dokumentiert, digitalisiert und stellt Schriftgut zum „Recht“ der DDR (1949-1989) aus Bibliotheken und Archiven (Normenbestand, Monographien, Dissertationen, Aufsätze, Entscheidungen, Lehrpläne) online bereit. Sie sichtet und erfasst die Bestände von Landesstaats- bzw. -hauptarchiven, insoweit diese Gerichtsakten halten,
führt mit Entscheidungsträger*innen des DDR-Justizsystems (Richter*innen, Anwält*innen, Professor*innen, Partei- und FDGB-Funktionäre, Angehörige gesellschaftlicher Gerichte) der DDR strukturierte Interviews,
sammelt, sichtet und erfasst Nachlässe und
unterstützt Sie bei Ihrem Forschungsprojekt zum „Recht“ der DDR mit ihrer Expertise.
finden wissenschaftliche Tagungen, Vorträge und Workshops statt und entstehen rechtswissenschaftliche Dissertationen, deren Ergebnisse in der Schriftenreihe Jenaer Schriften zum DDR-RechtExterner Link veröffentlicht werden.
Fokussiert auf Grundlagen und Teilbereiche des sozialistischen „Rechts“ der DDR geht es darum, Strukturfragen herauszuarbeiten, Tatsache, Umfang und Ausmaß von Ideologisierung, Instrumentalisierung, Marginalisierung, Deprofessionalisierung und Simplifizierung festzustellen, abzuschätzen und damit Beiträge zum Verständnis der Rolle des Rechts in totalitären politischen Systemen zu leisten. Die Forschungsstelle baut Brücken zum Verständnis des Rechts in einem totalitären politischen System, die erforderlich werden, weil die Akteure verschwinden und die Fähigkeit, Quellen des „Rechts“ der DDR hermeneutisch zu verstehen, abnimmt.