Studierende verfolgen eine Vorlesung im Hörsaal

Lehrveranstaltungen

Informationen zu Vorlesungen und Seminaren
Studierende verfolgen eine Vorlesung im Hörsaal
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Information

Zu allen Lehrveranstaltungen werden Materialien zur Verfügung gestellt. Diese können über MoodleExterner Link abgerufen werden. Um dort Zugriff auf die Materialien zu erhalten, melden Sie sich bitte über FriedolinExterner Link zur Vorlesung an.

Vorlesungen im Sommersemester 2025

  • Grundkurs im Öffentlichen Recht II

    Zeit und Ort:
    dienstags, 14 Uhr c.t., Hörsaal 1, und mittwochs, 8 Uhr c.t., Hörsaal 2 

    Kommentar:
    Der Grundkurs behandelt die allgemeinen Grundrechtslehren, vor allem aber die verschiedenen Einzelgrundrechte. Den Studierenden wird dabei ein umfassender Überblick über die Reichweite grundgesetzlicher Gewährleistungen wie auch über die Möglichkeit, Grundrechten Schranken zu ziehen, gegeben. Darüber hinaus werden grundlegende wie auch aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts präsentiert. Als Zwischenprüfungsleistung kann nach Abschluss der Vorlesung eine Klausur absolviert werden. Zu der Vorlesung werden begleitende Arbeitsgemeinschaften angeboten.

    Literaturempfehlungen:
    Umfangreiche Literaturhinweise erhalten Sie in der Vorlesung.

    Klausur:
    16. Juli 2025, 8 Uhr (s.t.)

  • Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

    Der Sachverhalt der Hausarbeit wird am Montag, 10. Februar 2025, 12:00 Uhr, auf dem Prüfungsserver zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten finden Sie hier.Dieser Link erfordert eine Anmeldung Abzugeben ist die Hausarbeit bis zum 7. April 2025, 12:00 Uhr, ebenfalls auf dem Prüfungsserver.

    Zeit und Ort:
    mittwochs, 10 Uhr c.t., HS 5

    Kommentar:
    Die Übung vermittelt den Lernstoff im Öffentlichen Recht in der Breite und Tiefe, in der er Gegenstand der Pflichtfachprüfung im Ersten Examen ist. Die Besprechungsstunden werden in der Hauptsache der Methodik der Fallbearbeitung einschließlich der Sachverhaltsanalyse und der Subsumtionstechnik gewidmet sein.
    Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere im Kommunal-, Polizei- und Baurecht sowie auch im Verwaltungsprozessrecht sind unabdingbar.
    Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene ist eine erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung und eine zuvor angefertigte Probehausarbeit im Öffentlichen Recht, die mit mindestens 4 Punkten bewertet ist (§ 6 Abs. 2 StudO).

    Literaturempfehlungen:
    Brenner, Öffentliches Baurecht, 5. Aufl. 2020; Brenner, § 6. Baurecht, in: Knauff (Hrsg.), Landesrecht Thüringen, 2. Aufl. 2022; Burgi, Kommunalrecht, 7. Aufl. 2024; Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 13. Aufl. 2023; Leisner-Egensperger, § 4. Polizei- und Ordnungsrecht, in: Knauff (Hrsg.), Landesrecht Thüringen, 2. Aufl. 2022; Leisner-Egensperger, § 5. Kommunalrecht, in: Knauff (Hrsg.), Landesrecht Thüringen, 2. Aufl. 2022; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21. Aufl. 2023.

Seminare im Sommersemester 2025

  • Die Wehrverfassung des Grundgesetzes - Bestandsaufnahme und Perspektiven

    Im Sommersemester 2025 wird ein Seminar zum Thema "Die Wehrverfassung des Grundgesetzes - Bestandsaufnahme und Perspektiven" angeboten.

    Das Seminar richtet sich an die Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und wird sowohl als Übungs- als auch als Examensseminar im Schwerpunktbereich 4 angeboten, so dass eine wissenschaftliche Arbeit i.S.d. § 16 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung erstellt werden kann.

    Das Seminar wird als Blockveranstaltung durchgeführt. Dabei setzt der Erwerb des Seminarscheines die Abgabe einer Seminararbeit, einen mündlichen Vortrag sowie die Teilnahme an den Diskussionen im Seminar voraus.

    In einer gemeinsamen Vorbesprechung, die zu Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters stattfinden wird, erhalten Sie alle relevanten Informationen, u.a. erfolgt die Bekanntgabe der einschlägigen Literatur.

    Anmeldungen für das Seminar sind ab sofort per E-Mail über sekretariat.brenner@uni-jena.de möglich.

    Teilnehmer, die im Seminar die wissenschaftliche Arbeit schreiben wollen (Examensseminar), beachten bitte die Anmeldefrist (28. Februar 2025). Anmeldungen für das Übungsseminar sind auch nach diesem Termin noch möglich. Die Themenausgabe für Teilnehmer mit wissenschaftlicher Arbeit erfolgt nach individueller Absprache.

    Folgende Themen stehen zur Bearbeitung (Übungsseminar):

    • Rechtliche Voraussetzungen der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland
    • Die Integration der NVA in die Bundeswehr
    • Organisation und zahlenmäßige Stärke der Bundeswehr (Art. 87a Abs. 1 S. 2 GG)
    • Die Rechtsstellung von Soldatinnen und Soldaten
    • Aussetzung und Wiedereinführung der Wehrpflicht
    • Die Bundeswehr als Parlamentsarmee
    • Die Bundeswehrverwaltung (Art. 87b GG)
    • Der Begriff der Verteidigung im Grundgesetz (Art. 87a Abs. 2 GG)
    • Der Spannungsfall
    • Der Verteidigungsfall (Art. 115a GG)
    • Der Gemeinsame Ausschuss: Aufgaben und Befugnisse
    • Wehrpflichtigen- und Berufsarmee
    • Rechtliche Vorgaben für humanitäre (Auslands-)Einsätze der Bundeswehr
    • Rechtliche Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr
    • Cyberangriffe als Verteidigungsfall?
  • Das Bauplanungsrecht: Grundfragen und aktuelle Entwicklungen

    Im Sommersemester 2025 wird ein Seminar zum Thema „Das Bauplanungsrecht: Grundfragen und aktuelle Entwicklungen“ angeboten.

    Das Seminar richtet sich an die Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und wird sowohl als Übungs- als auch als Examensseminar im Schwerpunktbereich 4 angeboten, so dass eine wissenschaftliche Arbeit i.S.d. § 16 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung erstellt werden kann.

    Das Seminar wird als Blockveranstaltung durchgeführt. Dabei setzt der Erwerb des Seminarscheines die Abgabe einer Seminararbeit, einen mündlichen Vortrag sowie die Teilnahme an den Diskussionen im Seminar voraus.

    In einer gemeinsamen Vorbesprechung, die zu Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters stattfinden wird, erhalten Sie alle relevanten Informationen, u.a. erfolgt die Bekanntgabe der einschlägigen Literatur.

    Anmeldungen für das Seminar sind ab sofort per E-Mail über sekretariat.brenner@uni-jena.de möglich.

    Teilnehmer, die im Seminar die wissenschaftliche Arbeit schreiben wollen (Examensseminar), beachten bitte die Anmeldefrist (28. Februar 2025). Anmeldungen für das Übungsseminar sind auch nach diesem Termin noch möglich. Die Themenausgabe für Teilnehmer mit wissenschaftlicher Arbeit erfolgt nach individueller Absprache.

    Folgende Themen stehen zur Bearbeitung (Übungsseminar):

    • Flächennutzungsplan und Bebauungsplan als Instrumente städtebaulicher Steuerung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
    • Digitalisierung im Bauplanungsrecht: Die sog. Digitalisierungsnovelle
    • Die Drittwirkung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen
    • Der Umweltschutz in der Bauleitplanung
    • Das Bauplanungsrecht und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB)
    • Das Abwägungsermessen der Gemeinde und seine gerichtliche Überprüfbarkeit
    • Die Wohnraumbeschaffung in der bauplanerischen Abwägung: Das Baulandmobilisierungsgesetz
    • Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung – BT-Drucks. 20/13091
    • Störende Gewerbebetriebe und heranrückende Bebauung
    • Die Nachverdichtung nach § 13a BauGB und das Gebot der Rücksichtnahme
    • Bauplanungsrecht und Fachplanungsrecht
    • Der Grundsatz der Planerhaltung
    • Windkrafträder im Bauplanungsrecht
    • Der Hochwasserschutz in der Bauleitplanung

Vorlesungen im Wintersemester 2024/2025

  • Grundkurs im Öffentlichen Recht I

    Zeit und Ort:
    dienstags, 14 Uhr c.t., Bachstraße 18k, Hörsaal, und mittwochs, 10 Uhr c.t., Hörsaal 2 

    Kommentar:
    Der Grundkurs im Öffentlichen Recht erstreckt sich über zwei Semester, in denen die Grundlagen des Verfassungsrechts vermittelt werden. Im Grundkurs im Öffentlichen Recht I wird das Staatsorganisationsrecht Gegenstand der Vorlesung sein, im nachfolgenden Sommersemester schließt sich dann die Behandlung der Grundrechte im Rahmen des Grundkurses im Öffentlichen Recht II an. Nach einer Einführung in die Funktionen von Verfassung und Verfassungsrecht werden im Grundkurs im Öffentlichen Recht I die bestimmenden Strukturprinzipien des Grundgesetzes und die verschiedenen Verfassungsorgane einschließlich ihrer Funktionsweisen vorgestellt. Darüber hinaus werden auch die Träger mittelbarer Staatsverwaltung behandelt. Aus dem Bereich des Verfassungsprozessrechts werden zudem die verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten dargestellt, soweit sie einen Bezug zum Staatsorganisationsrecht aufweisen.
    Vorlesungsbegleitend werden Arbeitsgemeinschaften angeboten, in denen anhand von Fällen der Stoff wiederholt und klausurtechnisch angewandt wird. Zum Ende des Wintersemesters werden eine Probehausarbeit und - im Rahmen der Zwischenprüfung - eine Klausur angeboten.

    Literaturempfehlungen:
    Umfangreiche Literaturhinweise erhalten Sie in der Vorlesung.

    Klausur:
    5. Februar 2025, 10 Uhr (s.t.)

    Hausarbeit:
    Der Sachverhalt der Hausarbeit ist ab Montag, 10. Februar 2025, 14:00 Uhr, auf dem Prüfungsserver abrufbar. Zu den Zugangsdaten gelangen Sie hier.Dieser Link erfordert eine Anmeldung Abzugeben ist die Hausarbeit bis zum 7. April 2025, 12:00 Uhr, ebenfalls auf dem Prüfungsserver.

  • Grundzüge des Baurechts

    Zeit und Ort:
    mittwochs, 8 Uhr c.t., Hörsaal 8 

    Kommentar:
    Die Vorlesung behandelt schwerpunktmäßig das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht, überblicksmäßig zudem das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht. Besondere Schwerpunkte der Vorlesung stellen die Rechtsformen der kommunalen Bauleitplanung, das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne, das gemeindliche Planungsermessen sowie die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben dar. Abgerundet wird die Vorlesung durch die Darstellung des Baugenehmigungsverfahrens, die bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse sowie Rechtsschutzfragen.

    Literaturempfehlungen:
    Brenner, Öffentliches Baurecht, 5. Aufl. 2020. Weitere umfangreiche Literaturhinweise erhalten Sie in der Vorlesung.

Seminar im Wintersemester 2024/2025

  • Die Stellung der Parteien

    Im Wintersemester wird im Schwerpunktbereich 4 ein Übungs- und Examensseminar zum Thema "Die Stellung politischer Parteien" angeboten. Es handelt sich um eine Blockveranstaltung.

    Anmeldungen für wissenschaftliche Arbeiten müssen bis zum 31. Juli 2024 erfolgen; für Probeseminararbeiten ist eine Anmeldung auch danach noch möglich.

    Für Probeseminararbeiten stehen folgende Themen zur Auswahl:

    1. Die Stellung der Parteien in der Weimarer Reichsverfassung
    2. Die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien nach Art. 21 GG
    3. Parteien, politische Vereinigungen, Wählervereinigungen und Bürgerinitiativen
    4. Parteien und Fraktionen
    5. Die Parteienfinanzierung
    6. Die Rechenschaftspflicht politischer Parteien
    7. Parteien und der Grundsatz der innerparteilichen Demokratie
    8. Verfassungswidrigkeit und Verbot politischer Parteien
    9. Das sog. kleine Parteienverbot: Der Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung
    10. Die Zulassung von Parteien und Vereinigungen zu Wahlen durch den Bundeswahlausschuss
    11. Wahlwerbung durch politische Parteien
    12. „Aufgedrängte“ fremdfinanzierte Wahlwerbung
    13. Der „Parteienstaat“ – Der Staat als „Beute der Parteien“?
    14. Die Stellung der Parteien im Verfassungsgerichtsprozess

    In dieser Seminarankündigungpdf, 59 kb finden Sie weitere Informationen.

Arbeitsgemeinschaften im Wintersemester 2024/2025

  • Arbeitsgemeinschaften zum "Grundkurs im Öffentlichen Recht I"

    Vorlesungsbegleitend zum "Grundkurs im Öffentlichen Recht I" werden Arbeitsgemeinschaften angeboten, in denen anhand von Fällen der Stoff wiederholt und klausurtechnisch angewandt wird.

    Die Arbeitsgemeinschaften finden wie folgt statt:

    • montags, 14 Uhr c.t., August-Bebel-Straße 4, SR 104, AG-Leiterin: Nele Freund
    • montags, 14 Uhr c.t., Carl-Zeiß-Straße 3, SR 2.21, AG-Leiter: Domenic Meinke
    • mittwochs, 12 Uhr c.t., August-Bebel-Straße 4, SR 104, AG-Leiter: Kai-Lutz Wagner
    • mittwochs, 16 Uhr c.t., August-Bebel-Straße 4, SR 104, AG-Leiter: Kai-Lutz Wagner
    • donnerstags, 14 Uhr c.t., Carl-Zeiß-Straße 3, SR 3.06, AG-Leiterin: Michelle Günther
    • freitags, 10 Uhr c.t., Carl-Zeiß-Straße 3, SR 2.07, AG-Leiter: Thomas Lieb
    • freitags, 10 Uhr c.t., August-Bebel-Straße 4, SR 1.16, AG-Leiter: Patrick David Koerrenz

    Eine weitere AG-wird

    • mittwochs, 16 Uhr c.t., Carl-Zeiß-Straße 3, SR 3.07, AG-Leiterin: Nele Freund

    angeboten. Diese richtet sich speziell an Studierende, die Rechtswissenschaft im Nebenfach (Bachelor Ergänzungsfach) studieren. Bitte tragen Sie sich nicht in diese AG ein, wenn Sie Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamens studieren.

    Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der dritten Vorlesungswoche. Anmelden können Sie sich ab 14. Oktober 2024 auf Friedolin.Externer Link

Lehrveranstaltungen aus vergangenen Semestern:

Grundkurs im Öffentlichen Recht I
Grundkurs im Öffentlichen Recht II
Vorlesung "Grundzüge des Baurechts"
Vorlesung "Bau- und Planungsrecht"
Vorlesung "Öffentliches Sachenrecht (mit Straßenrecht)"
Vorlesung "Europäisches und deutsches Öffentliches Wirtschaftsrecht"
Vorlesung "Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts"

Vorkurs zur "Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene"
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Seminare zum Jagdrecht
Seminar zur Coronapandemie im Lichte des Verfassungsrecht
Seminar zu verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Parteien, Fraktionen etc.
Seminare zum Bauplanungsrecht
Seminare zum Wehrverfassungsrecht
Seminare zum Verfassungsrecht
Rechtsprechungsrunde Baurecht