Vorlesung
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Das ausgesprochen examensrelevante Polizei- und Ordnungsrecht gehört zum Pfichtfachbereich des Öffentlichen Rechts. Es nimmt in der Praxis sowohl der Verwaltung als auch der Verwaltungsgerichte einen breiten Raum ein. Die Vorlesung behandelt neben dem Polizeibegriff und der historischen Entwicklung des Polizeirechts schwerpunktmäßig die verfassungsrechtliche Einbindung sowie die zentralen Rechtsfiguren des Polizei- und Ordnungsrechts (Gefahrbegriff, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Störer, Handlungsformen, Standardmaßnahmen, Vollstreckung etc.).
Information
Die Vorlesung findet wöchentlich am Mittwoch von 16-18 Uhr, c.t. im HS 8, CZS 3 statt.