Die Veranstaltung zielte auf eine internationale und vergleichende Einordnung der Weimarer Reichsverfassung (WRV). Dabei sollten sowohl die zeitgenössischen Querbezüge als auch die internationale Rezeption der WRV auf der historischen Längsachse herausgearbeitet werden. Im Sinne eines horizontalen Quervergleichs wurde untersucht, welchen geistigen Einflüssen die WRV ausgesetzt war und welche Ausstrahlungswirkungen in der Folge von ihr auf andere Staaten ausgingen. Die internationale Rezeptionsgeschichte der WRV bildete einen zweiten Schwerpunkt der Tagung. Dabei ging es auch darum, nach den langfristigen Wirkungen in internationalen juristischen und intellektuellen Diskursen zu fragen.
Die Veranstaltung war international und interdisziplinär angelegt und verband die rechtswissenschaftliche Sichtweise mit den Perspektiven anderer Geisteswissenschaften, vor allem der Geschichtswissenschaft und der Politikwissenschaft. Aus juristischer Sicht sollten zeitgenössische Verfassungstexte zum Ausgangspunkt für einen Vergleich mit anderen republikanischen Verfassungen nach dem Ersten Weltkrieg genommen werden. Erforscht wurden auch die internationalen Einflüsse auf die zeitgenössische Staatslehre und die Neubegründung der Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht.