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Lehre

Aktuelles Vorlesungs- und Seminarverzeichnis
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Im Wintersemester 2024/25 werden die folgenden Veranstaltungen angeboten:

  • S - Die Zukunft der Demokratie

    Das demokratische Versprechen kollektiver Selbstregierung ist Verkörperung vieler Hoff­nungen. Dabei war das Staats- und Gesellschaftsmodell Demokratie schon immer zugleich historisch als auch prospektiv von verschiedenen Ansichten einer „echten“ oder „besseren“ Demokratie geprägt.

    Zeitgleich mit der Philosophie entsteht die Demokratie in der griechischen Polis. Im Spät­mittel­alter greift Marsilius von Padua die Ideen der Demokratie auf und entwirft das Modell eines von kirchlicher Bevormundung freien, autonomen Staates. In der Aufklärung beschreibt Immanuel Kant die Demokratie in Abgrenzung zur Republik. Die Paulskirche des 19. Jahr­hunderts wird heute gerne als Beginn der deutschen Demokratie gefeiert, deklariert jedoch eine Variante konstitutioneller Monarchie. Die Weimarer Republik stellt den deutschen Auf­takt zu einer demokratischen Gesellschafts- und Verfassungsordnung dar, deren Selbstbe­hauptung am Ende aber misslingt. Sogar der Nationalsozialismus versucht sich nach seinem Selbstverständnis demokratisch zu legitimieren, etwa in Carl Schmitts Proklamation der Einheit von Führer und Geführten. Nach dem Zweiten Weltkrieg treffen in Deutschland das Model des demokratischen Sozialismus der DDR und der freiheitlich-demokratischen Grund­ordnung der BRD auf­einander.

    In der Europäischen Union wird ein Demokratiedefizit beklagt; auf globaler Ebene haben sich demokratische Strukturen bislang nicht etabliert. Eine völkerrechtliche Pflicht der Staaten zu einer demokratischen Verfassung fehlt, das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist nicht an eine demokratische Verfassungsordnung gebunden und gleichzeitig ist seine Respektierung in den gegenwärtigen Weltkonflikten keinesfalls selbstverständlich.

    Demokratische Ordnungen existieren weder natürlich, noch notwendig, sondern in ständiger Abhängigkeit von denjenigen, die sie errichten und sind nur so lange stabil, wie Menschen bestimmte freiheitliche Werte teilen. Eine klassische Kontroverse betrifft das Verhältnis der Reichweite demokratischer Legitimation zur individuellen Freiheit, eine andere allfällige natur­rechtliche Grenzziehungen, wie sie aktuell im Zuge der Klimakrise neue Bedeutung gewinnen. Andererseits könnte ziviler Ungehorsam auch als demokratische Errungenschaft begriffen werden, um eine Tyrannei der Mehrheit zu verhindern.

    Es handelt sich um ein Blockseminar, dem einzelne Veranstaltungstermine während des Se­mes­ters vorangehen. Das Seminar gibt Gelegenheit, neben Übungsseminararbeiten auch Wis­senschaftliche Arbeiten in den Schwerpunktbereichen 1, 4 und 6 zu verfassen. Referate kön­nen auch über einschlägige Werke verfasst werden, in der Art eines Literaturberichts oder einer Rezension. Literaturhinweise und Terminfestlegung erfolgen in der Vor­be­spre­chung. Raum und Zeit hierfür werden noch bekanntgegeben.

    Bitte melden Sie sich bei Interesse per E-Mail unter tim.niendorf@uni-jena.de und an­schlie­ßend in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an. Anmeldungen für die Wissenschaftlichen Ar­bei­ten müssen bis zum 31. Juli 2024 erfolgen. Die Anmeldung für Übungsseminararbeiten ist auch nach dem 31.07.2024 möglich. Studierende, die planen ihre Wissenschaftliche Hausarbeit in diesem Seminar zu verfassen, melden sich zudem bitte in Friedolin für das gleichnamige ExamensseminarExterner Link an.

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  • V - Grundzüge der Rechtstheorie und Rechtssoziologie einschließlich Methodenlehre

    Die Vorlesung führt in Grundpositionen sowie Grundlagen der Rechtstheorie, Rechtssoziologie und juristischen Methodenlehre ein.

    Die Veranstaltung dient dem Erwerb des Grundlagenscheins Rechtssoziologie gem. § 16 Abs. 2 Ziff. 1 ThürJAPO. Hierfür wird am Ende des Semesters eine Abschlussklausur angeboten. Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.

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  • V - Rechtstheorie und Rechtssoziologie

    Die Vorlesung vertieft beide schon aus dem Grundstudium bekannten Materien in Form wissenschaftlicher Erörterung einer Theorie des Rechts und der Rechtswissenschaft samt ihren gesellschaftlichen Bezügen. Auf dem Feld der Rechtstheorie soll insbesondere die Frage der Rechtsgeltung behandelt werden. Warum sind Menschen überhaupt gehalten, Normen zu befolgen oder sogar zu akzeptieren? Auf dem Gebiet der Rechtssoziologie soll u.a. ein Einblick in aktuelle Fragestellungen gegeben werden, wobei u.a. feministische wie antirassistische Zugänge thematisiert werden.

    Die Veranstaltung ist dem Schwerpunktbereich 1 „Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft“ gem. § 5 Abs. 1 SBPrüfO zuzuordnen. Eine Abschlussklausur gem. § 15 SBPrüfO wird am Ende des Semesters angeboten. Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.

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  • Ü - Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

    Die Übung vermittelt den Lernstoff im Öffentlichen Recht in der Breite und Tiefe, in der er Gegenstand der Pflichtfachprüfung im Ersten Examen ist. Die Besprechungsstunden werden in der Hauptsache der Methodik der Fallbearbeitung einschließlich der Sachverhaltsanalyse und der Subsumtionstechnik gewidmet sein.

    Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere im Kommunal-, Polizei- und Baurecht sowie auch im Verwaltungsprozessrecht sind unabdingbar.

    Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene ist eine erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung und eine zuvor angefertigte Probehausarbeit im Öffentlichen Recht, die mit mindestens 4 Punkten bewertet ist (§ 6 Abs. 2 StudO). Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.

Im Sommersemester 2024 werden die folgenden Veranstaltungen angeboten:

  • S - Körper, Gefühle und Erzählungen in Recht und Staat

    Recht und Staat verhalten sich nicht nur äußerlich zu Körpern, indem sie diese Regelungen un­terwerfen, sondern bilden selbst Körper, die in ihrem Inneren weitere Rechtskörper aus­for­men: Bereits in der Antike wurde der Staat metaphorisch als ein Organismus begriffen, spä­ter existierte die Vorstellung von den zwei Körpern des Königs (einem sterblichem wie einem un­sterblichem) sowie die eines Staats als eines aus einzelnen Menschen zu­sam­men­ge­setz­ten Körpers (Hobbesʼ Leviathan), bis sich im 19. Jahrhundert ein Verständnis vom Staat als ju­ristischer Person in Form einer Körperschaft durchgesetzt hat.
    Die Bezugnahme des Rechts auf menschliche Körper und die damit zusammenhängende Ob­jektivierung reicht von Foucaults Biomacht und Agambens Homo sacer zu aktuellen De­bat­ten zum Sexualstrafrecht, der Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie von Sex­arbeit/Prostitution, in denen insbesondere die Objektivierung weiblicher Körper pro­ble­ma­tisiert wird.

    Weiterhin beruhen Recht und Staat auf Gefühlen und Erzählungen, die sie nicht zuletzt auch le­gitimieren. Unterschiedliche Rechtsgefühle bzw. Gerechtigkeitsempfindungen konfligieren da­bei nicht nur miteinander, sondern auch mit der vermeintlichen rechtlichen und staatlichen Ob­jektivität. Neben Gerechtigkeitsgefühlen und aus der Erfahrung mit dem Recht ent­stan­de­nem juristischen Urteilsvermögen deckt eine Auseinandersetzung mit Gefühlen im Recht die The­menbereiche Einstellungen zum Recht, Rechtsbewusstsein, Vor- und Selbst­ver­ständ­nisse und schließlich die rechtliche Bezugnahme auf Identitäten ab, welche gleichzeitig vom und vor dem Recht geschützt werden müssen.
    Es stellt sich die Frage, welche Rolle individuelle Befindlichkeiten, Emotionen und Ein­stel­lun­gen für den Erhalt und Bestand sowie die Kritik und Fortentwicklung des Rechts spielen. Kann das immer wieder beschworene Rechtsgefühl als Grundlage für die Bildung kollektiver Rechts­körper und -ordnungen gelten?

    Schließlich widmet sich das Seminar den großen Erzählungen über Recht und Staat. Auf die an­tike Vorstellung von Recht als Gottesgeschenk folgte etwa bereits im Altertum die eines Ge­sellschaftsvertrages als Grundlage des Staates und seiner Rechtsordnung. Im Zuge von De­batten um Migration wird zudem die Metapher des Staats als Familie bemüht und in in­ter­na­tionalen Konflikten wird das Recht in erster Linie als Gerechtigkeits- und Friedensordnung ver­standen. Auf verfassungsrechtlicher Ebene werden Vorstellungen des Rechts durch Kons­trukte wie Invisibilität, Neutralität, objektive Dritte, die Ewigkeitsklausel sowie die Un­an­tast­barkeit der Menschenwürde geprägt. Welche Bedeutung haben diese Motive für Recht und Staat? Kann man von einer rechtlichen Ikonographie sprechen?
    Das Thema Erzählungen ermöglicht zudem Übergänge in eine literarische Verhandlung, wie sie sich etwa in Kafkas Prozess findet.

    Es handelt sich um ein Blockseminar, dem einzelne Veranstaltungstermine während des Se­mes­ters vorangehen. Das Seminar gibt Gelegenheit, neben Übungsseminararbeiten auch Wis­senschaftliche Arbeiten in den Schwerpunktbereichen 1, 4 und 6 zu verfassen. Referate kön­nen auch über einschlägige Werke verfasst werden, in der Art eines Literaturberichts oder einer Rezension. Literaturhinweise und Terminfestlegung erfolgen in der Vor­be­spre­chung. Eine Einführungssitzung findet am 4. April von 16-18 Uhr im SR 317, CZS 3 statt.

    Bitte melden Sie sich bei Interesse per E-Mail unter tim.niendorf@uni-jena.de und an­schlie­ßend in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an. Anmeldungen für die Wissenschaftlichen Arbeiten müs­sen bis zum 29. Fe­bruar 2024 erfolgen. Die Anmeldung für Übungsseminararbeiten ist auch nach dem 29.02.2024 möglich. Studierende, die planen ihre Wissenschaftliche Hausarbeit in diesem Seminar zu verfassen, melden sich zudem bitte in Friedolin für das gleichnamige ExamensseminarExterner Link an.

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  • V - Grundzüge der Rechtsphilosophie und der Argumentationslehre

    Die Vorlesung führt in Grundpositionen sowie Grundlagen der Rechtsphilosophie, juristischen Methoden- und Argumentationslehre ein.

    Die Veranstaltung dient dem Erwerb des Grundlagenscheins Rechtsphilosophie gem. § 16 Abs. 2 Ziff. 1 ThürJAPO. Hierfür wird am Ende des Semesters eine Abschlussklausur angeboten. Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.

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  • V - Polizei- und Ordnungsrecht

    Das ausgesprochen examensrelevante Polizei- und Ordnungsrecht gehört zum Pfichtfachbereich des Öffentlichen Rechts. Es nimmt in der Praxis sowohl der Verwaltung als auch der Verwaltungsgerichte einen breiten Raum ein. Die Vorlesung behandelt neben dem Polizeibegriff und der historischen Entwicklung des Polizeirechts schwerpunktmäßig die verfassungsrechtliche Einbindung sowie die zentralen Rechtsfiguren des Polizei- und Ordnungsrechts (Gefahrbegriff, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Störer, Handlungsformen, Standardmaßnahmen, Vollstreckung etc.). Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.

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  • V - Rechts- und Staatsphilosophie

    Die Schwerpunktvorlesung behandelt in vertiefter Auseinandersetzung mit den Grundpositionen der Rechtsphilosophie Fragen der Pflichtbegründung und Normgeltung in Recht und Moral. Nach einem historischen Abriss widmet sich die Veranstaltung Fragen der Willensfreiheit und Zurechnung, der Menschenrechte, der Achtung und der Solidarität sowie Verantwortung nicht zuletzt gegenüber der menschlichen Umwelt.

    Die Veranstaltung ist dem Schwerpunktbereich 1 „Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft“ gem. § 5 Abs. 1 SBPrüfO zuzuordnen. Eine Abschlussklausur gem. § 15 SBPrüfO wird am Ende des Semesters angeboten. Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für die Veranstaltung an.

    Literaturempfehlung:

    Mahlmann, Matthias, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, 7. Aufl., 2023

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  • R - Probeexamen

    Zweiwöchiger Klausurenkurs zum Ende des Semesters, in welchem entsprechend der staatlichen Pflichtfachprüfung sechs Klausuren unter Examensbedingungen bearbeitet werden können. Besprechung und Rückgabe der korrigierten Klausuren erfolgt vor Beginn des auf den Kurs folgenden Examensdurchgangs. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der Fakultät. Bitte melden Sie sich in FriedolinExterner Link für den Kurs an.

  • Lektürekurs - Schlüsselqualifikationen: Lesekreis Feministische Rechtswissenschaft

    Anstoß für die Beschäftigung mit feministischer Rechtswissenschaft ist die Erkenntnis, dass Recht einerseits als Machtmittel analysiert werden muss, mit dem über Jahrhunderte Ungleichheit zwischen Männern und Frauen institutionalisiert und zementiert wurde, andererseits aber auch die Möglichkeit birgt, emanzipatorische Fortschritte zu gestalten und festzuschreiben. Diese Wirkweisen des Rechts sollen anhand von wissenschaftlichen Texten untersucht werden, die unter anderem die Themenfelder Antidiskriminierungsrecht, Intersektionalität, sexuelle Selbstbestimmung, Reproduktion, Gewalt im Geschlechterverhältnis, sowie den Themenkomplex Migration, Flucht und Geschlecht behandeln. Die Studierenden haben auch die Möglichkeit, eigene Themenvorschläge einzubringen.

    Der Lesekreis wird von Luisa Lehning durchgeführt und findet jeden zweiten Mittwoch von 12-14 Uhr im SR 024, August-Bebel-Str. 4 statt. Am Ende des Semesters wird es eine Blockveranstaltung geben. Der Termin für die erste Veranstaltung ist der 17.04.2024. Die Anmeldung erfolgt über FriedolinExterner Link.

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