Die Rechtswissenschaftliche Fakultät prägt schon seit langem ein Grundverständnis, das sich aus drei Elementen speist.
Erstens soll das geltende Recht in seiner Einbettung in die Grundlagen des Rechts reflektiert werden. Von daher besitzen die Grundlagenfächer Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtsvergleichung und Methodenlehre einen großen Stellenwert in der Forschung der Fakultätsangehörigen.
Zweitens misst die Fakultät der Europäisierung und Internationalisierung des Rechts große Bedeutung zu. Hierfür steht die breite Forschung im Völker- und Europarecht einschließlich des europäischen und internationalen Privatrechts, des europäischen und internationalen Arbeits- und Unternehmensrechts sowie in der europäischen Rechtsgeschichte.
Drittens prägt die Auseinandersetzung mit zentralen juristischen Herausforderungen der Gegenwart das Grundverständnis der Fakultät. Dies gilt namentlich für die Forschung zu dem - einer großen Dynamik ausgesetzten - privaten und öffentlichen Wirtschaftsrecht, aber auch zum Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medienrecht, Recht des geistigen Eigentums sowie zur gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung und zunehmend für die Beschäftigung mit Fragen der Digitalisierung des Rechts.