Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
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Wintersemester 2024/2025 (Prof. Dr. Grünewald)
Mittwoch, 10 - 12 Uhr, Carl-Zeiß-Str. 3, Ort wird noch bekanntgegeben
Der Sachverhalt der Hausarbeit der Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2024/2025 (Prof. Dr. Grünewald) wird am 8.07.2024 im dazugehörigen Prüfungsraum auf dem Prüfungsserver veröffentlicht. Die Zugangsdaten für den Prüfungsraum finden Sie hierpdf, 64 kb.
Die Hausarbeit kann rückwirkend für die Übung im Strafrecht im Sommersemester 2024 angerechnet werden.
Den Terminplan für die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene finden Sie zu Vorlesungsbeginn im dazugehörigen Moodle-Raum.
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Sommersemester 2024 (Prof. Dr. Schramm)
Die Leistungsscheine (wenn Hausarbeit und Klausur bestanden sind) und noch nicht abgeholte Klausuren können bei Frau Bernhardt, Raum 2.60, abgeholt werden.
Bürozeiten:
Montag 12 - 15 Uhr
Dienstag 12 - 15 Uhr
Mittwoch 13 - 16 Uhr
Donnerstag 8 - 11 UhrBitte beachten Sie, dass vom 8. bis 26.7.2024 wegen Urlaubs keine Ausgabe der Leistungsscheine möglich ist.
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Wintersemester 2023/2024 (Prof. Dr. Grünewald)
Die Leistungsscheine (wenn Hausarbeit und Klausur bestanden sind) und noch nicht abgeholte Klausuren können bei Frau Bernhardt, Raum 2.60, abgeholt werden.
Bürozeiten:
Montag 12 - 15 Uhr
Dienstag 12 - 15 Uhr
Mittwoch 13 - 16 Uhr
Donnerstag 8 - 11 Uhr -
Sommersemester 2023 (Prof. Dr. Florian Knauer)
Die Leistungsscheine (wenn Hausarbeit und Klausur bestanden sind) und noch nicht abgeholte Klausuren können bei Frau Bernhardt, Raum 2.60, abgeholt werden.
Bürozeiten:
Montag 12 - 15 Uhr
Dienstag 12 - 15 Uhr
Mittwoch 14 - 18 Uhr
Donnerstag 8 - 11 Uhr
Im Rahmen der Übung werden drei Klausuren sowie eine Hausarbeit gestellt, vgl. § 6 II 2 StudO. Die Hausarbeit der darauffolgenden Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene kann, sofern die Hausarbeit bestanden wird, rückwirkend auf diese Übung angerechnet werden, sodass den Teilnehmern im Ergebnis zwei Hausarbeiten für das Bestehen der strafrechtlichen Fortgeschrittenenübung.
Der Studienplan sieht ein Absolvieren der Übung im 4. oder 5. Semester vor. Gem. § 6 II 1 StudO und
§ 1 II ZwiPrO darf die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht rechtswirksam aber erst nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung besucht werden. Gem. § 6 II 1 StudO, § 3 II ZwiPrO ist außerdem das Bestehen einer Probehausarbeit Zulassungsvoraussetzung, wenn (bzw. da) für das Bestehen der Zwischenprüfung eine Hausarbeit nicht anzufertigen ist. Nach Absolvieren der Fortgeschrittenenübung im Strafrecht ist die Teilnahme an strafrechtlichen Examensklausuren zulässig, § 4 IV 3 StudO.
Die Übung vermittelt den Studierenden in dialogischer Unterrichtsform die Methodik der Rechtsanwendung und die Technik der strafrechtlichen Falllösung. Den Studierenden wird in Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten Gelegenheit gegeben, die Rechtsanwendung zu üben und dabei in den Vorlesungen bereits behandelte Stoffgebiete des Pflichtfachbereichs (vgl. §§ 12, 14 I, II Nr. 3; 20 I, II Nr. 3, 4 ThürJAPO) zu wiederholen und zu vertiefen. Die Klausuren werden jeweils anhand thematisch passender Übungsfälle vorbereitet. Der inhaltliche Schwerpunkt der Übung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse des Allgemeinen Teils. Die Übung wendet sich auch an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts.
In Moodle werden der Terminplan sowie Materialien zur Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt.
Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an: sylvia.bernhardt@uni-jena.de
Die Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen (Zwischenprüfungszeugnis, Leistungsschein Probehausarbeit im Strafrecht) werden mit der Hausarbeit eingereicht oder müssen per Email im Laufe des Semesters nachgereicht werden.