Prof. Alexander

Jenaer Medienrechtliche Gespräche

Jenaer Medienrechtliche Gespräche - Die gemeinsame Gesprächsreihe des Lehrstuhls in Zusammenarbeit mit der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM).
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Foto: TLM Erfurt

Übersicht JMRG

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Allgemeine Informationen

Die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche finden seit dem Beginn 2015 in Kooperation mit der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)Externer Link statt. Sie widmen sich aktuellen Entwicklungen und Fragen des Medienrechts.

Die Veranstaltungsreihe möchte eine Plattform zur wissenschaftlichen Diskussion und zum fachübergreifenden Austausch bieten. Die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche verfolgen das Ziel, die Begegnung und den Dialog zwischen Medien- und Rechtspraxis sowie der Wissenschaft zu fördern.

Möchten Sie mehr über die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche erfahren? Dann senden Sie uns gerne eine E-Mail.

Information

Bitte beachten Sie bei der Online-Anmeldung, dass aus technischen Gründen keine gesonderten Bestätigungen per E-Mail verschickt werden. Die Einwahldaten für die Veranstaltung erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung.

  • 19. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online)

    Die 19. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche finden am 24. April 2025 um 16.00 Uhr (s.t.) online statt.

    Macht und Meinung

    Nähere Informationen folgen in Kürze.

  • 18. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online)

    Die 18. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 14.11.2024 um 16.00 Uhr (s.t.) online statt.

    Identität, Identifizierbarkeit und Anonymität im Internet

    Das Internet bietet Nutzerinnen und Nutzern zahllose Möglichkeiten, die eigene Meinung zu äußern und zu verbreiten. In einigen Fällen ist die sich äußernde Person dabei erkennbar oder identifizierbar. In vielen Fällen kann eine Meinungsäußerung jedoch auch unter einem Pseudonym oder ganz anonym erfolgen.

    Die eingeschränkte oder fehlende Identifizierbarkeit kann einerseits von Vorteil sein, weil dadurch die Bereitschaft zu einer Meinungsäußerung gefördert werden kann. So ist es beispielsweise denkbar, dass Informationen über ein Fehlverhalten oder über Missstände gerade deswegen zu Tage treten, weil die sich äußernde Person unerkannt bleiben kann. Zugleich resultieren aus der Nichterkennbarkeit von Meinungsäußerungen jedoch erhebliche Gefahren. Im Schutz der Anonymität oder unter einem Pseudonym kann die Bereitschaft zu Äußerungen wachsen, die rechtliche Grenzen überschreiten. Hemmschwellen sinken oder entfallen, was möglicherweise tiefgreifende Veränderungen in der öffentlichen Diskussionskultur zur Folge hat.

    Die 18. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche wollen diesem Spannungsverhältnis nachgehen. Unter anderem sollen die folgenden Aspekte im Mittelpunkt stehen:

    • Erstreckt sich der Schutz der Meinungsfreiheit auch auf anonyme und pseudonyme Äußerungen? Sind Abstufungen des Schutzes erforderlich?
    • Wie wirken sich anonyme und pseudonyme Äußerungen auf die Kommunikation in der Öffentlichkeit aus?
    • Wie gehen Medien mit anonymen und pseudonymen Äußerungen, z. B. im Kommentarbereichen, um?
    • Sollte die Möglichkeit zu anonymen oder pseudonymen Äußerungen rechtlich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden?
    • Welche praktischen Erfahrungen gibt es im Bereich der Medienaufsicht?

    Programm 

  • 17. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online)

    Die 17. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 16. Mai 2024 um 16.00 Uhr (s.t.) online statt.

    Medialer Shitstorm: Aushalten oder abwehren?

    Eine kritische Berichterstattung durch Medien löst nicht selten heftige öffentliche Reaktionen aus. Insbesondere über digitale Medien, zum Beispiel in sozialen Netzwerken oder über Blogs, können sich solche Reaktionen in kürzester Zeit und in rasender Geschwindigkeit ausbreiten. Unter Umständen baut sich ein Shitstorm auf, also eine Welle von negativen Kommentaren, Kritik oder Empörung, die sich im Internet sehr schnell verbreitet.

    Die Auslöser für einen Shitstorm können ausgesprochen vielfältig sein. Zu denken ist beispielsweise an kontroverse Aussagen, Skandale, Fehltritte oder unpopuläre Entscheidungen. Mitunter genügen schon der Verdacht eines kritischen Verhaltens oder eine öffentliche Anschuldigung. Von einem Shitstorm können einzelne Personen ebenso wie Unternehmen oder staatliche Einrichtungen betroffen sein.

    Ein Shitstorm kann große Aufmerksamkeit erregen, wenn und weil viele Menschen ihre Meinungen und Empörung online äußern. Für Betroffene können sich daraus erhebliche Belastungen ergeben. Sie haben möglicherweise Schwierigkeiten, mit den negativen Auswirkungen umzugehen, und es kann unter Umständen ein erheblicher Ansehensverlust eintreten.

    Die 17. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche möchten einen Einblick in die vielfältigen Fragen geben, die sich mit kritischer medialer Berichterstattung und darauf aufbauenden Shitstorms verbinden. Unter anderem soll es um die folgenden Aspekte gehen:

    • Wie können sich staatliche Einrichtungen und Private wehren?
    • Wie können Rechte zivilrechtlich geltend gemacht werden?
    • Wer ist für Shitstorms verantwortlich?
    • Welche Strategien gibt es in der öffentlichen Kommunikation beim Umgang mit und als Reaktion auf Shitstorms?

    Programm

    Ergänzende Informationen

  • 16. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche (Präsenz und online)

    Die 16. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 9. November 2023 um 16.00 Uhr (s.t.) in den Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt.

    Die automatisierte Kommunikation – ChatGPT als Fluch oder Segen?

    Hat diesen Text ein Mensch geschrieben? Oder eine „künstliche Intelligenz“? Oder beide gemeinsam? Sind wir überhaupt noch in der Lage, diese Unterscheidung zu treffen? Und kommt es darauf an?

    ChatGPT und ähnliche Anwendungen weisen inzwischen beeindruckende Fähigkeiten auf. Die zugrunde liegenden Technologien entwickeln sich rasant und dynamisch. Es ist bereits jetzt zu beobachten, dass ChatGPT & Co unsere Kommunikation erheblich beeinflussen und dieser Einfluss wird weiter zunehmen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Medien, Bildung und Wissenschaft.

    Die 16. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche möchten einen kompakten Einblick geben in die verschiedenen Fragen und Herausforderungen, die mit ChatGPT und ähnlichen Technologien verbunden sind. Unter anderem soll es um die folgenden Aspekte gehen:

    • Technische Funktionsweise von ChatGPT
    • Rechtliche Rahmenbedingungen und Grenzen für den Einsatz von ChatGPT
    • ChatGPT und Medienkompetenz
    • ChatGPT und die Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation

    Programm

    Ergänzende Informationen

  • 15. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online)

    Die 15. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 20. April 2023 um 16.00 Uhr statt.

    Staatliches Informationshandeln vs. Redaktionelle Berichterstattung

    Energiekrise und Coronalage haben deutlich gezeigt - Staatliche Maßnahmen bedürfen einer umfassenden Erklärung und Vermittlung. Doch auch außerhalb von Krisensituationen erwarten Bürgerinnen und Bürger mit Recht, dass staatliche Einrichtungen die von ihnen getroffenen Entscheidungen begründen. Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben verlangt vielfach ein begleitendes staatliches Informationshandeln. Kommunikation ist ein wichtiger Schlüssel für die Akzeptanz von staatlichem Handeln, sei es auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene.

    Eine öffentliche Informationstätigkeit ist jedoch nicht uneingeschränkt zulässig. Staatliches Informationshandeln darf insbesondere nicht darauf hinauslaufen, die redaktionelle Berichterstattung durch Medien ganz oder teilweise zu verdrängen oder zu ersetzen. So wären beispielsweise die wichtigen Überwachungs- und Kontrollfunktionen von Medien in der Gesellschaft gefährdet, wenn der Staat unabhängige Medienangebote durch eigene Inhalte substituieren könnte. Wer in eigener Sache berichtet, dem fehlt notwendigerweise die kritische Distanz.

    Der Bundesgerichtshof hat sich in jüngerer Zeit mehrfach mit den damit zusammenhängenden Fragen aus der Sicht des Medien- und des Lauterkeitsrechts beschäftigt. Die Entscheidung "Crailsheimer Stadtblatt II" betraf ein kostenloses kommunales Amtsblatt mit einem redaktionellen Teil, in der Entscheidung "dortmund.de" ging es um das gleichnamige Internetportal der Stadt Dortmund, das neben amtlichen Informationen auch umfangreiche sonstige Informationen in redaktioneller Gestaltung darbot.

    Die 15. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche möchten einen kompakten Einblick geben in die rechtlichen Grundlagen und insbesondere der Frage nachgehen, wo die Grenzen zwischen einem staatlichen Informationshandeln und der redaktionellen Berichterstattung verlaufen. Unter anderem soll es um die folgenden Aspekte gehen:

    • Bedeutung und Inhalt des Gebots der Staatsferne von Medien.
    • Medienrechtliche Grenzen staatlicher Informationstätigkeit.
    • Lauterkeitsrechtliche Maßstäbe für ein öffentliches Informationshandeln.

    Programm

    Ergänzende Informationen

  • 14. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online)

    Die 14. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 24. November 2022 statt.

    Jugendmedienschutz

    Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer digitalen Umwelt auf. Digitale Medien begleiten sie durch ihren Alltag. Reale und virtuelle Wirklichkeiten gehen nahtlos ineinander über. Einerseits bietet das Internet Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten zur Begegnung, zum Austausch, zum Lernen oder einfach zum Zeitvertreib. Andererseits können Kinder und Jugendliche im Internet besonders leicht obszönen, verstörenden oder sonstigen schädlichen Angeboten ausgesetzt sein. Texte, Bilder, Videos und weitere Inhalte können die geschützten Interessen von Kindern und Jugendlichen auf unterschiedliche Weise gefährden.

    Die Rechtsordnung muss Sorge dafür tragen, dass Kinder und Jugendliche auch online wirksam vor schädigenden Inhalten geschützt sind. Große praktische Bedeutung kommt insbesondere dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu. Bei der Gewährleistung des notwendigen Schutzes ist es jedoch stets geboten, die Medien- und Kommunikationsfreiheiten im Blick zu behalten. Eine besondere Herausforderung des Jugendmedienschutzes bildet zudem die große Dynamik im Bereich der digitalen Medien.

    Die 14. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche möchten einen kompakten Einblick geben in die Grundlagen und einige aktuelle Entwicklungen des Jugendmedienschutzes. Unter anderem soll es um die folgenden Aspekte gehen:

    • Jugendmedienschutz und Kommunikations-/Medienfreiheiten
    • Rechtsgrundlagen des Jugendmedienschutzes
    • Aktuelle Phänomen und Problembereiche
    • Überarbeitung und Anpassung des JMStV

    Programm

    Ergänzende Informationen

    Rechtsgrundlagen, Institutionen und einzelne Bereiche

    Fortentwicklung des JMStV

  • 13. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online)

    Die 13. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 5. Mai 2022 online statt.

    Journalistische Sorgfalt

    Medien unterliegen besonderen Sorgfaltsanforderungen. Diese journalistische Sorgfalt erstreckt sich auf den gesamten Verlauf der Medientätigkeit, von der Beschaffung über die redaktionelle Aufbereitung bis hin zur medialen Präsentation von Informationen. Die journalistische Sorgfalt korrespondiert mit den öffentlichen Funktionen von Medien in der Gesellschaft.

    Journalistische Sorgfalt beinhaltet und beschreibt Verhaltensstandards für Medien und Medienschaffende. Sie ist zugleich der zentrale Maßstab für die Verantwortlichkeit von Medien, wenn es zu Rechtsverletzungen kommt. Die Rechtsordnung nimmt auf die journalistische Sorgfalt vielfach Bezug, z. B. in § 6 und § 19 Medienstaatsvertrag oder in den Pressegesetzen der Bundesländer (in Thüringen: § 5 des Thüringer Pressegesetzes).

    Die 13. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche nehmen die journalistische Sorgfalt als medienrechtlichen Beurteilungsmaßstab näher in den Blick. Unter anderem stehen die folgenden Fragen im Mittelpunkt:

    • Wer bestimmt über die Anforderungen der journalistischen Sorgfalt?
    • Wer kontrolliert und überwacht die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt?
    • Wie ist die journalistische Sorgfalt aus rechtlicher Sicht einzuordnen?
    • Welche journalistischen Sorgfaltsanforderungen gelten für einzelne Tätigkeiten von Medienschaffenden?
    • Sind die geltenden Anforderungen für die journalistische Sorgfalt insbesondere im Online-Bereich noch zeitgemäß?

    Programm

  • 12. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online)

    Die 12. Jenaer Medienrechtliche Gespräche fanden am 18. November 2021 statt.

    Ein neues Zeitalter für digitale Dienste - Was ist vom Digital Services Act zu erwarten?

    Digitale Dienste sind allgegenwärtig und die Corona-Pandemie hat ihren Siegeszug noch weiter beschleunigt: Wir erwerben Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen, die Vielfalt von audiovisuellen Inhalten im Internet wächst stetig, die virtuelle Verbindung  zwischen Menschen in sozialen Netzwerken ist zum Alltag geworden. Digitale Dienste sind zudem ein wichtiger Baustein des europäischen Binnenmarktes.

    Angesichts der grenzüberschreitenden Bedeutung von digitalen Diensten sind einheitliche Vorschriften auf der Ebene der Europäischen Union sinnvoll und notwendig. Die Richtlinie 2000/31/EG über elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie)Externer Link stammt aus dem Jahr 2000. Ihre Bestimmungen entsprechen damit längst nicht mehr den Anforderungen der heutigen digitalen Wirklichkeit.

    Die Europäische Kommission hat deswegen den Entwurf einer Neuregelung vorgestellt - den Vorschlag für eine Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste), kurz den Digital Services Act. Dieser soll auf der Grundlage einheitlicher Regeln Unternehmern neue Möglichkeiten eröffnen, binnenmarktweit und länderübergreifend digitale Dienste anzubieten. Zugleich soll der Digital Services Act ein hohes Schutzniveau für alle Nutzer/innen sicherstellen, unabhängig davon, wo in der EU sie leben.

    Die 12. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche der Friedrich-Schiller-Universität und der Thüringer Landesmedienanstalt geben einen Einblick in die geplanten Neuregelungen. Unter anderem sollen die folgenden Fragen im Fokus stehen:

    • Für wen gilt der Digital Services Act?
    • Welche Rechte und Verpflichtungen sind vorgesehen?
    • Welche Änderungen ergeben sich im Vergleich zur geltenden Rechtslage?
    • Welche praktischen Auswirkungen sind vom Digital Services Act zu erwarten?

    Programm

    Ergänzende Informationen

  • 11. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online)

    Die 11. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 29. April 2021 statt.

    Medienplattformen und Medienintermediäre

    Plattformen und Intermediäre prägen zunehmend die Online-Medienlandschaft. Vielfach ergänzen sie die Angebote der klassischen Medien (Printmedien, Rundfunk), teilweise verdrängen sie diese. Sie erweitern bestehende und schaffen neue Nutzungsmöglichkeiten. Die wachsende Bedeutung dieser Dienste wirft die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen auf.

    Die bisherigen Bestimmungen des Medienrechts passten nur sehr eingeschränkt für Medienplattformen und Medienintermediäre. Der neue Medienstaatsvertrag versucht, die entstandene Lücke zu schließen. Er enthält nähere und spezifische Regelungen zu einzelnen dieser Dienste. Zu unterscheiden ist danach zwischen Medienplattformen und Benutzeroberflächen, Medienintermediären sowie Video-Sharing-Diensten. Der Medienstaatsvertrag sieht jeweils allgemeine und spezifische Anforderungen für diese Diensteanbieter vor.

    Die 11. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von Friedrich-Schiller-Universität und Thüringer Landesmedienanstalt stellen insbesondere Medienplattformen und Medienintermediäre in den Mittelpunkt und gehen unter anderem den folgenden Fragen nach:

    • Welche Bedeutung kommt diesen Diensten der in der heutigen und künftigen Medienlandschaft zu?
    • Welcher Regulierungsbedarf besteht und welche Regulierungsinstrumente sind sachgerecht?
    • Welche rechtlichen Anforderungen sind im Medienstaatsvertrag vorgesehen?
    • Wie sind diese Regelungen zu bewerten?
    • Wie werden die Medienanstalten mit den Vorgaben des Medienstaatsvertrages umgehen und welche Praxiserfahrungen gibt es?

    Programm

    Ergänzende Informationen

  • 10. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online)

    Die 10. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden online am 19. November 2020 statt.

    Geheimnisschutz und Whistleblowing

    Die Berichterstattung durch Medien kollidiert häufig mit den Geheimhaltungsinteressen Dritter. Einerseits muss die Rechtsordnung Geheimnisse, insbesondere Privat-, Geschäfts-, Dienst- oder Staatsgeheimnisse, schützen. Andererseits darf ein Geheimnisschutz nicht dazu führen, dass Informationen über Fehlverhalten und Rechtsverstöße, die typischerweise im Verborgenen erfolgen, nicht aufgedeckt werden können. Deswegen schützt die Rechtsordnung zugleich Whistleblower, die vertrauliche Informationen über Rechtsverletzungen offenbaren.

    Whistleblower sind zudem eine wichtige journalistische Informationsquelle. Vor allem investigativer Journalismus ist oft auf Personen angewiesen, die vertrauliche Informationen weitergeben. Hier stellt sich nicht nur die Frage des rechtlichen Umgangs mit Whistleblowern, sondern auch das Problem des Schutzes der journalistischen Informationsquellen. Selbst wenn Medien Informationen rechtswidrig gewinnen, dürfen sie diese Informationen nach der Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlichen.

    Im deutschen Recht finden sich im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) erstmals Regelungen, die das Konfliktfeld zwischen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Medientätigkeit näher regeln. Zudem hat die Europäische Union eine Whistleblower-Richtlinie verabschiedet, die bis Ende 2021 in das nationale Recht umzusetzen ist.

    Programm

    • Eröffnung: Jochen Fasco, TLM Erfurt, und Prof. Dr. Christian Alexander, FSU Jena
    • Whistleblowing und Journalismus im digitalen Umfeld: Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, TU Dortmund
    • Journalistische Erfahrungen: Ilka Brecht, Redaktionsleiterin Frontal 21 (ZDF), Berlin
    • Nachfragen und Diskussion: Moderation: Prof. Dr. Christian Alexander

    Ergänzende Informationen

  • 9. Jenaer Medienrechtliche Gespräche

    Die 9. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 28. Mai 2019 in der Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt.

    Influencer - Vom Privatvergnügen zum Wirtschaftsunternehmen

    Influencer sind Menschen, die andere Menschen beeinflussen. Dieser Einfluss kann sämtliche Lebensbereiche umfassen, beispielsweise Bekleidung, Ernährung, Freizeitgestaltung, Kosmetik bis hin zu Reisen, Technik und sonstigen Vorlieben. Mit der zunehmenden Verbreitung von digitalen Plattformen und sozialen Netzwerken kann nicht nur jeder Nutzer beliebig vielen Influencern folgen, sondern praktisch jeder kann selbst zu einem Influencer werden. Facebook, Instagram, Snapchat, Twitter, YouTube & Co bieten die technische Grundlage, um Menschen weltweit zu erreichen. Aus einem Privatvergnügen kann ein erfolgreiches Geschäftsmodell werden.

    Influencer lassen ihre Follower durch regelmäßige Blogeinträge, Foto- und Video-Posts usw. am alltäglichen Leben und an eigenen Erfahrungen teilhaben. Ihre Aussagen, Meinungen und ihr Verhalten können für die Follower eine Vorbildfunktion entfalten und deren Anschauungen, Bedürfnisse und Konsumverhalten maßgeblich prägen. Für Unternehmen bieten Influencer eine hervorragende Möglichkeit, einzelne Zielgruppen zu erreichen, Werbebotschaften wirksam zu verankern und die Streuverluste unspezifischer Werbung zu vermeiden. Influencer sind ideale Multiplikatoren und Meinungsführer für Produkte, das Image und sonstige Werbebotschaften. Je mehr Follower ein Influencer aufweist, desto einflussreicher ist die Person. Das Influencer-Marketing hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und ein Ende ist nicht abzusehen.

    Aus rechtlicher Sicht berührt die Tätigkeit von Influencern unterschiedliche Regelungsbereiche. So kann sich beispielsweise die Frage stellen, welche medienrechtlichen Anforderungen gelten: Bedürfen etwa Videokanäle von Influencern auf YouTube einer Rundfunkzulassung? Weiterhin unterliegt die Werbetätigkeit von Influencern speziellen rechtlichen Anforderungen. Oft ist fraglich, ob die gesetzlich geforderte Erkennbarkeit von kommerziellen Inhalten und die Trennung zwischen kommerziellen und sonstigen Inhalten gewährleistet ist. Schließlich muss die Rechtsordnung berücksichtigen, dass Influencer häufig gerade junge Zielgruppen ansprechen. Dann sind zum Schutz von Kindern und Jugendlichen besondere Schutzanforderungen zu beachten.

    Programm

    • Eröffnung: Jochen Fasco, Thüringer Landesmedienanstalt (TLM), Erfurt | Prof. Dr. Christian Alexander, Friedrich-Schiller-Universität Jena
    • Viraler Erfolg im Netz - Einblicke in das Leben einer Bloggerin: Franziska Albrecht, zukkermaedchen.de, Erfurt
    • #Werbung: Insta-Stories unter Aufsicht: Stefanie Lefeldt, Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
    • Privat oder kommerziell? - Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an Influencer: Prof. Dr. Jörg Fritzsche, Universität Regensburg
    • Kaffeepause
    • Überblick - Influencer-Marketing in der aktuellen Entscheidungspraxis der Gerichte: Christina Kiel, LL.M., Wettbewerbszentrale Bad Homburg
    • Podiums- und Publikumsdiskussion, Moderation: Prof. Dr. Christian Alexander
    • Ausklang bei einem kleinen Empfang
  • 8. Jenaer Medienrechtliche Gespräche

    Die 8. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 15. November 2018 in der Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt.

    NetzDG - Erfolgsmodell oder Symbolpolitik?

    Es gehört zu den umstrittensten Mediengesetzen der jüngsten Zeit - das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG. Dieses Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft und erlegt den Anbietern von sozialen Netzwerken besondere Verhaltenspflichten auf.

    Im besonderen Fokus des NetzDG steht die Kommunikation in weltumspannenden sozialen Netzwerken. Prominente und allseits bekannte Beispiele sind etwa Facebook oder Twitter. Der Inhalt dieser sozialen Netzwerke bestimmt mittlerweile ganz wesentlich den gesellschaftlichen Diskurs. Infolgedessen besteht die wachsende Gefahr einer gezielten Einflussnahme auf die Nutzer und - gerade im Schutz der Anonymität - einer Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten.  Dies geht oft einher mit einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation und einem Verlust an Toleranz und Kommunikationskultur.

    Vor diesem Hintergrund sollte das NetzDG der Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken dienen. Es sieht Instrumente vor, die eine rasche Entfernung von volksverhetzenden Inhalten, Beleidigungen oder Verleumdungen gewährleisten sollen. Neben der Bekämpfung von Hass-Botschaften (Hate-Speech) erhoffte sich der Gesetzgeber vom NetzDG auch die Eindämmung von gezielten Falschmeldungen (Fake-News). Kritiker bemängeln, dass NetzDG schränke die Meinungsfreiheit im Internet ein. Anbieter sozialer Netzwerke könnten sich zu einem vorschnellen Löschen von Meinungen veranlasst sehen.

    Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des NetzDG soll eine erste Einschätzung vorgenommen werden:

    Konnten die gesteckten Ziele erreicht werden oder haben sich die Befürchtungen der Kritiker verwirklicht? Wurde die Meinungsfreiheit durch das erwartete Overblocking und die Übertragung der Rechtsdurchsetzung auf Private verletzt? Stellt das NetzDG einen Fremdkörper im bisherigen Haftungssystem dar oder dessen Weiterentwicklung? Kann das NetzDG als Vorbild für weiter gehende Regelungen auf europäischer Ebene dienen?

    Programm

    • Jochen Fasco, TLM Erfurt / Prof. Dr. Christian Alexander, FSU Jena
      Eröffnung

    • Prof. Dr. Karl-Nikolaus Pfeifer, Universität Köln
      NetzDG im Überblick - Zweck, Regelungsgehalt und Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit

    • Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., Universität Erlangen-Nürnberg
      NetzDG und zivilrechtliche Verantwortlichkeit

    • Dr. Frauke Bachler, Bundesamt für Justiz Bonn
      NetzDG in der Praxis I - Erfahrungen des Bundesamtes für Justiz

    • Martin Drechsler, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
      NetzDG in der Praxis II - Erfahrungen der Anbieter

    NetzDG in der Zukunft - Politik und Wissenschaft im Dialog

    • Johannes Selle MdB, Vizevorsitzender des Ausschusses Kultur und Medien im Deutschen Bundestag

    • Prof. Dr. Marc Liesching, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
  • 7. Jenaer Medienrechtliche Gespräche

    Die 7. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 17. Mai 2018 in den Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt.

    Thema - Online Games zwischen wirtschaftlichem Erfolg und Spielerschutz

    Online-Games, also Spiele im Internet, sind allgegenwärtig. Längst haben sie sich von einem Nischenphänomen zu einem Massenmarkt entwickelt. Praktisch für alle Internetnutzer und Interessen finden sich heute Online-Spiele verschiedenster Art, die oftmals zugleich die Möglichkeit einer Interaktion zwischen den Spielern bieten. Smartphones und mobile Geräte erlauben es, praktisch überall zu spielen. Die fortschreitende technische Entwicklung gewährleistet ein immer eindrucksvolleres Spielerlebnis - Nutzer können aus der Realität in die virtuelle Spielewelt entfliehen.

    Spiele im Internet binden die Aufmerksamkeit der Nutzer und treten vielfach in Konkurrenz zu anderen Medien. Eine besonders wichtige Zielgruppe von Internet-Spielen sind vor allem Kinder und Jugendliche, also Nutzer, bei denen digitale Medien aus dem Lebensalltag nicht mehr wegzudenken sind.

    Das wirtschaftliche Geschäft mit Online-Spielen boomt. Die Geschäftsmodelle unterliegen dabei einem grundlegenden Wandel. An die Stelle von kostenpflichtigen Programmen, die auf Datenträgern vertrieben werden, treten verstärkt Angebote, bei denen Nutzern der erste Zugang zu einer Spielewelt unentgeltlich gewährt wird, er aber im weiteren Verlauf des Spiels zur Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Leistungen, z. B. in Form neuer Spielelevel, einer besseren Ausrüstung für Spielcharaktere, Spielerweiterungen usw., veranlasst werden soll.

    Diese neuen Entwicklungen werfen zahlreiche Fragen auf. So ist schon problematisch, welche vertragsrechtlichen Anforderungen zu stellen sind: Welches Vertragsrecht gilt, gerade bei grenzüberschreitenden Angeboten? Welche Schutzmechanismen greifen ein und wie kann sichergestellt werden, dass insbesondere der Verbraucherschutz beachtet wird? Des Weiteren gelten lauterkeits- und medienrechtliche Schutzmechanismen, insbesondere zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Beispielsweise untersagt die Rechtsordnung Kaufappelle, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten und die gerade bei Online-Spielen große praktische Bedeutung haben. Darüber hinaus verbietet das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb die aggressive Einflussnahme auf Kunden.

    Referenten

    • Jochen Fasco, TLM Erfurt / Prof. Dr. Christian Alexander, FSU Jena
      Eröffnung

    • Dr. Axel von Walter, BEITEN BURKHARDT, München
      Geschäftsmodelle und aktuelle Rechtsfragen von Online-Spielen

    • Prof. Dr. Jörg Fritzsche, Universität Regensburg
      Kaufappelle und aggressive Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche bei Online-Spielen

    • Dr. Wolfgang Kreißig, Landesanstalt für Kommunikation BaWü, Stuttgart
      Lootboxen - Ein Fall für den Jugendmedienschutz?

    • Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch M.A., LL.M., Verband deutscher Games-Branche
      Legal - illegal? Neue Wege der Rechtsdurchsetzung im Gaming
  • 6. Jenaer Medienrechtliche Gespräche

    Die 6. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 21. November 2017 in den Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt.

    Jugendschutz 4.0? Benötigt der Jugend(medien)schutz ein Update für die digitale Welt?

    Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen unserer Rechtsordnung. Dies schließt einen Schutz vor Medieninhalten ein, von denen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche ausgehen. Angesichts der stetigen Veränderung der Medienwirklichkeit stellt sich die jedoch Frage, ob der Jugend(medien)schutz in seiner heutigen Gestalt leistungs- und zukunftsfähig ist oder ein Update für die digitale Welt benötigt. 

    Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Medien auf. Sie sind "digital natives", die Nutzung solcher Medien ist für sie ganz selbstverständlich. Deswegen können Kinder und Jugendliche jedoch bereits früh mit Inhalten auf Internetseiten, in Spielen, in sozialen Netzwerken usw. konfrontiert werden, die einen Schutz erforderlich machen. Doch wie kann ein solcher Schutz in einer digitalisierten und vernetzten Medienwelt gewährleistet werden? Diese Frage stellt sich besonders drängend vor dem Hintergrund, dass die Instrumente des Jugend(medien)schutzes überwiegend in einer Zeit entstanden sind, in der die Digitalisierung und Vernetzung noch längst nicht den heutigen Entwicklungsstand erreicht hatte.

    Hinzu kommt, dass im geltenden Jugend(medien)schutz unterschiedliche gesetzliche Regelungen, Kompetenzen und Institutionen ineinandergreifen. Ist eine solche Zersplitterung angesichts der stürmischen technischen Entwicklung noch angemessen? Welche Bedeutung kommt der privaten, behördlichen und strafrechtlichen Rechtsdurchsetzung zu? Wo liegen Defizite und wie können diese behoben werden? Welchen Stellenwert hat die Selbstkontrolle durch Unternehmen?

    Nicht zuletzt muss berücksichtigt werden, dass der Jugend(medien)schutz sehr stark durch die jeweils geltenden Anschauungen und Wertungen unserer Gesellschaft geprägt wird, die jedoch einem stetigen Wandel unterliegen. Inhalte, die in der "Frühzeit" der digitalen Welt möglicherweise als gefährdend eingestuft wurden, wirken nur wenige Jahre später möglicherweise ganz harmlos. Zeigt sich hier eine bloße "Abstumpfung" oder müssen die Bewertungskriterien überdacht werden?

  • 5. Jenaer Medienrechtliche Gespräche

    Die 5. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 22. Mai 2017 in den Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt.

    Thema - Maschine Macht Meinung

    Der digitale Mensch auf dem Weg zur gläsernen Marionette?

    Die Krise der Printmedien und des Qualitätsjournalismus ist unübersehbar. Noch ist zwar das Fernsehen das Leitmedium in unserer Gesellschaft, aber immer öfter informieren sich die Bürger über das Internet. Insbesondere Smartphone und Tablet bestimmen zunehmend unser aller Leben. Eine Entwicklung, die wir überwiegend als Fortschritt begreifen, die aber auch gravierenden Einfluss auf unsere Medien und die Gesellschaft hat.

    Wer bestimmt, was wir lesen und sehen und wie wir eine Information einordnen?

    Bisher hatten uns Journalisten in den Ankermedien aus Print, Hörfunk und Fern-sehen durch den Informationsdschungel geleitet und uns im Idealfall neue Sicht-weisen eröffnet. Nunmehr laufen insbesondere Internetnutzer Gefahr, in ihrer eigenen durch einen Algorithmus gesteuerten "Filter-Bubble" zu verharren. Andererseits kann der so definierte Erfahrungshorizont auch durch Dritte unterschwellig beeinflusst werden. Nicht nur in sozialen Netzwerken, sondern auch aus den durch Big Data gespeisten Nutzeraktivitäten kann künftiges Verhalten abgeleitet werden.

    Diese Möglichkeiten sind einerseits ein wachsender Wirtschaftsfaktor, anderseits haben sie auch Einfluss auf unsere Demokratie und können diese sogar gefährden. Social Bots werden immer mehr Einfluss in vom Internet geprägten modernen Wahlkämpfen sein. Dabei ist es nicht nur möglich, bestehende Diskussionen zu steuern, sondern auch gezielt Themen zu initiieren.

    Mit fortschreitender Digitalisierung und Vernetzung unseres Lebens sind immer mehr Manipulationsmöglichkeiten erkennbar. Ist der durch sein transparentes Verhalten immer durchsichtiger werdende Bürger noch selbstbestimmt genug, sich seine eigene Meinung zu bilden und sich in den demokratischen Prozess ein-zubringen? Diesen Entwicklungen muss sich unsere Gesellschaft stellen und auch aus rechtlicher Sicht Antworten finden.

  • 4. Jenaer Medienrechtliche Gespräche

    Die 4. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 22. November 2016 in den Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt. 

    Thema - Medienwandel und Werbung

    Wie können Medieninhalte finanziert werden? 

    Bei der Finanzierung von Medieninhalten kommt der Werbung eine herausragende Bedeutung zu. Der Medienwandel lässt jedoch die Finanzierung von Medien durch Werbung nicht unberührt. Nicht nur der Konsum und die Nutzung von Medien verändern sich, auch die Werbemärkte unterliegen starken Umbrüchen. Besonders spürbar sind diese Wandlungen bei den Print- und Online-Medien.

    Mit einer zunehmenden Medienkonvergenz, also dem Zusammenwachsen von unterschiedlichen Medienangeboten, muss über die Finanzierung von Medieninhalten neu nachgedacht werden. Dabei ist etwa zu berücksichtigen, dass viele Inhalte im Internet für Nutzer gratis zur Verfügung stehen, was über Jahre eine entsprechende Erwartungshaltung geweckt und die Bereitschaft, für journalistische Inhalte zu bezahlen, gesenkt hat. Die entstandene "Gratiskultur" wird vielfach gerade von Medienschaffenden beklagt. Neue Formen des entgeltlichen Absatzes und Vertriebs von Medieninhalten stecken derzeit jedoch noch in den Kinderschuhen. Die Diskussion über eine "Medienkrise" muss auch vor dem Hintergrund der Medienfinanzierung gesehen werden.

    Digitalisierung und Vernetzung eröffnen neue Werbemöglichkeiten. Aus rechtlicher Sicht stellen sich damit neue Herausforderungen. Welche rechtlichen Grundlagen gelten? Welche rechtlichen Grenzen sind zu beachten?

  • 3. Jenaer Medienrechtliche Gespräche

    Die 3. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 21. April 2016 in den Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt.

    Thema - Das Ende des freien Internets? Offene Fragen der Netzneutralität

    Mit dem Begriff der Netzneutralität verbindet sich - kurz gesagt - der Leitgedanke, dass im Internet alle Daten gleich behandelt werden müssen. Daten und Dienste sollen danach neutral und grundsätzlich gleich behandelt werden. Es soll weder nach der Art der Daten noch nach dem Absender oder Empfänger oder nach sonstigen Kriterien differenziert werden.

    Das neutrale Netz erscheint auf den ersten Blick sehr gerecht und plausibel. Es entspricht der Idee eines freien und unabhängigen Internets. Doch sind im Netz wirklich alle Daten gleich? Lässt sich die Forderung nach einer Neutralität des Netzes rechtlich und technisch umsetzen? Ist eine umfassende Neutralität des Netzes realistisch und wünschenswert? Können bestimmte Differenzierungen bei der Datenübertragung aus technischen, ökonomischen oder auch rechtlichen Gründen sachgerecht oder sogar geboten sein? Ermöglicht oder verhindert Netzneutralität den Wettbewerb im Netz?

    Die Diskussion über die Netzneutralität wird insbesondere vor dem Hintergrund intensiv geführt, dass bestimmte Angebote im Netz bevorzugt und andere Dienste "ausgebremst" werden sollen. Nicht nur in Deutschland und in der Europäischen Union, sondern weltweit wird derzeit über die Netzneutralität nachgedacht. Vielfach wird inzwischen die Forderung erhoben, die Netzneutralität müsse gesetzlich festgeschrieben werden. Mittlerweile haben EU, Bund und einige Bundesländer, darunter auch Thüringen, Regelungen mit unterschiedlicher Gestaltungstiefe und Zielrichtung erlassen. Zudem werden aktuell auf europäischer Ebene die sogenannten Guidelines zur Umsetzung der EU-Verordnung diskutiert.

  • 2. Jenaer Medienrechtliche Gespräche

    Die 2. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 2. November 2015 in den Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt.

    Thema - Im Namen der Medien?

    Berichterstattung über Straftaten und Strafverfahren - Rechtliche Anforderungen, Grenzen und aktuelle Entwicklungstendenzen

    Berichte über Straftaten und anschließende Strafverfahren nehmen in den Medien breiten Raum ein. In der Öffentlichkeit besteht ein großes Interesse an solchen Informationen. Prominente Beispiele aus jüngerer Zeit sind etwa das Strafverfahren gegen einen Wettermoderator oder das NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht in München.

    Aus medienrechtlicher Sicht bewegt sich diese Berichterstattung in einem sehr schwierigen Konfliktfeld. Die Aufklärung einer Straftat und ein sich anschließendes Strafverfahren dürfen durch Medien nicht behindert oder verfälscht werden. Zugleich prägen die Medien das Bild der Öffentlichkeit vom Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens. Weiterhin besteht die Gefahr einer medialen Vorverurteilung von - tatsächlichen oder vermeintlichen - Tätern, noch bevor ein Strafverfahren abgeschlossen ist. Oft liegt nur ein schmaler Grat zwischen sachlicher Information und reißerischem Voyeurismus.

    Die anspruchsvolle Aufgabe von Journalisten und Juristen besteht darin, Persönlichkeitsrechte von Tätern, Opfern und anderen Prozessbeteiligten in einen angemessenen Ausgleich mit den Informationsinteressen der Öffentlichkeit und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung zu bringen. Besondere Aktualität gewinnt diese Problematik durch Überlegungen des Gesetzgebers, die Berichterstattung über Gerichtsverfahren neu zu regeln.

  • 1. Jenaer Medienrechtliche Gespräche

    Die 1. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 5. Februar 2015 in den Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt.

    Thema - Das Ende der Privatheit? Soziale Netzwerke und Datenschutz

    Soziale Netzwerke sind alltäglich und allgegenwärtig. Sie werden immer häufiger privat oder beruflich genutzt und ermöglichen eine ständige Kommunikation und Interaktion mit anderen Nutzern. Durch stetig erweiterte Einsatzmöglichkeiten haben sie sich für viele Menschen zu einem unentbehrlichen Begleiter entwickelt.

    Gleichzeitig leben Soziale Netzwerke von den Daten ihrer Nutzer. Ihr Datenhunger gilt nicht nur den persönlichen Daten der Nutzer, sondern umfasst vielfach auch Informationen über Dritte.

    Aus rechtlicher Sicht wirft die Nutzung Sozialer Netzwerke vor allem Fragen über den rechtlichen Umgang mit persönlichen Daten auf: Welche Rechtsgrundlagen gelten? Ist das Datenschutzrecht den speziellen Herausforderungen der Netzwerkstrukturen gewachsen oder gibt es Reformbedarf? Wie gehen das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht mit Informationen aus Sozialen Netzwerken um? Droht ein Ende der Privatheit?

    Namhafte Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutieren in der Auftaktveranstaltung der Jenaer Medienrechtlichen Gespräche diese und weitere Fragen. Nicht nur die Nutzer von Sozialen Netzwerken, sondern alle medienrechtlich Interessierten sind herzlich zu der Veranstaltung und zum Mitdiskutieren eingeladen.

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