Qualitätssicherung und Qualitätsausbau in Studium und Lehre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erfolgen auf der Grundlage des am 10. Mai 2023 vom Fakultätsrat verabschiedeten Konzeptes für die Evaluation von Studium und Lehre der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Die Fakultät verfolgt das Ziel, ein attraktives, flexibles, konkurrenzfähiges und zukunftsorientiertes Studienangebot zu erhalten und dieses fortzuentwickeln. Die hohe Qualität von Studium und Lehre in allen Studiengängen der Fakultät soll weiter gesichert und ausgebaut werden.
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Gewinnung aussagekräftiger Informationen zu den einzelnen Studienprogrammen
Zentrale Bedeutung für die Qualitätssicherung hat die Gewinnung von aussagekräftigen Informationen zu den einzelnen Studiengängen. Dies umfasst insbesondere Informationen über die Studienabläufe, die Studienbedingungen, die Studierbarkeit, die Studieninhalte sowie die Studienorganisation in den einzelnen Studiengängen. Neben einer systematischen Informationsgewinnung, die insbesondere auf regelmäßigen Befragungen beruht, sind flexible Formate vorgesehen, um auch individuelle Anregungen, Rückmeldungen und Erfahrungen von Studierenden und Lehrenden sowie aus der Berufspraxis in den Prozess der Qualitätssicherung einzubeziehen.
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Detaillierte und umfassende Analysen aller Studienprogramme
Die gewonnenen Informationen sollen der Fakultät eine detaillierte und umfassende Analyse ihres gesamten Studienprogramms sowie der einzelnen Studiengänge eröffnen. Mögliche Bedarfe für eine Anpassung und Fortentwicklung der Studiengänge sollen ebenso identifiziert werden können wie etwaige Schwierigkeiten oder systematische Probleme.
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Strukturierte Auswertung der gewonnenen Ergebnisse innerhalb der Fakultät
Die gewonnenen Erkenntnisse werden innerhalb der Fakultät strukturiert ausgewertet. Diese Auswertung soll es ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung und Fortentwicklung der Studiengänge sowie zur Beseitigung etwaiger Problembereiche zu erarbeiten und umzusetzen. Hierbei stellt die Fakultät
insbesondere sicher, dass die mit Studium und Lehre befassten Entscheidungsgremien und weiteren Anlaufstellen eng und intensiv zusammenarbeiten. -
Studiengangsspezifische Prozesse und Strukturen der Qualitätssicherung
Da das Studienangebot der Rechtswissenschaftliche Fakultät modularisierte und nicht modularisierte Studiengänge umfasst, enthält das Evaluationskonzept – soweit es geboten ist – spezifische Prozesse und Strukturen für die Qualitätssicherung in diesen Studiengängen.
Modularisierte Studiengänge der Fakultät
Modularisiert sind die Studiengänge „Rechtswissenschaft“ als Ergänzungsfach (Bachelor of
Arts), „Wirtschaftslehre/Recht“ (Lehramt an Gymnasien, Jenaer Modell) sowie der in Einstellung befindliche Studiengang „International Legal Studies“ (Bachelor of Laws).
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1. Informationserhebung
In diesen Studiengängen werden durch ULe auf der Grundlage der Evaluationsordnung der FSU Jena Zwischenbilanz- und Studienabschlussbefragungen durchgeführt. Die Zwischenbilanzbefragung erfolgt entsprechend dem Evaluationsplan der Universität alle 4 Jahre und umfasst das 3. – 5. Fachsemester (für Bachelor) bzw. 3. – 7. Fachsemester (für Lehramt). Die Studienabschlussbefragungen werden kontinuierlich mit der Exmatrikulation vorgenommen.
Als niedrigschwelliges Feedbackformat, das über die systematischen Befragungen hinaus einen stetigen Austausch ermöglicht, findet ein „Runder Tisch mit der Studiendekanin/dem Studiendekan“ statt. Dieser wird regelmäßig in den Jahren angeboten, in denen keine Ergebnisse der Befragungen vorliegen, und kann darüber hinaus auch initiiert werden, wenn es die Studiensituation erfordert.
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2. Auswertung
Die in Befragungen und ggf. durchgeführten Feedbackveranstaltungen gewonnenen Ergebnisse werden im Studiendekanat gesichtet und einer ersten Auswertung unterzogen.
Die Ergebnisse werden in der Studienkommission vorgestellt, beraten und bewertet. Insbesondere bei Auffälligkeiten, die auf Defizite oder Problemlagen in der
Studienganggestaltung oder der Organisation des Studiengangs hindeuten, sollen diese im Rahmen einer Studienkonferenz vorgestellt und mit Lehrenden und Studierenden, soweit möglich auch Absolventinnen/Absolventen des Studiengangs, sowie bei berufsbezogenen Fragen zusammen mit Vertreterinnen/Vertretern aus der Berufspraxis erörtert werden. Die Studienkonferenz identifiziert mögliche Änderungs- und Weiterentwicklungsbedarfe, die der Studienkommission vorzulegen sind. Die Studienkommission überprüft die getroffenen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und kann, sofern erforderlich, weitere initiieren.Soweit es den Lehramtsstudiengang „Wirtschaftslehre/Recht“ betrifft, ist nach Möglichkeit die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät einzubinden.
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3. Weiteres Vorgehen
Darüber hinaus berichtet die Studiendekanin/der Studiendekan dem Fakultätsrat regelmäßig über aktuelle Bedarfe, laufende oder geplante Reformvorhaben und Rückmeldungen aus den Reihen der Fakultätsmitglieder. Der Fakultätsbeirat ist in angemessener Form in die Weiterentwicklung der Studienprogramme einzubinden.
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4. Evaluationsplan
Der Evaluationsplan für die modularisierten Studiengänge ist in der Anlage II grafisch dargestellt.
Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung)
Bei dem Studiengang „Rechtswissenschaft“ (Erste Prüfung) handelt es sich um einen nicht
modularisierten Studiengang. Die Fakultät steht bei der Qualitätssicherung dieses
Studiengangs in einem engen Austausch mit dem Thüringer Justizprüfungsamt, das in
geeigneter Weise eingebunden wird.
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1. Informationserhebung
Es finden regelmäßig zu zwei klar definierten Zeitpunkten durch ULe Studierendenbefragungen statt. Die Aufteilung in zwei Befragungen ermöglicht die gezielte Informationsgewinnung für unterschiedliche Studienphasen.
Ein erstes Mal werden die Examensstudierenden mit dem Bestehen ihrer Zwischenprüfung zur Teilnahme an einer Zwischenbilanzbefragung eingeladen. Diese Befragung dient der Rückmeldung zum Grundstudium einschließlich der Studieneingangsphase im Examensstudiengang.
Die zweite systematische Befragung findet als Studienabschlussbefragung im Zeitpunkt der Exmatrikulation (auch bei Studienabbruch/Wechsel des Studienortes/Fachwechsel) statt. Die Studierenden werden zum Hauptstudium, zum Schwerpunktbereichsstudium sowie zum Universitätsrepetitorium befragt. Diese zweite Befragung beruht auf der mit dem Schwerpunktstudium verbundenen Möglichkeit zur Spezialisierung sowie den besonderen Anforderungen, die sich insbesondere in der Phase der Vorbereitung auf die Erste Prüfung (Staatsexamen) ergeben.
Im Rhythmus von 3 Jahren (ab Start der Zwischen- und Studienabschlussbefragungen) wird auf der Grundlage der bis dahin von ULe gesammelten Befragungsergebnisse ein Evaluationsbericht erstellt, der an die Fakultät übermittelt wird.
Angestrebt ist die erstmalige Studienabschlussbefragung ab dem Sommersemester 2023. Die Zwischenbilanzbefragung soll mit dem Wintersemester 2023/2024 begonnen werden.
Als niedrigschwelliges Feedbackformat, das über die systematischen Befragungen hinaus einen stetigen Austausch ermöglicht, findet ein „Runder Tisch mit der Studiendekanin/dem Studiendekan“ statt. Dieser wird regelmäßig in den Jahren angeboten, in denen keine Ergebnisse der Befragungen vorliegen, und kann darüber hinaus auch initiiert werden, wenn es die Studiensituation erfordert.
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2. Auswertung
Die in den Zwischenbilanzbefragungen, Studienabschlussbefragungen und ggf.
durchgeführten Feedbackveranstaltungen gewonnenen Ergebnisse werden im
Studiendekanat gesichtet und einer ersten Auswertung unterzogen.Die Ergebnisse werden in der Studienkommission vorgestellt, beraten und bewertet. Insbesondere bei Auffälligkeiten, die auf Defizite oder Problemlagen in der
Studienganggestaltung oder der Organisation des Studiengangs hindeuten, sollen diese im Rahmen einer Studienkonferenz vorgestellt und mit Lehrenden und Studierenden, soweit möglich auch Absolventinnen/Absolventen des Studiengangs, sowie bei berufsbezogenen Fragen zusammen mit Vertreterinnen/Vertretern aus der Berufspraxis erörtert werden. Ansprechpartner ist insbesondere der Verein Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Jena e. V.Etwaige Änderungs- und Weiterentwicklungsbedarfe werden identifiziert und der
Studienkommission vorgelegt. Die Studienkommission überprüft die getroffenen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und kann, sofern erforderlich, weitere initiieren. -
3. Weiteres Vorgehen
Weiterhin berichtet die Studiendekanin/der Studiendekan dem Fakultätsrat regelmäßig über aktuelle Bedarfe, laufende oder geplante Reformvorhaben und Rückmeldungen aus den Reihen der Fakultätsmitglieder. Der Fakultätsbeirat ist in die Weiterentwicklung des Studienprogramms in angemessener Form einzubinden.
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4. Evaluationsplan
Der Evaluationsplan für den Studiengang ist in der Anlage III grafisch aufbereitet.
Aufbaustudiengänge
Die Fakultät bietet die Aufbaustudiengänge „Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht“ (LL.M. oec.) sowie „Rechtswissenschaft für außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes graduierte Juristen“ (LL.M.) an.
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1. Informationserhebung
Aufgrund der im Vergleich zu den anderen Studiengängen der Fakultät erheblich kleineren Studierendenkohorten haben sich individuelle und flexible Rückmeldungen (insbesondere von Studierenden, aus der Studienfachberatung sowie von Lehrenden) als besonders aussagekräftig erwiesen.
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2. Auswertung
Die gewonnenen Erkenntnisse werden direkt in die Studienkommission eingespeist. Bei Bedarf können - ebenso wie in den weiteren Studiengängen - Studienkonferenzen oder ein "Runder Tisch mit der Studiendekanin/dem Studiendekan" initiiert werden.
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3. Weiteres Vorgehen
Das weitere Vorgehen entspricht der Vorgehensweise bei den anderen Studiengängen der Fakultät.
Ihr Ansprechpartner zu Fragen der Qualitätssicherung
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena