Als eine Folgemaßnahme des Green Deals plant die Europäische Kommission Regelungen zum Schutz von Verbraucher:innen vor irreführender Werbung im Zusammenhang mit Aussagen über die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit von Produkten.
Die Versorgung mit Energie gehört zu den grundlegenden Bedürfnissen von Verbraucher:innen. Zu ihrem greifen allgemeine Bestimmungen des Verbraucherrechts sowie spezielle Vorgaben des Energierechts ineinander. Besondere Bedeutung kommt insbesondere den Vorgaben des Unionsrechts zu.