Chicago-Kent College of Law of the Illinois Institute of Technology

Seit dem Jahr 2014 unterhält die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein Austauschprogramm mit dem Chicago-Kent College of Law of the Illinois Institute of Technology, welches jedes Jahr zwei Studenten der Fakultät die Möglichkeit bietet, für ein Semester in Chicago zu studieren.

  • Über das Chicago-Kent College of Law

    Informationen zum Studium am Chicago-Kent College of Law erhalten Sie unter: http://www.kentlaw.iit.edu/Externer Link

  • Ziele eines Studiums am Chicago-Kent College of Law
    • Studium an einer Universität im anglo-amerikanischen Rechtsraum
    • Auslandserfahrung sammeln
    • Bereicherung der Ausbildung an der Gasthochschule
    • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Gast- und Heimathochschule

    Im Mittelpunkt eines Auslandsstudiums steht das Fachstudium. Die Gewinnung von Sprachkenntnissen ist ein sehr vorteilhafter Nebeneffekt. Darum wird davon ausgegangen, dass bereits vor Antritt des Studienaufenthalts ausreichende Fähigkeiten in der Lehrsprache vorhanden sind.

  • Vorteile und Leistungen eines Studiums am Chicago-Kent College of Law
    • sechsmonatiges Auslandsstudium an der Partnerhochschule
    • Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
    • vereinfachte Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, organisatorische Erleichterungen (z.B. Meldung durch die Heimatuniversität, Informationspakete, Mentorenprogramme)
    • BAFöG-Auslandsförderung wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet
    • Zeiten des Auslandsstudiums werden (bei Einschreibung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Gasthochschule und dem Nachweis des Besuches rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen) durch das JPA anerkannt - die Möglichkeit zum Freiversuch (vgl. § 29 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ThürJaPO) bleibt so bestehen
  • Anforderungen
    • Einschreibung im Studiengang Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena,
    • Abschluss mindestens des zweiten Studienjahres (4. Fachsemester) sowie
    • sehr gute Englischkenntnisse.
  • Verlauf des Auswahlverfahrens
    • Interessenten bewerben sich bis zum 15. Januar des aktuellen Jahres am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht von Herrn Prof. Dr. Michael Müller-Berg.
    • Studierende, aus deren Bewerbungsunterlagen die grundsätzliche Eignung für die Teilnahme am Studienprogramm hervorgeht, werden zu einem mündlichen Auswahlgespräch eingeladen. Dieses kann aufgrund der Anzahl der Bewerbungen entfallen. 
    • Die Zulassung seitens der Fakultät erfolgt nach Beurteilung der nachgewiesenen Leistungen.
    • Nach der Zulassung erfolgt eine Meldung der Studierenden an die Partneruniversität. Diese setzt sich direkt mit den Studierenden in Verbindung.
  • Bewerbungsunterlagen

    Die Bewerbung muss enthalten:

    • Bewerbungsformular mit Passfoto (downloadpdf, 65 kb)
    • Motivationsschreiben in englischer Sprache, das die Beweggründe für einen Auslandsaufenthalt und die gewählte Universität enthält
    • tabellarischer Lebenslauf in deutscher und englischer Sprache
    • Abiturzeugnis bzw. Nachweis eines vergleichbaren Schulabschlusses
    • bisher erworbene Studiennachweise - ggf. sind diese beim Prüfungsamt der Fakultät anzufordern
    • Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse
    • Nachweise über absolvierte Praktika bzw. andere Tätigkeiten
    • Bitte die Bewerbungsunterlagen als lose Blätter einreichen.

    Ein Empfehlungsschreiben eines Professors (nicht zwangsläufig von der hiesigen Fakultät) kann die Bewerbung ggf. unterstützen, ist aber keine zwingende Voraussetzung.

  • FAQ

    1. Hat ein Auslandsstudium Auswirkungen auf den Freischuss?

    Nein. Gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ThürJaPO werden bis zu drei Semester angerechnet, wenn der Student an einer ausländischen Universität für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war und nachweislich rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von mindestens acht Semesterwochenstunden, in ausländischem Recht besucht und je Studienhalbjahr mindestens einen Leistungsnachweis in ausländischem Recht erworben hat.

    2. Müssen die für die Bewerbung geforderten Kopien amtlich beglaubigt sein?

    Nein. Einfache Kopien Ihrer Zeugnisse und Zertifikate genügen.

    3. Wie finanziere ich den Aufenthalt am Chicago-Kent College of Law?

    Die Austauschvereinbarung mit dem Chicago-Kent College of Law sieht vor, dass die ausgewählten Studenten während Ihres Auslandaufenthaltes weiterhin den Semesterbeitrag an der Friedrich-Schiller-Universität Jena als ihrer Heimatuniversität entrichten. Sie müssen daher keine weiteren Studiengebühren am Chicago-Kent College of Law bezahlen.

    Sie sind aber verpflichtet, die allgemeine Verwaltungsgebühr, die am Chicago-Kent College of Law für alle Studenten erhoben wird, sowie alle ihre zusätzlichen Ausgaben zu tragen. Dazu zählen u.a. Reisekosten, Krankenversicherung, Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie alle weiteren Lebenshaltungskosten.

    Es besteht die Möglichkeit der Bewerbung auf ein Promos-Stipendium des DAAD zur finanziellen Unterstützung des Auslandsaufenthaltes durch eine monatliche Stipendienpauschale und einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm und den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Internationalen Büros.

    4. Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen neben Stipendien?

    Möglich sind Auslands-BAföG, ein Bildungskredit und eine Studienbeihilfe der FSU. Nähere Informationen finden Sie hierExterner Link.

    5. Ich war bereits über ein anderes Programm im Ausland. Kann ich mich trotzdem für einen Studienplatz am Chicago-Kent College of Law bewerben?

    Ja. Es ist jedoch zu beachten, dass gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ThürJAPO nur bis zu drei Studiensemester an einer ausländischen Hochschule auf den Freischuss angerechnet werden können.

    6. Sollte ich mich für ein Studium im "Fall Semester" oder im "Spring Semester" bewerben?

    Das "Spring Semester" am Chicago-Kent College of Law beginnt bereits Mitte Januar. Der Vorlesungsbeginn überschneitet sich daher mit dem Vorlesungsende und der Prüfungszeit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Jena. Empfehlenswert ist daher eine Bewerbung für das "Fall Semester", welches am Chicago-Kent College of Law von August bis Dezember dauert.

    Im Einzelfall kann aber auch ein Aufenthalt im "Spring Semester" in Frage kommen. Dazu können Sie sich gern von Anne Cabon beraten lassen.

  • Beratung

    Es berät Sie gern das Erasmusbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Für Beratungsgespräche steht Ihnen Frau Julia Schäfer zur Verfügung. Vorzugsweise richten Sie Ihr Anliegen bitte per E-Mail an Frau Schäfer: erasmus-law@uni-jena.de

    Sprechzeit: Dienstags 15:00 Uhr - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung (Zi. 3.40, Carl-Zeiss-Str. 3)
    Tel.: 03641 942135 (während der Sprechzeit) 

    In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde nur nach Vereinbarung unter erasmus-law@uni-jena.de statt.

    Darüber hinaus können Sie sich auch an den Erasmuskoordinator Herrn Prof. Dr. Michael Müller-Berg in seiner Sprechstunde wenden. Bitte vereinbaren Sie mit Frau Sabine Köhler (Sekretariat) einen Termin:

    Tel.: 03641 942160, E-Mail: sabine.a.koehler@uni-jena.de

    Zudem können Sie sich mit Fragen über ein Auslandsstudium an Frau Blumenstein im Internationalen Büro wenden (Tel. 03641 9401512, E-Mail: jana.blumenstein@uni-jena.de bzw. outgoing@uni-jena.de ).