Studieneinführungstage (STET)

Akademisches Mentorat

Studieneinführungstage (STET)
Foto: Jens Meyer (Universität Jena)

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität bietet ihren Studierenden ab dem Wintersemester 2023/2024 akademische Mentorate an (Mentoratsprogramm). Diese fügen sich in die bestehenden Förderangebote der Fakultät ein (Studienfachberatung; Studieneinführungstage; studentisches Mentorenprogramm der Studieneingangsphase).

  • Was ist das Akademische Mentorat?
    1. Akademische Mentorate beruhen auf dem direkten Austausch zwischen Lehrenden
      (Mentoren/-innen) und Studierenden (Mentees).
    2. Mentoren/-innen unterstützen Mentees insbesondere beim Einstieg in das Studium und bei der inhaltlichen Gestaltung des Studiums.
    3. Die akademischen Mentorate helfen den Mentees ferner, sich auf an das Studium
      anschließende Ausbildungsstationen (Referendariat) vorzubereiten und sich über
      Möglichkeiten einer Weiterqualifizierung (z. B. durch eine Promotion oder ein LL.M.-
      Programm) zu informieren. Sie schließen Informationen über gezielte Förderungen
      (z. B. DeutschlandstipendiumExterner Link, Honours-Programm für forschungsorientierte
      Studierende) ein.
    4. Langfristig zielen sie darauf, die Mentees zu ermutigen und zu befähigen, eigenständig ihre beruflichen und persönlichen Ziele zu verfolgen.
    5. Die Mentoren/-innen geben vor allem Gelegenheit zu gemeinsamen Gesprächen mit den Mentees. Daraus kann ein Austausch entstehen, der den Mentees hilft, ihre Anliegen einzuordnen. Verbunden damit können die Mentoren/-innen ihre Mentees bestärken oder ihnen neue Perspektiven eröffnen. Die Mentoren/-innen fördern den Austausch zwischen den Mentees und geben Hinweise zu ergänzenden Beratungsangeboten der Fakultät und der Universität (z. B. Schreibwerkstatt, Workshops zum Zeit- und Lernmanagement usw.). Die Mentoren/-innen berücksichtigen die individuellen Voraussetzungen und Interessen ihrer Mentees und regen sie zur Reflexion von Lernfortschritt und Kompetenzerwerb an.
    6. Mentoren/-innen können spezielle Unterstützungsschwerpunkte benennen (z. B. Erstakademiker, Studieren mit Kind, Studierende mit Migrationshintergrund), die bei der Zuordnung der Mentees berücksichtigt werden.
  • Wer sind Ihre Mentorinnen und Mentoren?
    1. Die Mentoren/-innen übernehmen ihre Aufgabe freiwillig.
    2. Als Mentoren/-innen stehen einzelne Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie die Lektorinnen und Lektoren der Fakultät zur Verfügung. Die Studienfachberatung veröffentlicht jedes Semester die Liste der teilnehmenden Mentoren/-innen.
    3. Die Treffen zwischen Mentoren/-innen und Mentees sollen nach Möglichkeit einmal monatlich während der Vorlesungszeit stattfinden. In der Ausgestaltung sind die Mentoren/-innen frei.
    4. Die Inhalte der Gespräche zwischen Mentoren/-innen und Mentees unterliegen der
      Vertraulichkeit.
  • Wie können Sie teilnehmen?
    1. Alle Studierenden erhalten zu Beginn des ersten Fachsemesters eine Information über das Mentoratsprogramm der Fakultät. Studierende können einen persönlichen Unterstützungsschwerpunkt benennen, der bei der Zuteilung der Mentees zu den Mentoren/-innen – soweit möglich – berücksichtigt wird.
    2. Alle interessierten Studierenden im ersten Fachsemester werden einem Mentor/einer Mentorin zugeteilt. Die Aufnahme in ein Mentorat ist kapazitätsabhängig. Ein Anspruch auf Aufnahme oder auf Zuordnung zu einem/einer bestimmten Mentor/-in besteht nicht.
    3. Die Studienfachberatung ordnet, nach Rücksprache mit den Mentoren/-innen, im Rahmen der verfügbaren Kapazität die Bewerberinnen und Bewerber den Mentoren/-innen zu.
    4. Für Studierende, die an die Rechtswissenschaftliche Fakultät wechseln (z. B. nach
      einem Wechsel des Studienortes oder des Studienfaches), kann die Möglichkeit einer Aufnahme in das Mentoratsprogramm vorgesehen werden.
  • Wie lange dauert ein Mentorat und was ist zu beachten, wenn Sie es vorzeitig beenden möchten?

    Das Mentorat umfasst in der Regel bis zu vier Semester. Mentoren/-innen und Mentees können das Mentorat jederzeit aus wichtigem Grund durch Erklärung beenden. Hierüber ist die Studienfachberatung zu informieren.

Ihre Ansprechpartner/-innen

Florian Knauer, Univ.-Prof. Dr.
Programmleitung
vCard
Prof. Dr. Florian Knauer
Foto: Joseph Bischof
Organisation des Akademischen Mentorats
Christiane Fischer
Studienfachberatung
vCard
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christiane Fischer
Foto: Anne Günther (Universität Jena)
Raum 2.50
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link