ERASMUS+

Das Programm ERASMUS+ dient dem Studentenaustausch zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Universitäten in EU-Mitgliedsstaaten sowie anderen eingebundenen Ländern. Der Austausch basiert auf Vereinbarungen zwischen den Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jena und ihren jeweiligen Partner-Institutionen im europäischen Ausland.

ERASMUS+ ist ein EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung und ermöglicht es in jedem Jahr 200 000 Studierenden, im Ausland zu lernen und zu arbeiten. Außerdem fördert es die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen in ganz Europa. Das Programm unterstützt nicht nur Studierende, sondern auch Hochschuldozenten und in der freien Wirtschaft tätige Personen, die im Ausland lehren möchten, sowie Hochschulmitarbeiter, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten. Benannt nach Erasmus von Rotterdam, einem universal europäisch gebildeten Humanisten, besteht das Programm bereits seit 1987. Ab dem Jahr 2014 wird das Programm unter dem Namen ERASMUS+ weitergeführt und integriert alle EU-Programme zur Förderung von Bildung und Jugend.

Allgemeine Informationen zum Programm Erasmus+ europaweit finden Sie hierExterner Link.

  • Ziele eines Auslandsaufenthalts im Programm ERASMUS+
    • Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes
    • Erfahrungen sammeln in anderen europäischen Staaten
    • die Ausbildung an der Gasthochschule bereichern
    • die Zusammenarbeit zwischen Gast- und Heimathochschule fördern
    • die Gesellschaft bereichern, indem qualifizierte, aufgeschlossene und international erfahrene junge Leute als zukünftige Akademiker herangebildet werden

    Im Mittelpunkt des Programms ERASMUS+ steht das Fachstudium im Ausland. Die Gewinnung von Sprachkenntnissen ist ein sehr vorteilhafter Nebeneffekt. Daher wird davon ausgegangen, dass bereits vor Antritt des Studienaufenthalts ausreichende Fähigkeiten in der Lehrsprache vorhanden sind.

  • Vorteile und Leistungen des Programms ERASMUS+
    • Auslandsstudium von bis zu 24 Monaten an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Mazedonien (sowie der Schweiz)
    • Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
    • vereinfachte Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, organisatorische Erleichterungen (z.B. Meldung durch die Heimatuniversität; Informationspakete,Unterstützung bei der Wohnungssuche, Mentorenprogramme)
    • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • BAFöG-Auslandsförderung wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet
    • Zahlung eines Mobilitätszuschusses
    • für behinderte Studenten stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung
    • Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
    • in der Regel besteht die Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses an der Gasthochschule
    • Zeiten des Auslandsstudiums werden (bei Einschreibung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Gasthochschule und dem Nachweis des Besuches rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen) durch das JPA anerkannt - die Möglichkeit zum Freiversuch (vgl. § 29 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ThürJaPO) bleibt so bestehen
  • Anforderungen

    Die Studenten sind...

    • im Studiengang Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena eingeschrieben
    • haben mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen
    • sind Staatsangehörige der EU/EWR-Staaten
    • haben bisher noch nicht länger als 24 Monate am Programm ERASMUS+ teilgenommen
    • besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden

    Auswahlkriterien:

    • Studienleistungen: 60 %
      (Zwischenprüfungen sowie andere Studienleistungen wie Law & Language Certificate, soweit vorhanden)
    • Nachweis über die Lehrsprache an der Gastuniversität: 30 %
    • Gesamteindruck: 10 %
      (z.B. zusätzliche Qualifikationen, Auslandsaufenthalte, Empfehlungsschreiben eines Dozenten, persönliches Gespräch)

     

  • Verlauf des Auswahlverfahrens
    • Interessenten bewerben sich bis zum 15. Januar des aktuellen Jahres am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Achim SeifertExterner Link.

    • Studierende, aus deren Bewerbungsunterlagen die grundsätzliche Eignung für die Teilnahme an einem Studienprogramm hervorgeht, werden zu einem mündlichen Auswahlgespräch eingeladen.

    • Die Zulassung seitens der Fakultät erfolgt nach Beurteilung der nachgewiesenen Leistungen und des mündlichen Auswahlgesprächs.

    • Nach der Zulassung erfolgt eine Meldung der Studierenden an das Internationale Büro der Friedrich-Schiller-Universität Jena und an die jeweilige Partneruniversität. Diese setzt sich in der Regel direkt mit den Studenten in Verbindung.
  • Bewerbungsunterlagen

    Die Bewerbung enthält:

    • Erasmus-Bewerbungsformular
    • Ein Motivationsschreiben, das die Beweggründe für einen Auslandsaufenthalt und die gewählte Universität enthält. Bei Ländern, in denen Englisch, Französisch oder Spanisch gesprochen wird, wäre eine Bewerbung in dieser Sprache wünschenswert.
    • tabellarischer Lebenslauf in deutscher und in der jeweiligen Landessprache
    • Abiturzeugnis bzw. Nachweis eines vergleichbaren Schulabschlusses
    • bisher erworbene Studiennachweise - ggf. sind diese beim Prüfungsamt der Fakultät anzufordern
    • Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse
    • Nachweise über absolvierte Praktika bzw. andere Tätigkeiten
    • Bitte die Bewerbungsunterlagen als lose Blätter einreichen.

    Ein Empfehlungsschreiben eines Professors (nicht zwangsläufig von der hiesigen Fakultät) kann die Bewerbung ggf. unterstützen, ist aber keine zwingende Voraussetzung.

  • Restplätze

    Aufgrund der begrenzten Anzahl der Plätze und der hohen Bewerberzahl kann es vorkommen, dass die Bewerbung selbst bei guten Studienleistungen und Sprachkenntnissen erfolglos bleibt.

    • Das Internationale Büro im UHG kann ggf. einen Restplatz einer anderen Fakultät an anderen Universitäten des Wunschlandes vermitteln. Vor Ort besteht in der Regel die Möglichkeit zum Studium an der dortigen rechtswissenschaftlichen Fakultät und zum Erwerb von Studiennachweisen, welche dann von der hiesigen Fakultät und vom Justizprüfungsamt anerkannt werden können.
    • Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Internationalen Büros
      (outgoing@uni-jena.de).
    • Eine Liste der verfügbaren Restplätze wird in der Regel Anfang April auf der Homepage des Internationalen Büros veröffentlicht.

    Teilweise können im regulären Bewerbungsverfahren nicht alle Austauschplätze, die der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur Verfügung stehen, vergeben werden.

    • Verfügbare Restplätze können der Auflistung auf der Homepage des Internationalen Büros entnommen werden.
    • Eine Bewerbung für diese Plätze ist für Studenten der Rechtswissenschaftlichen sowie Studenten anderer Fakultäten möglich, solange die Bewerbungsfrist der gewünschten Partneruniversität noch nicht verstrichen ist.
    • Reichen Sie dafür bitte die unter "Bewerbungsunterlagen" aufgeführten Dokumente am Lehrstuhl von Prof. Dr. Michael Müller-Berg ein.
  • Plätze im Programm ERASMUS+

    Im Sommersemester 2019 stehen für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität voraussichtlich folgende Auslandsstudienplätze zur Verfügung - jeweils für das gesamte Studienjahr, es sei denn eine kürzere Studienzeit ist ausdrücklich aufgeführt:

    Frankreich

    • Université Montepellier: 1 Platz
    • Université de Nantes: 2 Plätze

    Griechenland

    • Aristotle University of Thessaloniki: 3 Plätze (5 Monate)

    Irland

    • University of Maynooth: 2 Plätze
    • TU Dublin: 2 Plätze

    Italien

    • Universitá Cattolica del Sacro Cuore in Mailand: 3 Plätze
    • Universitá degli studi di Macerata: 1 Platz (Monate)

    Niederlande

    • Erasmus Universiteit Rotterdam: 1 Platz (oder 2 Plätze á 5 Monate)

    Slowenien

    • University of Ljubljana: 2 Plätze (für 10 oder 5 Monate)

    Spanien

    • Universitat de Lleida: 2 Plätze (nur katalanisch)
    • Universidad de Huelva: 2 Plätze
    • Universidad de Alcalá: 2 Plätze

    Ungarn

    • Eötvös Loránd University in Budapest: 2 Plätze

    Interessierte Studentinnen und Studenten werden gebeten, bis zum 15. Januar 2019 die unter dem Navigationspunkt "Anforderungen" bzw. "Bewertungsunterlagen" aufgelisteten Unterlagen im Sekretariat des Lehrstuhls von Prof. Dr. Achim Seifert (Zi. 3.73) einzureichen.

  • Partneruniversitäten
    • Chicago-Kent College of Law of the Illinois Institute of Technology
    • University of Illinois College of Law
    • Université de Montpellier
    • Université de Nantes
    • Aristotle University of Thessaloniki
    • University of Maynooth
    • Universitá degli studi di Macerata
    • Universitá Cattolica del Sacro Cuore (Mailand)
    • Erasmus Universiteit Rotterdam
    • Univerza v Ljubljani
    • Universitat de Lleida
    • Universidad de Huelva
    • Universidad Álcala
    • Eötvös Loránd University (Budapest)
    • Universidade de Coimbra (Portugal)
    • Universita degli studi di Pavia (Italien)
    • Universidad de Salamanca (Spanien)
    • Universität Turku 
    • Université de Poitiers (Frankreich)
    • Universitatea din Iasi (Rumänien)

    Eine Liste der Partneruniversitäten mit den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie hier unter dem Punkt Partnerhochschulen.

  • FAQ

    1. Ich würde gerne an einer englischsprachigen Universität studieren. Welche Möglichkeiten außer Dublin, London und Birmingham bestehen noch?

    Die Vorlesungen an den Universitäten in Thessaloniki, Budapest, Ljubljana und Rotterdam finden teilweise in englischer Sprache statt.

    2. Hat ein Auslandsstudium Auswirkungen auf den Freischuss?

    Nein. Gemäß § 29 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ThürJaPO werden bis zu drei Semester angerechnet, wenn der Student an einer ausländischen Universität für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war und nachweislich rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von mindestens acht Semesterwochenstunden, in ausländischem Recht besucht und je Studienhalbjahr mindestens einen Leistungsnachweis in ausländischem Recht erworben hat.

    3. Was sind ECTS-Punkte und welche Bedeutung haben diese?

    Haben Sie einen Studienplatz an einer unserer Partneruniversitäten über das Programm ERASMUS+ erhalten, so bekommen Sie eine sog. Erasmus-Beihilfe ausgezahlt. Um diese behalten zu können, sollten sie 30 ECTS-Punkte/Semester an der Partneruniversität erreichen (in der Regel durch mündliche und/oder schriftliche Prüfungen). Dabei ist es nicht erforderlich, dass die ECTS-Punkte im Fach Rechtswissenschaft erworben werden.

    4. Besteht ein Zusammenhang zwischen den ECTS-Punkten und dem Erfordernis von 8 SWS rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen und einer Prüfung?

    Nein, nicht direkt. ECTS-Punkte benötigen Sie, um die Erasmus-Beihilfe behalten zu können. Das Erfordernis von 8 SWS rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen und einem Leistungsnachweis im Semester ist davon unabhängig und bezieht sich allein auf eine Anrechnung auf den Freischuss (siehe 2.). Selbstverständlich können Sie aber durch abgelegte Prüfungen im Fach Rechtswissenschaft auch ECTS-Punkte sammeln.

    5. Müssen die geforderten Kopien amtlich beglaubigt sein?

    Nein. Einfache Kopien Ihrer Zeugnisse und Zertifikate genügen.

    6. Welche weiteren Förderungsmöglichkeiten bestehen neben dem Programm Erasmus+?

    7. Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen neben Stipendien?

    Möglich sind Auslands-BAföG, ein Bildungskredit und eine Studienbeihilfe der FSU. Nähere Informationen finden Sie hier. Im Übrigen kann das im Rahmen des Programms Erasmus+ gewährte Erasmus-Stipendium auch mit anderen Studienstipendien kombiniert werden, soweit diese nicht aus DAAD-Fördermitteln stammen. Bitte erkundigen Sie sich dazu auch bei Ihrem Stipendiengeber und im Internationalen Büro der Universität.

    8. Ich war bereits über das ERASMUS-Programm im Ausland. Kann ich trotzdem über das Programm ERASMUS+ noch einmal an einer Partnerhochschule studieren oder ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren?

    Ja. Unter dem Programm ERASMUS+ können in einzügigen Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen bis zu 24 Monate im Ausland verbracht werden. Bereits unter dem ERASMUS-Programm geförderte Aufenthalte werden darauf angerechnet. Es ist jedoch zu beachten, dass gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 4 ThürJAPO nur bis zu 3 Studiensemester an einer ausländischen Hochschule auf den Freischuss angerechnet werden können.

  • Informationsveranstaltung

    Die nächste Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium und zum Programm ERASMUS+ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät findet am 28.11.2023 von 16-18 Uhr, Hörsaal 144, Fürstengraben 1 statt.

  • Beratung

    Es berät Sie gern das Erasmusbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Für Beratungsgespräche steht Ihnen Frau Julia Schäfer zur Verfügung. Vorzugsweise richten Sie Ihr Anliegen bitte per E-Mail an Frau Schäfer: erasmus-law@uni-jena.de

    Sprechzeit: Dienstags 15:00 Uhr - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung (Zi. 3.40, Carl-Zeiss-Str. 3)
    Tel.: 03641 942135 (während der Sprechzeit)

    In der vorlesungsfreien Zeit findet die Erasmus-Sprechstunde nur nach Vereinbarung unter erasmus-law@uni-jena.de statt.

    Darüber hinaus können Sie sich auch an den Erasmuskoordinator Herrn Prof. Dr. Michael Müller-Berg in seiner Sprechstunde wenden. Bitte vereinbaren Sie mit Frau Sabine Köhler  (Sekretariat) einen Termin:

    Tel.: 03641 942160, E-Mail: sabine.a.koehler@uni-jena.de 

    Zudem können Sie sich mit Fragen über ein Auslandsstudium an Frau Blumenstein im Internationalen Büro wenden (Tel. 03641 9401512, E-Mail: jana.blumenstein@uni-jena.de bzw. outgoing@uni-jena.de ).