCard