Studierende informieren sich an Infotafeln

Aktuelles

Neuigkeiten am Lehrstuhl
Studierende informieren sich an Infotafeln
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Aktuelle Informationen

  • Ausschreibung Studentische Assistent:innen

    Am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sind zwei Stellen als Studentische Assistent:innen ausgeschrieben. Den Ausschreibungstext können Sie hierExterner Link einsehen.

  • Rückgabe der Klausuren aus dem "Grundkurs im Öffentlichen Recht I" (WS 2024/2025)

    Die Klausuren aus dem "Grundkurs im Öffentlichen Recht I" wurden korrigiert und können ab 17. März 2025 zu den Sprechzeiten (montags, mittwochs und donnerstags von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr) im Sekretariat des Lehrstuhls (Raum 1.58) abgeholt werden.

    Gut begründete Remonstrationen können innerhalb einer Woche ab Abholung an susanne.prater@uni-jena.de eingereicht werden. Die Remonstrationsfrist endet am 30. April 2025.

Seminarankündigungen für das Sommersemester 2025

  • Die Wehrverfassung des Grundgesetzes - Bestandsaufnahmen und Perspektiven

    Im Sommersemester 2025 wird Herr Professor Brenner gemeinsam mit Herrn Dr. Enrico Brissa ein Übungs- und Examensseminar zum Thema "Die Wehrverfassung des Grundgesetzes - Bestandsaufnahme und Perspektiven" anbieten. Das Seminar wird als Blockveranstaltung durchgeführt; eine Vorbesprechung findet zu Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters statt. Weitere Informationen zum Seminar sowie die Themen für Übungsseminararbeiten können Sie hierpdf, 60 kb einsehen.

  • Das Bauplanungsrecht: Grundfragen und aktuelle Entwicklungen

    Ein weiteres Übungs- und Examensseminar wird Herr Professor Brenner im Sommersemester 2025 zum Thema "Das Bauplanungsrecht: Grundfragen und aktuelle Entwicklungen" anbieten. Das Seminar wird ebenfalls als Blockveranstaltung durchgeführt; eine Vorbesprechung findet zu Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters statt. Weitere Informationen zum Seminar sowie die Themen für Übungsseminararbeiten können Sie hierpdf, 60 kb einsehen.

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Herr Professor Brenner wird im Sommersemester 2025 die "Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene" anbieten. Der Sachverhalt der Hausarbeit wird am Montag, 10. Februar 2025, 12:00 Uhr, auf dem Prüfungsserver zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten finden Sie hier.Dieser Link erfordert eine Anmeldung Abzugeben ist die Hausarbeit bis zum 7. April 2025, 12:00 Uhr, ebenfalls auf dem Prüfungsserver.

Prof. Brenner erneut in den Bundeswahlausschuss berufen

Bereits zum siebten Mal ist Professor Dr. Michael Brenner von der Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand in den Bundeswahlausschuss berufen worden. Der Staatsrechtslehrer gehört damit erneut einem Gremium an, dem im Zusammenhang mit der voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahl zum 21. Deutschen Bundestag besondere Bedeutung zukommt.

Der aus der Bundeswahlleiterin, acht ehrenamtlich tätigen Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts bestehende Bundeswahlausschuss, dessen Rechtsgrundlagen im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung niedergelegt sind, entscheidet verbindlich darüber, welche Parteien und Vereinigungen an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen. Die 112 Parteien und Vereinigungen, die bislang ihre Unterlagen bei der Bundeswahlleiterin hinterlegt haben, müssen dieser zeitnah anzeigen, ob sie an der Wahl teilnehmen wollen. Der Bundeswahlausschuss prüft dann in seiner voraussichtlich am 13. und 14. Januar 2025 in Berlin stattfindenden Sitzung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Wahl erfüllt sind. Dabei muss der Ausschuss insbesondere klären, ob die Parteien und Vereinigungen willens und in der Lage sind, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, wie dies das Grundgesetz fordert. Indizien hierfür sind vor allem der Umfang und die Festigkeit der Parteiorganisation, die Zahl der Mitglieder und das Auftreten der Partei in der Öffentlichkeit. Gegen die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Bereits am 10. Dezember 2024 entscheidet der Bundeswahlausschuss in einer Sondersitzung darüber, ob der von der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) eingereichte Wahlvorschlag den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.

Die vom Bundeswahlausschuss vorzunehmende Prüfung der Parteieigenschaft stellt eine erhebliche Hürde für die Zulassung zur Bundestagswahl dar, auch deswegen, weil das Wahlrecht stark formalisiert ist. Darüber hinaus müssen kleinere Parteien nach ihrer Zulassung durch den Bundeswahlausschuss Unterstützungsunterschriften sammeln. Nicht zuletzt wegen der aufgrund der vorgezogenen Neuwahl verkürzten Fristen stellt dies eine weitere Herausforderung für die Teilnahme an der Bundestagswahl dar.

Der Bundeswahlausschuss tagt im Saal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin.

Foto: DBT/Ute Grabowsky/photothek

Äußerungen zu aktuellen Themen

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