Europäischer Campus

Die FSU Jena ist Mitglied des neu etablierten European Campus of City-Universities (EC2U).

Das Projekt formt einen Zusammenschluss aus sieben traditionsreichen, lokal und global engagierten Universitäten aus vier verschiedenen Regionen der Europäischen Union: die Universität Coimbra, die Universität Alexandru Ioan Cuza in Iaşi, die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Universität Pavia, die Universität Poitiers, die Universität Salamanca sowie die Universität Turku. Durch diese Kooperation eröffnet sich für Studierende die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes an einer dieser Universitäten.

Weitere Information zum EC2U-Projekt finden Sie hierExterner Link.

  • Teilnehmende Universitäten

    Die teilnehmenden Universitäten mit Sprachanforderungen sind: 

    Universidade de Coimbra (Portugal): Portuguese B1, English B2

    Universitatea din Iasi (Rumänien): English B1

    Universita degli studi di Pavia (Italien): Italienisch B1, Englisch B1

    Université de Poitiers (Frankreich): French C1, Englisch C1

    Universidad de Salamanca (Spanien): Spanisch B1

    Universität Turku (Finnland):  Finnisch B2, Englisch B2

  • Anforderungen

    Die Studierenden sind...

    • im Studiengang Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena eingeschrieben
    • haben mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen
    • besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden
  • Bewerbungsunterlagen

    Die Bewerbung enthält:

    • Bitte nutzen sie auch das Erasmus-Bewerbungsformular 
    • Ein Motivationsschreiben, das die Beweggründe für einen Auslandsaufenthalt und die gewählte Universität enthält. Bei Ländern, in denen Englisch, Französisch oder Spanisch gesprochen wird, wäre eine Bewerbung in dieser Sprache wünschenswert.
    • tabellarischer Lebenslauf in deutscher und in der jeweiligen Landessprache
    • Abiturzeugnis bzw. Nachweis eines vergleichbaren Schulabschlusses
    • bisher erworbene Studiennachweise - ggf. sind diese beim Prüfungsamt der Fakultät anzufordern
    • aktueller Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse (Nicht älter als ein Jahr)
    • Nachweise über absolvierte Praktika bzw. andere Tätigkeiten
    • Bitte die Bewerbungsunterlagen als lose Blätter einreichen.

    Ein Empfehlungsschreiben eines Professors (nicht zwangsläufig von der hiesigen Fakultät) kann die Bewerbung ggf. unterstützen, ist aber keine zwingende Voraussetzung.

  • Bewerbungsablauf
    • Interessierte bewerben sich bis zum 15. Januar des aktuellen Jahres am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Achim SeifertExterner Link.
    • Studierende, aus deren Bewerbungsunterlagen die grundsätzliche Eignung für die Teilnahme an einem Studienprogramm hervorgeht, werden zu einem mündlichen Auswahlgespräch eingeladen. Dies kann entfallen, wenn dies Aufgrund der Anzahl der Bewerbungen nicht notwendig ist.
    • Die Zulassung seitens der Fakultät erfolgt nach Beurteilung der nachgewiesenen Leistungen und des mündlichen Auswahlgesprächs.
    • Nach der Zulassung erfolgt eine Meldung der Studierenden an das Internationale Büro der Friedrich-Schiller-Universität Jena und an die jeweilige Partneruniversität. Diese setzt sich in der Regel direkt mit den Studenten in Verbindung.
  • FAQ

    1. Ich würde gerne an einer englischsprachigen Universität studieren. Welche Möglichkeiten außer Dublin, London und Birmingham bestehen noch?

    Die Vorlesungen an den Universitäten in Thessaloniki, Budapest, Ljubljana und Rotterdam finden teilweise in englischer Sprache statt. Ebenso bieten Turku, Iași und Pavia englischsprachige Vorlesungen an. 

    2. Hat ein Auslandsstudium Auswirkungen auf den Freischuss?

    Nein. Gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ThürJaPO werden bis zu drei Semester angerechnet, wenn der Student an einer ausländischen Universität für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war und nachweislich rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von mindestens acht Semesterwochenstunden, in ausländischem Recht besucht und je Studienhalbjahr mindestens einen Leistungsnachweis in ausländischem Recht erworben hat.

    3. Müssen die geforderten Kopien amtlich beglaubigt sein?

    Nein. Einfache Kopien Ihrer Zeugnisse und Zertifikate genügen.

    4. Welche weiteren Förderungsmöglichkeiten bestehen neben dem Programm Erasmus+?

    5. Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen neben Stipendien?

    Möglich sind Auslands-BAföG, ein Bildungskredit und eine Studienbeihilfe der FSU. Nähere Informationen finden Sie hier. Im Übrigen kann das im Rahmen des Programms Erasmus+ gewährte Erasmus-Stipendium auch mit anderen Studienstipendien kombiniert werden, soweit diese nicht aus DAAD-Fördermitteln stammen. Bitte erkundigen Sie sich dazu auch bei Ihrem Stipendiengeber und im Internationalen Büro der Universität.

  • Beratung

    Es berät Sie gern das Erasmusbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Für Beratungsgespräche steht Ihnen Frau Julia Schäfer zur Verfügung. Vorzugsweise richten Sie Ihr Anliegen bitte per E-Mail an Frau Schäfer: erasmus-law@uni-jena.de

    Sprechzeit: Dienstags 15:00 Uhr - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung (Zi. 3.67, Carl-Zeiss-Str. 3)
    Tel.: 03641 942323 (während der Sprechzeit)

    Darüber hinaus können Sie sich auch an den Erasmuskoordinator Herrn Prof. Dr. Michael Müller-Berg in seiner Sprechstunde wenden. Bitte vereinbaren Sie mit Frau Sabine Köhler (Sekretariat) einen Termin:

    Tel.: 03641 942160, E-Mail: sabine.a.koehler@uni-jena.de 

    Zudem können Sie sich mit Fragen über ein Auslandsstudium an Frau Blumenstein im Internationalen Büro wenden (Tel. 03641 9401512, E-Mail: jana.blumenstein@uni-jena.de bzw. outgoing@uni-jena.de ).