Wenn Sie aus dem Ausland an die Rechtswissenschaftliche Fakultät kommen, bieten wir Ihnen eine allgemeine Lehrveranstaltung zum deutschen Recht mit Betonung der deutschen Rechtssprache an.
Die Veranstaltung soll Ihnen über Anfangsschwierigkeiten in den Vorlesungen zum deutschen Recht hinweghelfen. Auch Studierende, die die deutsche Alltagssprache bereits gut beherrschen, können in Vorlesungen und bei der Lektüre von Fachtexten auf terminologische Schwierigkeiten stoßen. Dies gilt besonders für Studierende, die ihr Studium zum Sommersemester aufnehmen, denn sie werden Vorlesungen besuchen, die Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Strafgesetzbuches sowie im Staatsrecht voraussetzen.
In der Lehrveranstaltung erhalten Sie zunächst einen Überblick über die deutsche Rechtsordnung und die Grundzüge des deutschen Zivil-, Straf- und Verfassungsrechts. Danach wird Rechtsterminologie im Kontext entsprechender Fachtexte behandelt. Die sprachlichen und juristischen Zusammenhänge, die einem solchen Text zugrunde liegen, werden Ihnen erklärt.