
Um zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen zu werden, wird nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (ThürJAPO) ein Fremdsprachenschein benötigt. Dieser wird nach erfolgreicher Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs erteilt.
Der Fremdsprachenschein kann in allen Lehrveranstaltungen des Law & Language CentersExterner Link erworben werden. Nach dem Besuch einer der Veranstaltungen und dem Bestehen einer Abschlussprüfung wird der Schein ausgestellt.
Alternativ kann auch einer der beiden vom Sprachenzentrum der Friedrich-Schiller-Universität Jena angebotenen Sprachkurse (English for Law Students und Französisch Fachlich – B1+ – für Juristen und Politikwissenschaftler) mit spezifisch rechtswissenschaftlichem Fachbezug belegt werden, die ebenfalls mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen sind.
Hinweis: Das Law & Language Center ist nicht für die vom Sprachenzentrum angebotenen Sprachkurse zuständig.