Prüfungsunfähigkeit
Meldung vom:
Die Erklärung des Prüfungsrücktritts ist spätestens am Prüfungstag gegenüber dem Prüfungsamt abzugeben. Innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Rücktrittserklärung ist ein schriftliches Attest an das Prüfungsamt (bianca.kraus@uni-jena.de) zu schicken.
Achtung: keine Online-Atteste durch Telemedizin-Unternehmen!
Hinweise: Bitte beachten Sie, dass ab sofort ein neues Formular zum Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit zur Verfügung steht und möglichst von Ihnen zu verwenden ist! Dieses Formular oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch Ihr Prüfungsamt bzw. den Prüfungsausschuss ist ab sofort fristgerecht in Ihrem Prüfungsamt einzureichen. Ein ärztliches Attest wird ab sofort nur noch dann akzeptiert, wenn es ein Mindestmaß an Angaben (ärztliche Einschätzung der Prüfungsunfähigkeit mit erkennbarem Bezug zur konkreten Prüfungsart (Klausur, mündliche Prüfung etc.)) aufweist. Ohne derartige Angaben auf dem Attest ist Ihr Prüfungsamt verpflichtet, ärztliche Angaben nachzufordern, verbunden mit dem Risiko für Sie, dass Ihr Rücktritt abgelehnt wird.