Vorlesung
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Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über die Grundfragen von Rechtstheorie und Rechtssoziologie, wobei die theoretische und soziologische Perspektive sich nicht ausschließen, sondern einander ergänzen.
Im Vordergrund der Vorlesung stehen Begriff, Funktion und Geltung des Rechts. Vorgestellt werden die wichtigsten literarischen Ausarbeitungen zu den genannten Themenfeldern.
Die Veranstaltung dient dem Erwerb des Grundlagenscheins Rechtstheorie und Rechtssoziologie gem. § 16 Abs. 2 Ziff. 1 ThürJAPO. Hierfür wird am Ende des Semesters eine Abschlussklausur angeboten.
Information
Die Vorlesung findet wöchentlich am Montag von 14-16 Uhr, c.t. im HS 3, CZS 3 statt.
Eine Gliederung der Vorlesung finden Sie hierpdf, 91 kb.