Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung)
Sie finden nachfolgend prüfungsamtliche Informationen zu relevanten Studienabschnitten und Prüfungen.
Möchten Sie sich zum Studienablauf und den wesentlichen Studienabschnitten informieren? Dann informieren Sie sich bitte hier.
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BAföG - Formblatt 5
Benötigen Sie für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester bzw. den ersten Antrag auf BAföG im höheren Fachsemester einen Leistungsnachweis, bringen Sie bitte das Formblatt 5: Bescheinigung nach § 48 BAföG - LeistungsnachweisExterner Link im Prüfungsamt vorbei.
Eine alleinige Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses beim Studierendenwerk genügt für eine weitere Förderung nicht aus.
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Leistungsnachweis | Transcript of Records
Einfache Leistungsübersicht
Zum Nachweis bereits absolvierter Prüfungsleistungen unter Angabe des jeweiligen Semesters kann eine Leistungsübersicht erstellt werden. Die Übersicht enthält keine Angaben zu SWS oder Credit Points (ECTS).
Für die Erstellung dieses Dokuments ist das Prüfungsamt der Fakultät zuständig. Bitte wenden Sie sich an Frau Bianca Kraus, E-Mail: bianca.kraus@uni-jena.de.
Bitte beachten Sie, dass im Prüfungsamt keine Grundlagenscheine, Hausarbeite etc. verwaltet werden. Sollten Sie eine Abbildung auf der Übersicht wünschen, weisen Sie bitte die zusätzliche Leistungen (möglichst gegen Vorlage des Originals) nach.Transcript of Records
Ein Transcript of Records dokumentiert sämtliche nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Studiums an der Fakultät erbracht wurden. Ergänzt wird die Übersicht durch Angaben zu den SWS der Lehrveranstaltungen sowie ECTS-Angaben.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Studiendekanat der Fakultät.
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Nachteilsausgleich
Studierende, die wegen Erkrankung einen Nachteilsausgleich benötigen, wenden sich bitte frühstmöglich vor den Klausuren mit ihrem Antrag und ärztlichen Nachweisen an das Prüfungsamt der Fakultät.
Das für eine Antragstellung erforderliche Formular finden Sie hierExterner Link.
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Praktische Studienzeit ("Praktika")
Sämtliche Fragen zur Praktischen Studienzeit richten Sie bitte an das Thüringer JustizprüfungsamtExterner Link, da die Universität hierfür nicht der zuständige Ansprechpartner ist.
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Prüfungsunfähigkeit
Änderung bei Feststellung und Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
Bislang wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-B), in der Regel i. V. m. der ärztlichen Bestätigung / Attestierung des behandelnden Arztes über das Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit als Nachweis gemäß den Regularien der Prüfungsordnung anerkannt.
Im Zusammenhang mit der im Arbeitsleben bereits eingeführten elektronischen AU-B entfällt ab 1.1.2023 die Papierform dieses Attests (Vorlage für den Arbeitgeber). Arbeitgeber müssen ab Januar 2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Universität erfüllt Ihren Studierenden gegenüber nicht die Funktion des Arbeitgebers, so dass eine elektronische Abrufung dieser Daten nicht möglich ist.
Eine Vorlage der AU-B als Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann sodann nicht mehr erfolgen.Vor diesem Hintergrund wurde ein Formular zum Nachweis der "krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit" und Feststellung der Prüfungsunfähigkeit erstellt.
Diese oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt ist fristgerecht gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Die im Formular abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Online-Atteste bzw. AU-Bescheinigungen, die durch ein Telemedizin-Unternehmen (Anbieter, die ausschließlich Online-Atteste ausstellen) ausgegeben wurden, nicht akzeptiert werden.
Das entsprechende Formular ist ebenfalls unter der Rubrik "Anträge und Formulare" zu finden.
- Hinweis für Zwischenprüfungen:
Die Vorlage des Formulars beim Prüfungsamt ist nicht notwendig.
Bitte verwahren Sie die ärztlichen Unterlagen für einen möglicherweise später notwendig werdenden Härtefallantrag selbst.
- Hinweis für Zwischenprüfungen:
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Zwischenprüfung
Um die Zwischenprüfung erfolgreich zu absolvieren, müssen je Rechtsgebiet (Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht) 2 Zwischenprüfungsklausuren, und damit 6 Klausuren, als bestanden nachgewiesen werden.
Die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des vierten Fachsemesters (Studienbeginn im Wintersemester) bzw. bis zum Ende des fünften Fachsemesters (Studienbeginn im Sommersemester) abzulegen.
Prüfungsteilnehmer, die in dieser Zeit die Zwischenprüfung nicht bestanden haben, können die noch fehlenden Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des sechsten Fachsemesters (Studienbeginn im Wintersemester) bzw. siebten Fachsemesters (Studienbeginn im Sommersemester) erbringen. -
Härtefallantrag
Wichtige Hinweise zur Möglichkeit eines Härtefallantrages finden Sie hier [pdf, 29 kb]Externer Link .
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Zwischenprüfungszeugnis
Das Zwischenprüfungszeugnis kann nach Vorliegen aller notwendigen Prüfungsleistungen (d.h. mindestens zwei erfolgreich abgelegte Klausuren im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht sowie Strafrecht, vgl. Zwischenprüfungsordnung) persönlich, telefonisch oder per e-mail (Matrikel-Nummer nicht vergessen!) im Prüfungsamt beantragt werden. In der Regel liegt das Zeugnis nach zwei Tagen zur Abholung bereit.
Achtung: die Abholung sollte persönlich erfolgen.
Bei Verlust des Zwischenprüfungszeugnisses kann ein Antrag auf ZweitausfertigungExterner Link gestellt werden (Kosten: 25 Euro).
Sofern noch nicht alle Zwischenprüfungsleistungen vorliegen, kann eine Leistungsbescheinigung ausgestellt werden. Auch diese ist im Prüfungsamt persönlich, telefonisch oder per e-mail zu beantragen.
Hauptstudium
Neben weiteren Pflichtfachvorlesungen sind im Hauptstudium insbesondere die "Übungen für Fortgeschrittene" in allen drei Rechtsgebieten zu absolvieren. Informationen zum Ablauf der Übungen und zu den Abgabefristen für Hausarbeiten entnehmen Sie bitte den Informationen auf den entsprechenden Lehrstuhlseiten.
Übungsscheine erhalten Sie ausschließlich bei demjenigen Lehrstuhl, bei dem Sie Ihre Übung absolviert haben.
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Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht, Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung
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Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Lehrstuhl Prof. Dr. Leisner-Egensperger
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Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Lehrstuhl Prof. Dr. Knauer
Schwerpunktbereichsstudium
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise, Fristen und Mitteilungen zum Schwerpunktbereichsstudium.
Studierende, die an einem Seminar im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums teilnehmen möchten, finden weitere Informationen zur Seminaranmeldung sowie zum Ablauf des Seminars auf der Internetpräsenz des Lehrstuhls, an dem das Seminar angeboten wird.
Ihre Prüfungsergebnisse der Schwerpunktklausuren können Sie nach erfolgter Korrektur an dieser Stelle einsehen.
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Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium
Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium (WS 2022/2023)
Die Anmeldung für den Schwerpunktbereich ist spätestens bis zum 01.09.2022 beim Prüfungsamt einzureichen. Fehlende Unterlagen (wie beispielsweise das Zwischenprüfungszeugnis) können bis einschließlich 30.09.2022 nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2022/2023 benötigt wird. Eine Bescheinigung des Sommersemesters ist leider nicht ausreichend.
Bitte nutzen Sie den folgenden Antrag: https://redproxy.rz.uni-jena.de/index.php?id=1324&lang=de&nonactive=1&site=rewimedia&preview=1 [PDF, 98 KB]Externer Link
Bitte geben Sie den Antrag persönlich - im Ausnahmefall per Post- ab. -
Abschluss des Zulassungsverfahrens
Das Anmeldeverfahren für den Schwerpunktbereich im Wintersemester 2022/2023 ist
abgeschlossen.Ab sofort können Sie Ihre Schwerpunktbescheide im Prüfungsamt abholen.
Bitte halten Sie Ihren Thoska-Ausweis bereit.
Der Schwerpunktbescheid gibt Ihnen Auskunft über Ihre Prüfungsnummer, die Ihre Anonymität wahrt und Sie während des gesamten Schwerpunktstudiums begeleitet.
Bitte verwahren Sie den Bescheid gut auf.
Sie benötigen ihn u.a. für die Anmeldung zu den Schwerpunktklausuren. -
Anmeldung zu den Vorlesungsabschlussklausuren
Die Anmeldefrist für die Schwerpunktklausuren für das Wintersemester 2022/2023 wird
vom 10.01.2023 bis 23.01.2023 verlaufen.
Während dieser Zeit können Sie sich zu den gewünschten Schwerpunktklausuren anmelden.
Weitere Informationen über das Anmeldeprocedere folgen rechtzeitig. -
Zugelassene Hilfsmittel bei den Vorlesungsabschlussklausuren
Eintragungen folgen
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Ergebnisse der Vorlesungsabschlussklausuren
Eintragungen folgen
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Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium
Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium (SS 2022)
Die Anmeldung für den Schwerpunktbereich ist spätestens bis zum 01.03.2022 beim Prüfungsamt einzureichen. Fehlende Unterlagen (wie beispielsweise das Zwischenprüfungszeugnis) können bis einschließlich 31.03.2022 nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2022 benötigt wird. Eine Bescheinigung des Wintersemesters 2021/22 ist leider nicht ausreichend.
Bitte nutzen Sie den folgenden Antrag: https://redproxy.rz.uni-jena.de/index.php?id=1324&lang=de&nonactive=1&site=rewimedia&preview=1 [PDF, 98 KB]Externer Link
Bitte geben Sie den Antrag persönlich - im Ausnahmefall per Post- ab. -
Abschluss des Zulassungsverfahrens
Wahl des Schwerpunktbereichs (SoSe 2022)
Die Einteilung in die Schwerpunktbereiche ist abgeschlossen!
Im Schwerpunktbereich 5 (Kriminalwissenschaften) war die Anzahl der Anmeldungen wieder besonders hoch, so dass eine Zulassungsbeschränkung ausgesprochen werden musste.
Die betroffenen Personen werden umgehend über Ihre Uni-Emailadresse informiert.
Alle anderen Studierenden konnte der Erstwunsch erfüllt werden.Auch den Wechselwünschen konnte stattgegeben werden.
Die Schwerpunktbescheide können ab sofort (außer Freitags) in der Zeit von 9 - 11 Uhr im Prüfungsamt abgeholt werden. Bitte denken Sie an Ihren Thoska-Ausweis. -
Anmeldung zu den Vorlesungsabschlussklausuren
Die Anmeldefrist für die Vorlesungsabschlussklausuren im Schwerpunktbereich für das Sommersemester 2022 verläuft vom 08.06.2022 bis 21.06.2022.
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung folgendes Anmeldeformularpdf, 202 kb. Alle Studierende, die ab dem Sommersemester 2020 den Schwerpunkt neu gewählt haben, haben bisher (überwiegend) keinen Schwerpunktbescheid erhalten, der jedoch für die Anmeldung notwendig ist.
Bitte holen Sie diesen Bescheid vor der Anmeldung im Prüfungsamt ab.Bitte geben Sie die Anmeldung für die Schwerpunktklausuren persönlich im Prüfungsamt ab.
Alternativ dazu können Sie im Ausnahmefall die Anmeldung per Email senden: bianca.kraus@uni-jena.de.Hinweis: Die Schwerpunktklausuren finden in Präsenz statt.
Folgende Klausuren werden angeboten:
Schwerpunkt 1pdf, 34 kb
Schwerpunkt 2pdf, 38 kb
Schwerpunkt 3pdf, 34 kb
Schwerpunkt 4pdf, 37 kb
Schwerpunkt 5pdf, 34 kb
Schwerpunkt 6pdf, 36 kb
Schwerpunkt 7pdf, 37 kbBitte schauen Sie kurz vor der Prüfung nochmal nach, ob ggf. eine Änderung vorgenommen wurde!
Für die Teilnahme an der Klausur benötigen Sie eine Anmeldebestätigung.
Bitte holen Sie diese ab 29.06.2022 im Prüfungsamt ab. -
Zugelassene Hilfsmittel bei den Vorlesungsabschlussklausuren
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Ergebnisse der Vorlesungsabschlussklausuren
Die Ergebnisse Ihrer Schwerpunktklausuren im Sommersemester 2022 finden Sie hier.
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Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium
Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium (WS 2021/2022)
Die Anmeldung für den Schwerpunktbereich ist spätestens bis zum 01.09.2021 beim Prüfungsamt einzureichen. Fehlende Unterlagen (wie beispielsweise das Zwischenprüfungszeugnis) können bis einschließlich 30.09.2021 nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2021/2022 benötigt wird. Eine Bescheinigung des Sommersemesters ist leider nicht ausreichend.
Bitte nutzen Sie den folgenden Antrag: https://redproxy.rz.uni-jena.de/index.php?id=1324&lang=de&nonactive=1&site=rewimedia&preview=1 [PDF, 98 KB]Externer Link
Bitte geben Sie den Antrag persönlich - im Ausnahmefall per Post- ab. -
Abschluss des Zulassungsverfahrens
Das Zulassungsverfahren ist abgeschlossen. Die Schwerpunktbescheide können ab sofort im Prüfungsamt abgeholt werden.
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Anmeldung zu den Vorlesungsabschlussklausuren
Eintragungen folgen
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Zugelassene Hilfsmittel bei den Vorlesungsabschlussklausuren
Eintragungen folgen
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Ergebnisse der Vorlesungsabschlussklausuren
Eintragungen folgen