Um zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen zu werden, benötigen Sie nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (ThürJAPO) einen Fremdsprachenschein. Diesen erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilgenommen haben.
Erwerben können Sie den Fremdsprachenschein in allen Lehrveranstaltungen des Law & Language CentersExterner Link. Nach dem Besuch einer der Veranstaltungen und dem Bestehen einer Abschlussprüfung wird Ihnen der Schein ausgestellt.
Alternativ können Sie auch einen der beiden vom Sprachenzentrum der Friedrich-Schiller-Universität Jena angebotenen Sprachkurse (English for Law Students und Französisch Fachlich - B2 - für Juristen und Politikwissenschaftler) mit spezifisch rechtswissenschaftlichem Fachbezug belegen, die ebenfalls mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen sind.
Hinweis: Das Law & Language Center ist nicht für die vom Sprachenzentrum angebotenen Sprachkurse zuständig.