Campus mit Studenten

Freunde und Förderer

Campus mit Studenten
  • Thüringer Rechtsreferendarverein e.V.

    Ziel des Referendarvereins ist in erster Linie die Interessenvertretung der Thüringer Rechtsreferendare.

    Interessenvertretung meint zum einen, beim Justizprüfungsamt auf die Verbesserung der Ausbildungs- und Prüfungssituation hinzuwirken, zum anderen, die Ausbildung der angehenden Juristen mittels der Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren zu fördern. Dazu halten wir engen Kontakt zum Justizprüfungsamt, zum Oberlandesgericht  Thüringen und zu allen ausbildenden Gerichten im Freistaat. Durch eigene Veranstaltungen schafft der Thüringer Rechtsreferendarverein zusätzliche Informations- und Qualifikationsmöglichkeiten.

    Homepage des Thüringer Rechtsreferendarvereins e.V.Externer Link

  • Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Jena e.V.

    Der Verein

    Der am 31. Mai 2001 unter dem Namen "Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena e.V." gegründete Verein hat das Anliegen, einen dauerhaften und lebendigen Kontakt zwischen den gegenwärtigen und ehemaligen Fakultätsmitgliedern sowie anderen Personen, die sich der Fakultät verbunden fühlen, aufrechtzuerhalten und zu vertiefen. Ziel ist es insbesondere, die Fakultät auf dem Gebiet der Ausbildung und Forschung zu fördern und Impulse für den Kontakt von Theorie und Praxis zu geben.

    Tätigkeitsschwerpunkte

    Organisation von Veranstaltungen, die dem Zusammentreffen von Vereinsmitgliedern so­wie anderen Interessierten, insbesondere Studierenden und Absolventen der Fakultät, dienen.

    • Würdigung herausragender Leistungen von Studierenden, Absolventen und Doktoranden.
    • Gewinnung von Referenten aus Wissenschaft und Praxis zur Bereicherung des Lehr- und Vortragsangebotes an der Fakultät.
    • Vermittlung von Kontakten für Studierende und Absolventen von Praktikumsstellen bis hin zum Berufseinstieg.
    • Verwirklichung des Vereinsziels.

    Die gesetzten Ziele sind nur dann nachhaltig zu verwirklichen, wenn sich möglichst viele gegenwärtige und ehemalige Mitglieder der Fakultät gemeinsam dafür engagieren. In diesem Sinne laden wir herzlich zur Mitarbeit ein. Einfach die Beitrittserklärung ausfüllen und abschicken oder im Dekanat bei Frau Viehweger abgeben.

    Satzungpdf, 16 kb
    Beitrittserklärungpdf, 47 kb

    Kontakt

    Besucheranschrift:

    Friedrich-Schiller-Universität Jena
    Rechtswissenschaftliche Fakultät
    Carl-Zeiß-Straße 3
    07743 Jena 

    Postanschrift:

    Friedrich-Schiller-Universität Jena
    Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
    - Alumniverein -
    07737 Jena

    Telefon:   (03641) 9 - 42000
    E-Mail:     alumni@recht.uni-jena.de

    Examensfeier 2024

    Sehr geehrte Mitglieder des Alumnivereins, liebe Freunde,

    auch in diesem Jahr konnten wir in einem würdigen Rahmen die feierliche Übergabe der Examensurkunden am 12. April 2024 in der Aula der Friedrich-Schiller-Universität Jena feiern. Der Alumniverein unterstütze diese Veranstaltung wieder durch einen Sektempfang und nutzte die Gelegenheit, an einem eigenen Stand mit den Anwesenden ins Gespräch zu kommen.

    Die Festrede wurde dieses Jahr von Herrn Dr. von der Weiden gehalten. Als Richter am Bundesverwaltungsgericht und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes konnte er den Absolventen wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt der Juristen geben. Vor allem seine philosophischen aber trotzdem sehr lebensnahen Ausführungen zur Findung des eigenen Weges gaben Impulse und Anregungen. 
    Beim anschließenden Sektempfang und angeregten Gesprächen wurde auch oft der Wunsch geäußert, weiterhin in Kontakt zu bleiben. Da in den repräsentativen Schmuckmappen neben dem Examenszeugnis auch ein Aufnahmeantrag in den Alumniverein „versteckt“ war, sollte dies ohne Weiteres möglich sein.

    Wir wünschen wir allen Absolventinnen und Absolventen alles Gute für den weiteren Berufs- und Lebensweg und einen erfolgreichen Start in die nächste Etappe!

    Herzliche Grüße
    Anja Gerullis

    Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Jena e.V.
    Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Jena e.V.
    Foto: privat
  • Dr. Wolfgang Blaeser-Stiftung

    Die "Dr. Wolfgang Blaeser-Stiftung zur Förderung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena" wurde 2002 von Dr. Wolfgang Blaeser ins Leben gerufen. Der gebürtige Erfurter studierte 1941 an der Universität Jena. Um seine Dankbarkeit für die damals vorgefundenen guten Studienbedingungen und die intensive Betreuung auszudrücken, errichtete der 2010 in Stuttgart verstorbene Verwaltungsjurist die Stiftung.

    Ziel der Stiftung ist es, Forschung und Lehre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena zu fördern und so auch den heutigen Studierenden gute Studienbedingungen zu ermöglichen. Aktuell unterstützt die Stiftung vornehmlich die Teilbibliothek Rechtswissenschaften der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek. Darüber hinaus vergibt die Stiftung Bücherstipendien für die erfolgreichsten Absolventen der Zwischenprüfung und finanziert anlässlich der Studieneinführungstage Büchergeschenke für die Studienanfänger.

    Ihr Antrag auf finanzielle Unterstützung eines Projektes innerhalb der Themenbereiche Forschung und Lehre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Jena ist in schriftlicher Form einzureichen und sollte eine kurze Beschreibung des Fördervorhabens sowie Angaben zur Höhe Ihres Finanzierungswunsches beinhalten.

    Gerade in Zeiten finanzieller Kürzungen im Hochschulwesen kann eine privat initiierte Einrichtung wie die von Dr. Wolfgang Blaeser geschaffene Stiftung einen Beitrag zur Erhaltung von Qualität und Attraktivität der Ausbildung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena leisten. Um sich an der langfristigen Verwirklichung dieses Anliegens zu beteiligen und  die Handlungsmöglichkeiten der Stiftung zu erweitern, sind Zustiftungen und Spenden seitens ehemaliger Studierender wie auch sonstiger Freunde und Förderer der Fakultät willkommen.

    Kontakt

    Prof. Dr. Christian Fischer
    Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
    Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena

  • Juristische Studiengesellschaft Jena e. V.

    Über die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V.

    Zielsetzung

    Die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, den Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft im Bereich der Rechtswissenschaft in Jena besonders zu pflegen. Einen wichtigen Baustein bilden regelmäßige Fachvorträge, zu denen die Juristische Studiengesellschaft einlädt. Zudem vergibt die Juristische Studiengesellschaft jährlich einen Promotionspreis.

    Mitgliedschaft

    Wenn Sie Mitglied der Juristischen Studiengesellschaft Jena e.V. werden möchten, können Sie sich mit diesem Formularpdf, 22 kb anmelden.


    Vorträge

    Die Weltordnung zwischen Erosion und Erneuerung. Eine völkerrechtliche Untersuchung

    Mittwoch, 17. April 2024, 18.00 Uhr (s.t.), Großer Sitzungssaal des OLG

    Vortrag von Prof. Dr. Martina Haedrich

    Die Weltordnung und mit ihr die Völkerrechtsordnung befinden sich im Umbruch. Erste Anzeichen gab es schon zu Beginn der 1990er Jahre durch den Zerfall des Ostblocks, die sich aktuell durch die zunehmende Positionierung des globalen Südens verstärken. Bedeutet der Umbruch der Völkerrechtsordnung, die sich auf der Grundlage der UN-Charta seit 1945 herausgebildet hat, deren Erosion und die Entstehung einer neuen Ordnung oder gar einer Gegenordnung oder geben die Veränderungsprozesse den Weg frei für eine Erneuerung der Völkerrechtsordnung?

    Prof. Dr. Haedrich studierte von 1967-72 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Humboldt-Universität zu Berlin. 1976 folgten die Promotion mit einer Arbeit zur völkerrechtlichen Verantwortlichkeit und 1985 die Habilitation mit einer Arbeit zum Selbstbestimmungsrecht und Recht auf Entwicklung. 1989 wurde Prof. Dr. Haedrich zur ordentlichen Professorin für Völkerrecht berufen. Seit 1993 war sie Professorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht und übernahm die Leitung von mehreren Forschungsprojekten zum völkerrechtlichen und europarechtlichen Menschenrechtsschutz.


    Verschenken? Zu gefährlich! - Rechtliche Hemmnisse für die Weitergabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Spendenorganisationen

    Mittwoch, 8. November 2023, 18.00 Uhr (s.t.), Saal 2

    Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang VoitExterner Link, Professur für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Wirtschaftsrecht, Philipps Universität Marburg

    Im Jahr 2020 wurden 11 Mio. Tonnen Lebensmittel nicht verzehrt, sondern weggeworfen oder vernichtet. 59% dieser Verluste entstehen in privaten Haushalten. Diese Menge kann nur durch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst reduziert werden – dabei kann Aufklärung und die Stärkung des Bewusstseins für die Folgen des Wegwerfens helfen. Aber auch bei der Verarbeitung und im Handel werden mit 1,6 Mio. bzw. 0,8 Mio. Tonnen erhebliche Mengen an Lebensmitteln weggeworfen. Häufig handelt es sich um Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen oder das Verbrauchsdatum bald erreicht ist. Vielfach müssen aber auch große Mengen an Lebensmitteln weggeworfen werden, weil die Etikettierung fehlerhaft ist, weil die angegebene Füllmenge nicht erreicht wird oder weil die Lebensmittel zwar die gesetzlichen Grenzwerte, aber nicht die strengeren Anforderungen des Handels erfüllen. Vielfach könnten diese Lebensmittel – gegebenenfalls mit entsprechenden Hinweisen auf die Fehler in der Kennzeichnung – an Spendenorganisationen weitergeben werden. Dies geschieht häufig nicht aus Sorge vor Haftungsrisiken und steuerlichen Nachteilen. Der Vortrag geht der Frage nach, ob und in welchen Fällen diese Sorge berechtigt ist, ob eine Änderung der rechtlichen Regelungen erforderlich ist und ob diese auf nationaler oder unionsrechtlicher Ebene erfolgen müsste.

    Wolfgang Voit ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind neben dem Zivilverfahrensrecht das Bau- und Versicherungsrecht sowie das Pharma- und Lebensmittelrecht. Er ist akademischer Leiter der berufsbegleitenden Masterstudiengänge im privaten Baurecht und im Pharmarecht sowie der Zusatzqualifikation im privaten Baurecht und im Pharmarecht.

    Neben der universitären Tätigkeit ist er regelmäßig als Gutachter für Ministerien, Verbände und Unternehmer sowie als Schiedsrichter tätig. Das Vortragsthema geht auf ein Forschungsprojekt zurück, das er derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit der AFC Public Services und Herrn Professor Dr. Markus Grube durchführt.


    Die Rechtsprechung des BGH zum Verbraucherdarlehensrecht im Spannungsfeld zwischen nationaler Gesetzgebung und europäischen Richtlinien

    Mittwoch, 28. Juni 2023, 18.00 Uhr (s.t.), Großer Sitzungssaal des OLG

    Vortrag von Richter am BGH Dr. Christian Grüneberg

    Im Bereich des Verbraucherdarlehensrechts sind zuletzt vermehrt Entscheidungen auf europäischer Ebene ergangen, die im Widerspruch zur nationalen (Umsetzungs-)Gesetzgebung und/oder zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen. Beispiele hierfür sind die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union zum sog. Kaskadenverweis in der Widerrufsinformation vom 26.3.2020, C-66/19, oder zu weiteren Pflichtangaben und zum Rechtsmissbrauchseinwand vom 9.9.2021, C-33/20. Derlei divergierende Entscheidungen sind sowohl für Verbraucher als auch für Kreditinstitute unbefriedigend. Vereinzelt stellen sie den Rechtsunterworfenen auch vor unlösbare Probleme bei der Rechtsanwendung. Dies wirft die Frage auf, wie solche Diskrepanzen vom Bundesgerichtshof bewältigt werden. Trotz des grundsätzlichen Anwendungsvorrangs des europäischen Rechts sind die deutschen Gerichte rechtlich an die nationalen gesetzlichen Vorgaben gebunden. Eine Auslegung contra legem wird auch vom EuGH nicht gefordert. Der Vortrag zeigt anhand der Rechtsprechung des BGH zum Verbraucherdarlehensrecht, aber auch zu anderen Rechtsgebieten auf, wie der BGH den Konflikt zwischen den Geboten einer richtlinienkonformen Auslegung und der Wahrung der Rechtssicherheit löst.

    Dr. Christian Grüneberg trat nach einem Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg und Bonn im Jahr 1988 in den Richterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein, wo er u.a. beim AG Bonn, LG Bonn und OLG Köln tätig war. Seit 2006 ist er Richter am Bundesgerichtshof und dort stellvertretender Vorsitzender des für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenats. Er ist Autor u.a. der Handbücher Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen (derzeit 17. Aufl.) und Die Bankenhaftung bei Kapitalanlagen, zahlreicher Fachbeiträge zum Bankrecht und der Kommentierung des Allgemeinen Schuldrechts im Grüneberg (vormals Palandt). Außerdem ist er Mitherausgeber der Zeitschriften BKR – Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht und ZHR – Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht.


    Das Nürnberger Urteil 1946. Umbruch und Aufbruch

    Mittwoch, 26.Oktober 2022, 18.00 Uhr (s.t.)

    Vortrag von em. Prof. Udo Ebert

    Das Urteil von Nürnberg 1946 gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes war ein Novum. „Zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte wurden die höchsten Staatsmänner, die politischen Führer und die militärische Elite in Nürnberg wegen ihrer im Amt begangenen Taten wie ‚gewöhnliche‘ Verbrecher vor einer Richterbank zur Rechenschaft gezogen und bestraft“ (Safferling). Das Urteil war ein Umbruch: Es brach mit herkömmlichen Rechtsgrundsätzen wie der Staatenverantwortlichkeit, der Immunität von Staatslenkern, der rechtfertigenden Kraft staatlichen Rechts, dem Verbot rückwirkender Strafgesetze. Zugleich war das Nürnberger Urteil ein Aufbruch in eine neue Zeit. In dieser wurden die „Nürnberger Prinzipien“ rechtlich konsolidiert und weiterentwickelt. Den vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung bildet die Konstituierung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, der im Jahr 2002 seine Arbeit aufnahm. Der am 24. Februar 2022 begonnene Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verleiht dem, was in Nürnberg 1945/46 geschah, eine erschreckende Aktualität. Die Rede ist von einem „Zweiten Nürnberg“ in Den Haag.


    Die Erweiterung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten durch das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit

    Mittwoch, 8. Juni 2022, 18.00 Uhr (s.t.)

    Vortrag von Prof. Dr. Anette Grünewald, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht und Rechtsphilosophie, Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Im Dezember 2021 ist das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit in Kraft getreten. Hiernach kann ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren wiederaufgenommen werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes oder anderer vergleichbar schwerwiegender Straftaten verurteilt wird (§ 362 Nr. 5 StPO). Gegen diesen neuen Wiederaufnahmegrund werden erhebliche Bedenken vorgebracht. Es stellt sich vor allem die Frage, ob die Vorschrift mit Art. 103 Abs. 3 GG („ne bis in idem“) vereinbar ist. In diesem Zusammenhang ist auch die strafprozessdogmatische Konzeption der Wiederaufnahmeregelung von Bedeutung. Darüber hinaus ist fraglich, ob die Norm auf sog. Altfälle anwendbar ist oder ob das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot einer solchen Anwendung entgegensteht. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht diese Fragen in absehbarer Zeit klären wird.


    Ausschreibung des Promotionspreises

    Mit der Auslobung eines jährlichen Promotionspreises möchte die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V. insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und einen Anreiz schaffen, die enge Verbindung von Wissenschaft und Praxis bereits während der wissenschaftlichen Qualifikation aufzubauen und zu intensivieren.

    Der Promotionspreis verfolgt das Ziel, in jedem Jahr eine hervorragende Dissertation zu würdigen, die in einem Promotionsverfahren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena entstanden ist.

    Auszuzeichnen ist die Arbeit zu einem Thema, das in besonderer und innovativer Weise Wissenschaft und Praxis miteinander verbindet. Diese Verbindung kann sich insbesondere aus dem Entstehungsprozess der Dissertation, aus ihrem methodischen Ansatz und/oder den gewonnenen Erkenntnissen ergeben. Die zu würdigende Dissertation soll grundlegende wissenschaftliche Einsichten mit der Überlegung verknüpfen, welche Impulse sich für die praktische Rechtsanwendung ergeben und wie diese in der Rechtspraxis fruchtbar eingesetzt werden können.

    Die Ausschreibung richtet sich an Dissertationen aus allen Rechtsgebieten. Der Promotionspreis ist mit 1.000,- Euro dotiert.

    Voraussetzungen

    • Die Dissertation wurde innerhalb eines Promotionsverfahrens an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität erstellt.
    • Das Promotionsverfahren wurde im Wintersemester 2023/2024 (1.10.2023-31.3.2024) oder im Sommersemester 2024 (1.4.-30.9.2024) eröffnet.
    • Die Dissertation erhielt durch die Gutachter/innen in mindestens einer Bewertung die Note „summa cum laude“ oder durch mindestens zwei Gutachter die Note „magna cum laude“.

    Bewerbung

    Die mit dem Promotionspreis auszuzeichnende Dissertation wird auf der Grundlage eines Bewerbungsverfahrens ausgewählt. Die Bewerbung ist an die Juristische Studiengesellschaft Jena e. V. (c/o Prof. Dr. Christian Alexander, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Medienrecht) zu richten (christian.alexander(@)uni-jena.de).

    Bewerbungen können durch den Doktoranden/die Doktorandin, den Betreuer/die Betreuerin des Promotionsverfahrens, die im Promotionsverfahren tätigen Gutachter/Gutachterinnen oder durch jedes Mitglied der Juristischen Studiengesellschaft Jena e. V. erfolgen.

    Der Bewerbung, die vorzugsweise auf elektronischem Wege erfolgen sollte, sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

    • Lebenslauf des Doktoranden/der Doktorandin;
    • Bewertungsgutachten des Erstgutachters/der Erstgutachterin und des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin, sofern vorhanden weitere Gutachten;
    • elektronische Fassung der Dissertation in der Abgabefassung;
    • Begründung der Bewerbung (Maximalumfang von zwei A4-Seiten).

    Im Falle einer Eigenbewerbung durch den Doktoranden/die Doktorandin ist der Bewerbung zusätzlich die fachliche Empfehlung durch eine(n) im Promotionsverfahren tätigen Gutachter/in beizufügen.

    Auswahl

    Die Auswahl des Preisträgers/der Preisträgerin erfolgt auf der Grundlage einer Fachprüfung der eingehenden Bewerbungen durch zwei Mitglieder der Juristischen Studiengesellschaft Jena e. V.