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Einführung des integrierten Bachelorgrades

Studiengang "Rechtswissenschaft" (Erste Prüfung)
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Studierende der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Prüfung) werden zukünftig die Möglichkeit haben, den Titel eines „Bachelor of Laws“ zu erwerben. Voraussetzungen für die Beantragung sind, dass der/die Studierende nach dem 1. Januar 2018 erstmals alle Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß der Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsverordnung (ThürJAPO) erfüllt und eine Bachelorarbeit oder eine äquivalente wissenschaftliche Leistung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena bestanden hat.

Diese Neuerung hat der Thüringer Landtag in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 beschlossen. Die Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes (ThürJAG) ist zum 19. Juli 2024 in Kraft getreten (Thüringer GVBl., S. 265Externer Link). Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist bestrebt, die zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Regelungen zügig einzuführen. Sobald dieses hochschulinterne Verfahren abgeschlossen und eine Beantragung des Bachelorgrades möglich ist, informieren wir Sie.

Prof. Dr. Christian Alexander
(Studiendekan)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Studiendekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena