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S - Unrechtsstaaten und ihre Bewältigung
Die Auseinandersetzung mit Unrechtsstaaten wirft grundlegende Fragen über den Umgang mit politischer Herrschaft, Rechtsnormen und gesellschaftlicher Gerechtigkeit auf. Die historische Erfahrung zeigt, dass Unrechtsstaaten keineswegs bloße Anomalien in der politischen Geschichte darstellen, sondern oft systematisch bestehende Machtverhältnisse zementieren und absichern. Während der Rechtsstaat grundlegende Prinzipien wie die Achtung der Menschenrechte, die Gewaltenteilung und die Berechenbarkeit staatlichen Handelns garantiert, zeichnet sich der Unrechtsstaat durch das systematische Fehlen oder die bewusste Missachtung eben dieser Prinzipien aus.
In der Wissenschaft gibt es keine einheitliche Definition des Begriffs „Unrechtsstaat“. Er wird jedoch häufig verwendet, um politische Ordnungen zu kennzeichnen, die sich durch Rechtswillkür, Grundrechtsverletzungen und die Zweckentfremdung von Rechtsnormen zur Stabilisierung autoritärer Machtstrukturen auszeichnen. Ausgerechnet bei Carl Schmitt, dem sogenannten „Kronjuristen des Dritten Reiches“, findet sich eine Untersuchung der systematischen Instrumentalisierung von Rechtsnormen zur Stabilisierung und Legitimation autoritärer Herrschaftsstrukturen und damit gegebenenfalls eine theoretische Grundlage für das Verständnis der Machtmechanismen in Unrechtsstaaten. Jürgen Habermas wiederum entwickelt in seinen Überlegungen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit normative Maßstäbe, die sowohl eine kritische Auseinandersetzung mit Unrechtsstaaten als auch deren rechtliche und gesellschaftliche Bewältigung ermöglichen.
Von der Rechtswillkür in totalitären Systemen bis hin zu subtileren Formen staatlichen Machtmissbrauchs beleuchtet das Seminar die Merkmale, Funktionsweisen und Schwächen von Unrechtsstaaten aus einer rechtswissenschaftlichen sowie interdisziplinären Perspektive. Im Fokus stehen zudem die juristischen, politischen und gesellschaftlichen Strategien zur Aufarbeitung und Bewältigung der Folgen solcher Systeme.
Ausgehend von historischen Beispielen wie der nationalsozialistischen Herrschaft und der DDR werden auch aktuelle Fragestellungen diskutiert: Welche rechtlichen und politischen Mittel stehen zur Verfügung, um Unrecht aufzuarbeiten? Wie kann die Rechtsstaatlichkeit in Übergangsprozessen gestärkt werden? Und welche Rolle spielen Mechanismen wie Transitional Justice, Wiedergutmachung und Verfassungsreformen?
Die thematische Breite des Seminars erstreckt sich von den theoretischen Grundlagen des Rechts- und Unrechtsstaats über die juristische Aufarbeitung von Systemverbrechen bis hin zur Analyse gegenwärtiger Konflikte, in denen Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Besondere Aufmerksamkeit wird auch der Bedeutung von internationalen Institutionen und völkerrechtlichen Normen in Transformationsprozessen gewidmet.
Es handelt sich um ein Blockseminar, dem einzelne Veranstaltungstermine während des Semesters vorangehen. Das Seminar gibt Gelegenheit, neben Übungsseminararbeiten auch Wissenschaftliche Arbeiten in den Schwerpunktbereichen 1, 4 und 6 zu verfassen. Referate können auch über einschlägige Werke verfasst werden, in der Art eines Literaturberichts oder einer Rezension. Literaturhinweise und Terminfestlegung erfolgen in der Vorbesprechung. Raum und Zeit hierfür werden noch bekanntgegeben.
Bitte melden Sie sich bei Interesse per E-Mail unter tim.niendorf@uni-jena.de und anschließend in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an. Anmeldungen für die Wissenschaftlichen Arbeiten müssen bis zum 28. Februar 2025 erfolgen. Die Anmeldung für Übungsseminararbeiten ist auch nach dem 28.02.2025 möglich. Studierende, die planen ihre Wissenschaftliche Hausarbeit in diesem Seminar zu verfassen, melden sich zudem bitte in Friedolin für das gleichnamige ExamensseminarExterner Link an.
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V - Grundzüge der Rechtsphilosophie und der Argumentationslehre
Die Vorlesung führt in Grundpositionen sowie Grundlagen der Rechtsphilosophie, juristischen Methoden- und Argumentationslehre ein.
Die Veranstaltung dient dem Erwerb des Grundlagenscheins Rechtsphilosophie gem. § 16 Abs. 2 Ziff. 1 ThürJAPO. Hierfür wird am Ende des Semesters eine Abschlussklausur angeboten. Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.
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V - Rechts- und Staatsphilosophie
Die Schwerpunktvorlesung behandelt in vertiefter Auseinandersetzung mit den Grundpositionen der Rechtsphilosophie Fragen der Pflichtbegründung und Normgeltung in Recht und Moral. Nach einem historischen Abriss widmet sich die Veranstaltung Fragen der Willensfreiheit und Zurechnung, der Menschenrechte, der Achtung und der Solidarität sowie Verantwortung nicht zuletzt gegenüber der menschlichen Umwelt.
Die Veranstaltung ist dem Schwerpunktbereich 1 „Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft“ gem. § 5 Abs. 1 SBPrüfO zuzuordnen. Eine Abschlussklausur gem. § 15 SBPrüfO wird am Ende des Semesters angeboten. Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.
Literaturempfehlung:
Mahlmann, Matthias, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, 7. Aufl., 2023
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R - Examensrepetitorium im Öffentlichen Recht (Besonderes Verwaltungsrecht)
Im Repetitorium werden examensrelevante Materien des Besonderen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts anhand ausgewählter Fälle wiederholt und vertieft. Gebiete wie das Polizei- und Ordnungsrecht, das Straßenrecht und das Kommunalrecht werden den vier Bereichen Eingriffsverwaltung, Leistungsverwaltung, Planung und Binnenbereich der Verwaltung zugeordnet und auf diese Weise umfassend behandelt.
Das Repetitorium wird in der ersten Semesterhälfte von Herrn Prof. Dr. Pauly angeboten, in der zweiten Hälfte von Frau Prof. Dr. Leisner-Egensperger.
Bitte melden Sie sich über FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.
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S - Die Zukunft der Demokratie
Das demokratische Versprechen kollektiver Selbstregierung ist Verkörperung vieler Hoffnungen. Dabei war das Staats- und Gesellschaftsmodell Demokratie schon immer zugleich historisch als auch prospektiv von verschiedenen Ansichten einer „echten“ oder „besseren“ Demokratie geprägt.
Zeitgleich mit der Philosophie entsteht die Demokratie in der griechischen Polis. Im Spätmittelalter greift Marsilius von Padua die Ideen der Demokratie auf und entwirft das Modell eines von kirchlicher Bevormundung freien, autonomen Staates. In der Aufklärung beschreibt Immanuel Kant die Demokratie in Abgrenzung zur Republik. Die Paulskirche des 19. Jahrhunderts wird heute gerne als Beginn der deutschen Demokratie gefeiert, deklariert jedoch eine Variante konstitutioneller Monarchie. Die Weimarer Republik stellt den deutschen Auftakt zu einer demokratischen Gesellschafts- und Verfassungsordnung dar, deren Selbstbehauptung am Ende aber misslingt. Sogar der Nationalsozialismus versucht sich nach seinem Selbstverständnis demokratisch zu legitimieren, etwa in Carl Schmitts Proklamation der Einheit von Führer und Geführten. Nach dem Zweiten Weltkrieg treffen in Deutschland das Model des demokratischen Sozialismus der DDR und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD aufeinander.
In der Europäischen Union wird ein Demokratiedefizit beklagt; auf globaler Ebene haben sich demokratische Strukturen bislang nicht etabliert. Eine völkerrechtliche Pflicht der Staaten zu einer demokratischen Verfassung fehlt, das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist nicht an eine demokratische Verfassungsordnung gebunden und gleichzeitig ist seine Respektierung in den gegenwärtigen Weltkonflikten keinesfalls selbstverständlich.
Demokratische Ordnungen existieren weder natürlich, noch notwendig, sondern in ständiger Abhängigkeit von denjenigen, die sie errichten und sind nur so lange stabil, wie Menschen bestimmte freiheitliche Werte teilen. Eine klassische Kontroverse betrifft das Verhältnis der Reichweite demokratischer Legitimation zur individuellen Freiheit, eine andere allfällige naturrechtliche Grenzziehungen, wie sie aktuell im Zuge der Klimakrise neue Bedeutung gewinnen. Andererseits könnte ziviler Ungehorsam auch als demokratische Errungenschaft begriffen werden, um eine Tyrannei der Mehrheit zu verhindern.
Es handelt sich um ein Blockseminar, dem einzelne Veranstaltungstermine während des Semesters vorangehen. Das Seminar gibt Gelegenheit, neben Übungsseminararbeiten auch Wissenschaftliche Arbeiten in den Schwerpunktbereichen 1, 4 und 6 zu verfassen. Referate können auch über einschlägige Werke verfasst werden, in der Art eines Literaturberichts oder einer Rezension. Literaturhinweise und Terminfestlegung erfolgen in der Vorbesprechung am 17.10.2024 von 16-18 Uhr, SR 121, CZS 3.
Bitte melden Sie sich bei Interesse per E-Mail unter tim.niendorf@uni-jena.de und anschließend in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an. Anmeldungen für die Wissenschaftlichen Arbeiten müssen bis zum 31. Juli 2024 erfolgen. Die Anmeldung für Übungsseminararbeiten ist auch nach dem 31.07.2024 möglich. Studierende, die planen ihre Wissenschaftliche Hausarbeit in diesem Seminar zu verfassen, melden sich zudem bitte in Friedolin für das gleichnamige ExamensseminarExterner Link an.
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V - Grundzüge der Rechtstheorie und Rechtssoziologie einschließlich Methodenlehre
Die Vorlesung führt in Grundpositionen sowie Grundlagen der Rechtstheorie, Rechtssoziologie und juristischen Methodenlehre ein.
Die Veranstaltung dient dem Erwerb des Grundlagenscheins Rechtssoziologie gem. § 16 Abs. 2 Ziff. 1 ThürJAPO. Hierfür wird am Ende des Semesters eine Abschlussklausur angeboten. Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.
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V - Rechtstheorie und Rechtssoziologie
Die Vorlesung vertieft beide schon aus dem Grundstudium bekannten Materien in Form wissenschaftlicher Erörterung einer Theorie des Rechts und der Rechtswissenschaft samt ihren gesellschaftlichen Bezügen. Auf dem Feld der Rechtstheorie soll insbesondere die Frage der Rechtsgeltung behandelt werden. Warum sind Menschen überhaupt gehalten, Normen zu befolgen oder sogar zu akzeptieren? Auf dem Gebiet der Rechtssoziologie soll u.a. ein Einblick in aktuelle Fragestellungen gegeben werden, wobei u.a. feministische wie antirassistische Zugänge thematisiert werden.
Die Veranstaltung ist dem Schwerpunktbereich 1 „Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft“ gem. § 5 Abs. 1 SBPrüfO zuzuordnen. Eine Abschlussklausur gem. § 15 SBPrüfO wird am Ende des Semesters angeboten. Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.
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Ü - Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Die Übung vermittelt den Lernstoff im Öffentlichen Recht in der Breite und Tiefe, in der er Gegenstand der Pflichtfachprüfung im Ersten Examen ist. Die Besprechungsstunden werden in der Hauptsache der Methodik der Fallbearbeitung einschließlich der Sachverhaltsanalyse und der Subsumtionstechnik gewidmet sein.
Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere im Kommunal-, Polizei- und Baurecht sowie auch im Verwaltungsprozessrecht sind unabdingbar.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene ist eine erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung und eine zuvor angefertigte Probehausarbeit im Öffentlichen Recht, die mit mindestens 4 Punkten bewertet ist (§ 6 Abs. 2 StudO). Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.
Die Zugangsdaten für den Prüfungsserver, auf dem Sie den Sachverhalt für die Hausarbeit finden und Ihre Teilnahmeberechtigung an der Übung nachweisen können, finden Sie hier:
Link: https://exam.uni-jena.de/course/view.php?id=1975Externer Link
Zugangsschlüssel: LXY2T2PZAVDer Sachverhalt und die Nachweismöglichkeit der Teilnahmeberechtigung sind ab dem 15. Juli 2024 um 12:00 Uhr freigeschaltet.
Die Vorkurse für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht für das Wintersemester 2024/25 werden an den folgenden Terminen stattfinden:
Montag, 30.09.2024:
09.00 - 12.30 Uhr - Allgemeines Verwaltungsrecht
13.30 - 17.00 Uhr - PolizeirechtDienstag, 01.10.2024:
09.00 - 12.30 Uhr - Verwaltungsprozessrecht
13.30 - 17.00 Uhr - KommunalrechtMittwoch, 02.10.2024:
09.00 - 12.30 Uhr - BaurechtAlle weiteren Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Veranstaltungseintrag in FriedolinExterner Link.