Das "Institut für Notarrecht" wurde aufgrund eines am 27.03.2006 zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.V. geschlossenen Kooperationsvertrages errichtet.
Zu den Aufgaben des Instituts gehören die wissenschaftliche Erforschung notarrechtlicher Fragestellungen auf den Gebieten des formellen und materiellen Rechts und der Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung der Vertragsgestaltung, die Unterstützung von Lehrveranstaltungen an der Universität sowie die Durchführung wissenschaftlicher Tagungen und Symposien. Ferner soll das Institut wissenschaftliche Forschungsvorhaben fördern und anregen.
Weitere Institute für Notarrecht existieren an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der Ludwig-Maximilians-Universität München (Forschungsstelle) und der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg